
Immobilien-Teilverkauf
Wandeln Sie gebundenes Immobilienvermögen in freie Liquidität um und genießen Sie finanzielle Unabhängigkeit.
Immobilien-Teilverkauf: Alles, was Sie wissen sollten
Immobilienbesitz war schon immer ein fundamentaler Teil des Vermögensaufbaus – und wird gleichzeitig immer wichtiger. Durch die äußerst niedrigen Zinsen erwirtschaften herkömmliche Finanzanlagen nur geringe Renditen, wobei im Kontrast dazu aus Immobilienvermögen durchaus neue Liquidität entstehen kann. Wer in seinen eigenen vier Wänden lebt, hat dank des kontinuierlich wachsenden Immobilienwerts mehr Möglichkeiten als je zuvor. Dieses vorhandene Vermögen ist allerdings „eingemauert“. Die selbst genutzte Immobilie kann so weder Wünsche noch das tägliche Leben finanzieren. Aus der eigengenutzten Immobilie liquide Mittel freizusetzen, war nicht immer möglich. Zur Wahl standen Ihnen nur Konsumverzicht oder gar der vollständige Verkauf der Immobilie. Beide Wahlmöglichkeiten erzwingen häufig eine Entscheidung, die nicht den Erhalt der Lebensqualität fördern. Um Ihre Lebenssituation zu verbessern und einen alternativen Entscheidungsweg zu bieten, hat Engel & Völkers LiquidHome den Teilverkauf entwickelt. Als Immobilieneigentümer erreichen Sie mit dem Teilverkauf eine neue finanzielle Freiheit und behalten Ihr Leben in den eigenen vier Wänden. Der Teilverkauf passt sich an die Eigentümer an, ob Träume erfüllt werden sollen oder das Haus umgebaut werden muss. In jedem Fall ist der Teilverkauf eine Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben im Eigenheim.
Inhaltsverzeichnis
- Wie funktioniert der Immobilien-Teilverkauf?
- Die Berechnung eines Immobilien-Teilverkaufs
- Nach dem Teilverkauf
- Der Immobilien-Teilverkauf und seine Vorteile
- Modelle der Immobilienverrentung im Vergleich
- Für wen eignet sich der Immobilien-Teilverkauf?
- Der richtige Partner für Ihren Teilverkauf
- Wichtige Themen rund um den Immobilien-Teilverkauf
- Fragen und Antworten zum Immobilien-Teilverkauf
Wie funktioniert der Immobilien-Teilverkauf?
Ein Immobilien-Teilverkauf ist die perfekte Lösung für alle Eigentümer, die Kapital aus ihrer Immobilie freisetzen möchten, ohne diese zu verlassen oder komplett verkaufen zu müssen. Bei Engel & Völkers LiquidHome können Sie als Hausbesitzer bis zu 50 Prozent Ihres Eigentums verkaufen, dieses aber weiterhin wie gewohnt bewohnen und nutzen. Sie behalten sämtliche Nutzungsrechte und Freiheiten und erhalten darüber hinaus neues Kapital. Mit der Auszahlung des Kaufpreises nach Vertragsabschluss können Sie sich mehr Luxus im Alltag gönnen, größere Investitionen tätigen oder sich und Ihren Kindern lang gehegte Wünsche erfüllen. Im Gegenzug dafür zahlen Sie – je nach Auszahlungssumme – eine monatliche Nutzungsgebühr. Die Höhe der Gebühr ergibt sich aus der möglichen zeitlichen Fixierung und dem Kaufpreis. Die Kosten für die Abwicklung werden von Engel & Völkers LiquidHome übernommen – dazu zählen unter anderem das Honorar für den Gutachter, die Notarkosten und die Grunderwerbsteuer. Das erspart Ihnen nicht nur unnötige Kosten, sondern auch viel Zeit.
Verkehrswert und Beteiligungsverhältnisse
Am Anfang eines Teilverkaufs steht immer die Ermittlung des Verkehrswerts Ihrer Immobilie durch einen unabhängigen Sachverständigen. Liegt der Verkehrswert Ihrer Immobilie über 200.000 Euro und sind keine wesentlichen weiteren Belastungen im Grundbuch eingetragen, steht dem Teilverkauf grundsätzlich nichts im Wege.
Sie als Teilverkäufer entscheiden, in welcher Höhe Liquidität aus der Immobilie durch den Teilverkauf freigesetzt werden soll. Bei dem Teilverkauf an Engel & Völkers LiquidHome sind dies mindestens 100.000 Euro und höchstens 50 % des zuvor ermittelten Verkehrswerts. Weitere Größenbeschränkungen bestehen nicht.
Aus dem Verhältnis zwischen Auszahlungswunsch und Verkehrswert ergeben sich die Anteilsverhältnisse, die Entscheidungshoheit verbleibt aber immer zu 100 % bei Ihnen als Teilverkäufer.
Der Immobilien-Teilverkauf im Grundbuch
Der Immobilien-Teilverkauf wird – wie jede Immobilientransaktion – notariell beurkundet und im Grundbuch vollzogen. Dies geschieht in den im Grundbuch enthaltenen sogenannten Abteilungen des Grundbuchs und mit folgendem Inhalt:
In der Abteilung I werden die Eigentumsverhältnisse festgehalten. Nach dem Teilverkauf steht Engel & Völkers LiquidHome als zusätzlicher Eigentümer unter Angabe der Anteilsverhältnisse mit dem Teilverkäufer im Grundbuch.
In der Abteilung II werden Lasten und Beschränkungen an der Immobilie dokumentiert. Hier wird das Nießbrauchrecht für den Teilverkäufer an seinem verkauften Anteil im Hinblick auf den Teilverkauf eingetragen. Dieses Nießbrauchrecht ermöglicht dem Teilverkäufer, die gesamte Immobilie auch zu vermieten und die Mieteinnahmen zu vereinnahmen. Der Nießbrauch steht im Grundbuch im Rang nach der für den Finanzierungspartner in Höhe des Kaufpreises und der Ankaufsnebenkosten eingetragenen Grundschuld. Diese Eintragung bietet Ihnen als Teilverkäufer dennoch größtmögliche Sicherheit. Unser Finanzierungspartner verpflichtet sich nämlich uns und Ihnen gegenüber in den jeweiligen Sicherheitenverträgen, die Grundschuld nur dann zu verwerten, wenn zusätzlich zu unserer wahrscheinlichen Insolvenz auch Sie als Teilverkäufer mit der Zahlung der Nutzungsgebühr ausfallen. Solange Sie als Teilverkäufer die vereinbarte Nutzungsgebühr vertragsmäßig zahlen, bleibt Ihr uneingeschränktes Wohn- und Nutzungsrecht unberührt und die Grundschuld darf nicht verwertet werden.
In Abteilung III des Grundbuchs werden im Allgemeinen Grundschulden, Hypotheken oder Rentenschulden eingetragen. Zur Finanzierung des Teilankaufs arbeitet Engel & Völkers LiquidHome mit Finanzierungspartnern zusammen, zu deren Gunsten eine Grundschuld auf dem Grundstück eingetragen wird.
Der Teilverkauf und das Nießbrauchrecht
Der große Vorteil beim Teilverkauf mit Nießbrauchrecht: Sie verkaufen bis zu 50 Prozent Ihrer Immobilie, behalten aber 100 Prozent der Nutzungsrechte. Sie müssen sich weder von Ihrem Zuhause trennen noch selbst darin wohnen – ob Sie Ihre Immobilie vermieten oder selbst nutzen, bleibt Ihnen überlassen. Ein Teilverkauf macht Sie zudem flexibler: Als wirtschaftlicher Eigentümer genießen Sie weiterhin alle Freiheiten, Sicherheiten und Gestaltungsmöglichkeiten, Sie können auf die Entwicklungen der Immobilienpreise reagieren und genau dann verkaufen, wenn es sich für Sie besonders lohnt. Auch ein Rückkauf der Anteile durch Sie selbst oder Ihre Nachkommen ist eine Option – Ihnen stehen also alle Möglichkeiten offen.
Das Nießbrauchrecht stellt einen der größten Vorteile beim Immobilien-Teilverkauf dar. Denn: Im Gegensatz zum Wohnrecht, das Ihnen lediglich erlaubt, bis ans Lebensende in Ihrem Zuhause zu wohnen, ermöglicht das Nießbrauchrecht Ihnen auch, Ihre Immobilie zu vermieten und Mieteinnahmen dadurch zu generieren. Sie verkaufen also maximal 50 Prozent Ihrer Immobilie, behalten aber 100 Prozent Nutzungsrechte und bleiben wirtschaftlicher Eigentümer. So können Sie Ihr Zuhause selbstbestimmt und individuell nutzen und gestalten, von einer potenziellen Wertentwicklung profitieren und flexibel auf die Preisentwicklungen am Markt reagieren. Nach zum Beispiel zwei Jahren weitere Anteile verkaufen, das Haus in den Besitz zurückbringen oder die Immobilie gewinnbringend über Engel & Völkers verkaufen? Es liegt in Ihrer Hand.
Teilverkauf und Steuern: das sollten Sie wissen
Sie fragen sich, ob Sie den Erlös beim Teilverkauf Ihrer Immobilie versteuern müssen? Wenn Sie die Immobilie ausschließlich selbst genutzt bzw. im Jahr des Verkaufs und der beiden vorangehenden Kalenderjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben, fallen keine Steuern an. Ansonsten gilt die 10-Jahresfrist: Verkaufen Sie Ihre Immobilie mindestens zehn Jahre nach dem Erwerb – unabhängig, ob Sie selbst darin gewohnt haben oder nicht – entfällt die Besteuerung.
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Die Berechnung eines Immobilien-Teilverkaufs
Grundlage für die Berechnung ist der Wert Ihrer Immobilie, der zu Beginn von einem unabhängigen Gutachter ermittelt wird. Ausgehend davon können Sie entscheiden, wie viele Anteile Sie verkaufen möchten und welche Summe Sie zur Erfüllung Ihrer Wünsche benötigen. Die Höhe der monatlichen Nutzungsgebühr basiert auf dem Wert des verkauften Anteils. Am einfachsten lässt sich die Berechnung anhand eines Beispiels erklären:
Ein Ehepaar besitzt eine Eigentumswohnung, die von einem Gutachter auf einen Wert von 500.000 Euro geschätzt wird. Sie entscheiden sich für einen Teilverkauf in Höhe von 30 Prozent. Die Summe des verkauften Anteils liegt hier bei 150.000 Euro. Die monatliche Nutzungsgebühr beläuft sich auf 687 Euro. Da der Immobilienwert in den folgenden 4 Jahren steigt, entscheidet sich das Ehepaar dafür, weitere 15 Prozent zu verkaufen. Bereits zu diesem Zeitpunkt können die Eigentümer einen deutlichen Gewinn verzeichnen und von der positiven Entwicklung profitieren. Nach einigen weiteren Jahren entscheiden Sie sich vielleicht dazu, Ihre Immobilie komplett zu verkaufen. Das kann zum Beispiel dann sinnvoll sein, wenn Ihnen Ihr Eigenheim eines Tages zu groß wird, die Immobilienpreise sich weiterhin positiv entwickelt haben und Sie in eine kleinere Wohnung investieren möchten.
Beispielrechnung:
- Verkehrswert einer Immobilie: 500.000 Euro
- Ankauf durch Engel & Völkers LiquidHome: 30 % der Immobilie = 150.000 Euro
- Monatliche Nutzungsgebühr: 687,50 Euro
- Wert der Immobilie nach 10 Jahren: 609.497 Euro
- Erlös bei Komplettverkauf durch Engel & Völkers LiquidHome: 426.648 Euro (70 %)
- Abwicklungsvergütung: 5,5 % = 33.522 Euro
- Zweite Auszahlung: 393.126 Euro
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Nach dem Teilverkauf
Nach dem Teilverkauf ändert sich für Sie als Teilverkäufer „eigentlich“ nichts. Durch das Nießbrauchrecht zu Ihren Gunsten können Sie Ihre Immobilie auch nach dem Teilverkauf weiterhin uneingeschränkt nutzen und sogar – zu marktüblichen Konditionen – vermieten. Für das Nießbrauchrecht entrichten Sie als Teilverkäufer eine monatliche Nutzungsgebühr an Engel & Völkers LiquidHome.
Zu einem späteren Zeitpunkt können sich Ihre Wünsche und Lebensumstände als Immobilieneigentümer verändern. Bei allen möglichen Varianten bietet der Teilverkauf die volle Flexibilität und passt sich Ihren Wünschen als Teilverkäufer an.
Rückkauf: Wollen zum Beispiel zu gegebener Zeit die Erben des Teilverkäufers den zuvor verkauften Anteil zurückkaufen, um die Immobilie selbst zu übernehmen, so ist dies kein Problem. Es wird ein erneutes Verkehrswertgutachten erstellt, auf dessen Basis der Rückkauf jederzeit erfolgen kann. Bei einem Rückkauf durch Sie als Eigentümer oder durch die Erben gilt sogar eine reduzierte Abwicklungsvergütung.
Weiterer Teilverkauf: Kommt zu einem späteren Zeitpunkt ein erneuter Auszahlungswunsch auf, so ist auch dies möglich. Bis zu einer maximalen Beteiligung von 50 % können weitere Teilverkäufe durch Sie als Eigentümer an Engel & Völkers LiquidHome erfolgen.
Gemeinsamer Verkauf: Selbstverständlich berücksichtigt das Modell des Teilverkaufs auch den Kundenwunsch des gemeinsamen Verkaufs, wenn Sie sich zum Beispiel altersbedingt „verkleinern“ wollen. Engel & Völkers LiquidHome übernimmt die professionelle Vermarktung Ihrer Immobilie auf Basis eines erneut gutachterlich festgestellten Verkehrswerts. Bei entsprechender Wertsteigerung wird der Verkaufserlös entsprechend der Anteilsverhältnisse zwischen Ihnen als Teilverkäufer und Engel & Völkers LiquidHome aufgeteilt.
Der Immobilien-Teilverkauf und seine Vorteile
Liquidität aus der Immobilie freisetzen & selbst entscheiden, wofür es genutzt wird
Zu 100 % Handhabe über die gesamte Immobilie behalten dank insolvenzfestem Nießbrauchrecht
Wertsteigerung durch anfängliche Renovierungsmaßnahmen kommen zu 100 % dem Eigentümer zugute
Mehrfachverkauf zu einem späteren Zeitpunkt möglich
Alle anfallenden Gebühren sind bei einem Gesamtverkauf bereits in der Abwicklungsvergütung enthalten
Partizipation an einer künftigen positiven Wertentwicklung der Immobilie und einem damit verbundenen höheren Gesamtverkaufspreis
Kein Kostenrisiko durch unkalkulierbare vertragliche Regelungen am Ende der Partnerschaft
Vertraglich fixiertes Rückkaufsrecht für Eigentümer und Erben
Modelle der Immobilienverrentung im Vergleich
Andere Formen der Immobilienverrentung sind schon länger auf dem Markt aktiv. Bei dem Modell der Leibrente wird die Immobilie an einen neuen Besitzer verkauft, aber dem ehemaligen Eigentümer wird ein lebenslanges Wohnrecht erteilt, sodass er wie gewohnt bis ans Lebensende in seinem Zuhause leben darf. Die Verkaufssumme wird dabei nicht als Einmalzahlung, sondern in Form von monatlichen Beträgen ausgezahlt. Der große Vorteil der Leibrente ist, dass sie mit keiner monatlichen Mietzahlung, Instandhaltungskosten und weniger Pflichten verbunden ist. Aber: Mit dem Leibrenten-Modell darf die Immobilie nicht weiterhin vermietet werden (beispielsweise wenn sich die Bewohner dazu entschließen, in ein Pflegeheim zu ziehen). Die monatlichen Zahlungen hängen dabei stark vom Alter und Geschlecht ab und aus weniger Pflichten ergeben sich auch weniger Rechte. Außerdem gibt es keine Möglichkeit einen Rückkauf anzustoßen und durch den Gesamtverkauf ist demnach auch keine Partizipation an der Wertsteigerung mehr möglich.
Zum anderen gibt es den Nießbrauch auch als alleinstehendes Modell und somit nicht nur im Kontext eines Teilverkaufes. Das Nießbrauchrecht, ähnlich dem Wohnrecht bei der Leibrente, erteilt dem Eigentümer nicht nur ein Recht zum Bewohnen der Immobilien, sondern auch das Recht, diese zu vermieten und Mieteinnahmen daraus zu generieren. Die Auszahlung des Kaufpreises erfolgt in der Regel als Einmalzahlung. So können die Eigentümer ihre Immobilie gesamt verkaufen, sie aber weiterhin bewohnen. Ein klassisches Nießbrauch wird aber auch häufig dann eingetragen, wenn die Eigentümer ihre Immobilie noch zu Lebzeiten an ihre Enkel vermachen, sie aber bis zum Ableben bzw. Auszug weiterhin in der Immobilie wohnen bleiben möchten. Der große Vorteil beim Nießbrauchrecht ist, dass neues Kapital für größere Anschaffungen geschaffen wird, Sie aber trotzdem weiterhin in der Immobilie wohnen bleiben können. Außerdem kommen keine monatlichen Kosten auf Sie zu (abgesehen von Instandhaltungskosten). Doch, wie auch bei der Leibrente ist eine Partizipation an der Wertsteigerung nicht mehr möglich. Es ist oft mit hohen Abschlägen und Instandhaltungen beim Verkaufspreis verbunden.
Bei einem Immobilien-Teilverkauf gibt es auch Vor-und Nachteile, die es zu beachten gilt:
Vorteile:
- Finanzielle Freiheit durch die sofortige Auszahlung des Teilverkaufspreise
- Gewohntes bleibt, denn Sie können lebenslang in Ihrer Immobilie wohnen
- Option auf Vermietung und Generierung von Mieteinnahmen
- Abwicklung und Kostenübernahme von Notar, Gutachter und Grundbucheintrag durch Engel & Völkers LiquidHome
- Flexibilität: Verkaufen Sie weitere Anteile, die komplette Immobilie oder erwerben Sie Ihre Anteile zurück
Nachteile:
- Im Gegenzug für Ihre Rechte und Freiheiten zahlen Sie eine monatliche Nutzungsgebühr
- Das Nießbrauchrecht erlischt mit dem Ableben des Nießbrauchers, es ist nicht vererbbar – lediglich die Ausübung des Nießbrauches kann übertragen werden
Fazit: Für welches Modell der Immobilienverrentung Sie sich letztlich entscheiden, hängt von Ihrer persönlichen Lebenslage und Ihren Wünschen ab. Jedes Modell kann in seiner eigenen Art zu mehr Liquidität und somit zur Verbesserung des Lebens führen. Sollten Sie Fragen haben, können Sie uns selbstverständlich jederzeit kontaktieren.
Folgend sehen Sie die drei verschiedenen Modelle im Vergleich. So können Sie auf einen Blick erkennen, welche Form der Verrentung auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Eigenschaften | Leibrente | Nießbrauch | Teilverkauf |
---|---|---|---|
Lebenslanges Wohnrecht | ✓ | ✓ | ✓ |
Monatliche Nutzungsgebühr | × | × | ✓ |
Zahlung der Instandhaltungskosten | × | ✓ | ✓ |
Vermietung bei Umzug | × | ✓ | ✓ |
Vererben möglich | × | × | ✓ |
Rückkaufmöglichkeit | × | × | ✓ |
Nutzungs- und Gestaltungsfreiheit | × | ✓ | ✓ |
Monatliche Rentenzahlungen | ✓ | × | × |
Einmalige Auszahlung | × | ✓ | ✓ |
Volle Kostentransparenz | ✓ | ✓ | ✓ |
Partizipation an der Wertentwicklung | × | × | ✓ |
Ankauf zum aktuellen Verkehrswert ohne Abzüge | × | × | ✓ |
Für wen eignet sich der Immobilien-Teilverkauf?
Der Teilverkauf richtet sich an die Menschen, deren Großteil des Vermögens in der eigenen Immobilie eingemauert ist, sich aber nach mehr Liquidität im Alter sehnen. Daher richtet sich dieses Modell auch in erster Linie an Menschen, die im Ruhestand ihren Lebensstandard aufrechterhalten möchten oder ihre Rente aufbessern wollen. Ebenso aber auch an die Menschen, die entweder größere Renovierungen geplant haben, weil sie ihre Immobilie alters- oder klimagerecht umbauen möchten oder diejenigen, die sich gerne eine größere Reise vornehmen wollen. Doch letztlich ist es Ihre Entscheidung, wofür Sie die neu gewonnene Liquidität nutzen möchten. Hauptsache ist, dass Sie neue finanzielle Freiheit genießen können.
Der Immobilien-Teilverkauf bietet dafür ein Modell der Verrentung, welches mit viel Flexibilität und Selbstbestimmtheit verbunden ist. Sollte es Ihnen einmal nicht mehr möglich sein, aus altersbedingten Gründen in Ihrer Immobilie wohnen zu können, da Sie beispielsweise in eine kleine Wohnung oder in eine Seniorenanlage ziehen, können Sie Ihre Immobilie vermieten und die Mieteinnahmen für sich allein einnehmen.
Der Teilverkauf ist demnach für alle Menschen eine gute Lösung, die ihren Lebensabend in vollen Zügen genießen möchten – vollkommen finanziell unabhängig.
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Der richtige Partner für Ihren Teilverkauf
Mit Engel & Völkers LiquidHome an Ihrer Seite steht einem neuen Lebensabschnitt nichts mehr im Wege. Ob Traumreise, Wintergarten oder die Unterstützung der Enkel – Dank des freigelegten Kapitals aus Ihrer Immobilie können Sie sich Ihre langersehnten Wünsche erfüllen. Der Teilverkauf Ihrer Immobilie liegt in den Händen einer erfahrenen Marke, mit Experten, denen Sie vertrauen können, welche über Immobilien-Wissen von mehr als 40 Jahren verfügen. Die jeweiligen Spezialisten begleiten Sie persönlich vom Teilverkauf bis zum späteren eventuellen Gesamtverkauf. Immer mit dem Ziel, Sie transparent, ehrlich und auf Augenhöhe zu beraten.
Wichtige Themen rund um den Immobilien-Teilverkauf
In unseren Magazinbeiträgen finden Sie viele spannende Themen rund um Immobilien.
Häufige Fragen
Fragen und Antworten zum Immobilien-Teilverkauf
Ein Teilverkauf ist ab 100.000 Euro Ankaufswert bzw. einem Marktwert der Immobilie ab 200.000 Euro möglich. Insofern hängt es i.d.R. vom Wert der Immobilie ab. Bei einer Immobilie mit einem Wert von 500.000 Euro wäre das ein Anteil von 20%. Die Obergrenze beim Ankauf ist auf 50% der Immobilie beschränkt, im Wert in Euro aber grundsätzlich offen.
Ein Notar trägt den Nießbrauch ins Grundbuch ein, wodurch er rechtlich verankert wird und Ihnen gestattet, Ihre Immobilie bis zum Ende Ihres Lebens zu nutzen. Für Eigentümer endet das Nießbrauchrecht beim Teilverkauf erst mit dem Ableben des Nießbrauchers. Sie können die Partnerschaft aber jederzeit durch einen Verkauf oder Rückkauf beenden.
Ja, Sie können jederzeit Ihren verkauften Anteil zurück erwerben. Die Preisfindung erfolgt nach demselben Mechanismus wie für den Ankauf durch Engel & Völkers LiquidHome. Wünschen Sie einen Rückkauf, wird Engel & Völkers LiquidHome einen zertifizierten und neutralen Gutachter beauftragen. Auf Basis des neuen Gutachtens. können Sie den Anteil zurückkaufen, mindestens aber zu demjenigen Kaufpreis zuzüglich Nebenkosten, den Engel & Völkers LiquidHome gezahlt hat. Vertraglich wird bei einem Rückkauf (ob an Sie oder an Ihre Erben) eine Abwicklungsvergütung i.H.v. 3% inkl. 19% Umsatzsteuer auf den Immobilienwert fällig. Bei einem Verkauf an Dritte wird eine Abwicklungsvergütung i.H.v. 5,5% inkl. 19% Umsatzsteuer auf den Immobilienwert fällig. Diese Abwicklungsvergütung enthält bereits den Verkäuferanteil der Maklercourtage.
Der Teilverkauf einer Immobilie ähnelt grundsätzlich einem herkömmlichen Immobilienverkauf. Dabei beabsichtigen Eigentümer, Kapital freizusetzen. Zunächst erfolgt die Bewertung der Immobilie durch einen Gutachter, und anschließend wird der Kaufvertrag durch einen Notar beurkundet. Schließlich kann die Immobilie in Teilen, bis zu 50 Prozent, verkauft werden.
Nachdem der Gutachter Ihre Immobilie bewertet, wird Engel & Völkers LiquidHome Ihnen ein Angebot zum Teilankauf unterbreiten. Für den Fall, dass Sie mit den angebotenen Konditionen einverstanden sind, wird Ihr Kundenberater von Engel & Völkers LiquidHome einen Notartermin mit Ihnen abstimmen. Vor der Beurkundung wird der Notar Ihnen das komplette Vertragswerk mit ausreichend Vorlauf zukommen lassen. Sie haben dann selbstverständlich die Möglichkeit, dieses in Ruhe zu prüfen und hierfür ggf. auch (auf eigene Kosten) rechtliche und steuerliche Berater heranzuziehen. Bei dem Notartermin wird das gesamte Vertragswerk verlesen. Die Beurkundung nimmt erfahrungsgemäß ca. 90 Minuten in Anspruch. Nach Unterzeichnung der Teilverkaufsvereinbarung wird der Notar mit der Abwicklung der Urkunde beauftragt, d.h. er holt etwaig erforderliche Verzichts- und Genehmigungserklärungen ein und stellt die Anträge an das Grundbuchamt auf Eintragung der Auflassungsvormerkung und der Grundschuld zur Finanzierung der Kaufpreiszahlung sowie nach erfolgter Kaufpreiszahlung, auf Eigentumsumschreibung am erworbenen Miteigentumsanteil durch die EV LiquidHome Beteiligungen GmbH & Co. KG und Eintragung des Nießbrauchrechts zu Ihren Gunsten.
Bei dem Immobilien-Teilverkauf von Engel & Völkers LiquidHome handelt es sich nicht um einen Kredit, den ältere Menschen in der Regel nur dann erhalten, wenn sie genügend Finanzleistung mitbringen. Der Immobilieneigentümer verschuldet sich beim Teilverkauf seines Hauses also nicht, sondern erhält mehr Liquidität und zusätzliche finanzielle Mittel, um seine Wünsche zu erfüllen. Im Gegensatz zur Leibrente oder dem Nießbrauch ist der Kunde auch weiterhin wirtschaftlicher Eigentümer und auch zukünftig an einer möglichen Wertsteigerung seiner Immobilie beteiligt. Beim vollständigen Verkauf der Immobilie müsste er ausziehen, beim Teilverkauf kann er aber weiterhin in seinem Zuhause wohnen bleiben und zahlt lediglich eine monatliche Nutzungsgebühr. Zudem kann der Kunde - oder später seine Erben - den veräußerten Anteil jederzeit zurückkaufen.
Nicht zwingend. Allerdings sollte Ihre Immobilie größtenteils abbezahlt sein, wenn Sie über einen Teilverkauf nachdenken. Ist beispielsweise nur ein kleiner Anteil eines Darlehens offen, kann dieser nach Absprache mit dem Verkaufspreis verrechnet werden – gerne beraten wir Sie hier persönlich und individuell.
Bei selbstgenutzten Immobilien (im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren) fällt der Regel nach, innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren zwischen Anschaffung und gewinnbringender Veräußerung, keine Spekulationssteuer an. – In jedem Fall gilt diese Auskunft jedoch nicht als Steuerrechtliche Beratung und ist unverbindlich. Eine Steuerrechtliche Beratung kann nur durch einen Steuerberater erfolgen.

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