Die notarielle Beurkundung ist ein im deutschen Recht verankerter Vorgang, der für bestimmte Rechtsgeschäfte, insbesondere im Immobilienbereich, erforderlich ist.
Überblick: Kosten, Zweck und Dauer:
Die notarielle Beurkundung ist ein im deutschen Recht verankerter Vorgang, der für bestimmte Rechtsgeschäfte, insbesondere im Immobilienbereich, erforderlich ist.
Die notarielle Beurkundung ist gesetzlich vorgeschrieben bei:
Ziel ist stets die rechtliche Absicherung und Klarheit für alle Beteiligten.
Besonders beim Immobilienverkauf oder -Teilverkauf sind mehrere Schritte notwendig:
Die Kosten der Notare sind gesetzlich geregelt. Grundlage ist das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Der Notar ist verpflichtet, genau die vorgeschriebenen Gebühren zu erheben – nicht mehr und nicht weniger (§ 17 Abs. 1 Satz 1 Bundesnotarordnung).
Das GNotKG stellt ein sozial ausgewogenes Gebührensystem sicher. Die Höhe der Notarkosten richtet sich ausschließlich nach dem Wert des Geschäfts, zum Beispiel dem Kaufpreis der Immobilie. Der Aufwand, die Anzahl der Gespräche oder die Komplexität beeinflussen die Höhe der Gebühr nicht.
Die Gebühr umfasst:
Für eine erste Orientierung stellt die Bundesnotarkammer einen Gebührenrechner zur Verfügung. Da jeder Fall individuell ist, kann der genaue Betrag vom Rechnerergebnis abweichen. Zusätzliche Kosten, beispielsweise für Grundbuchänderungen, können ebenfalls anfallen.
Sollten Unklarheiten zur Kostenberechnung bestehen, ist der Notar verpflichtet, diese transparent zu erläutern. Falls Differenzen nicht geklärt werden können, können Kostenschuldner die Berechnung gemäß § 127 GNotKG gerichtlich überprüfen lassen.
In Bezug auf die Kostenverteilung bei Immobilientransaktionen ist es üblich, dass der Käufer den Notar auswählt und die damit verbundenen Gebühren für die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags übernimmt. Dies schließt alle Kosten ein, die für die formelle Bestätigung und rechtliche Absicherung des Kaufs anfallen.
Auf der anderen Seite fallen bestimmte Kosten, wie die Gebühren für die Löschung bestehender Grundschulden auf dem Objekt, üblicherweise in den Verantwortungsbereich des Verkäufers. Dazu gehören auch die Kosten für die Aufhebung von Rechten wie etwa Wohnrechten, die im Grundbuch eingetragen sind und vor dem Verkauf gelöscht werden müssen, um die Immobilie lastenfrei an den Käufer zu übergeben.
Folgende Dokumente sind notwendig:
Vor dem Beurkundungstermin erhalten Verkäufer und Käufer den Vertragsentwurf zur Prüfung. Ein Vorgespräch klärt offene Fragen.
Der Immobilien-Teilverkauf ist eine zunehmend beliebte Option für Immobilieneigentümer, die einen Teil ihres Eigentums veräußern möchten, ohne das gesamte Objekt zu verkaufen. Dieses Modell ermöglicht es Eigentümern, einen bestimmten Prozentsatz ihrer Immobilie – oft bis zu 50 % – zu verkaufen, während sie weiterhin das Nutzungsrecht behalten, wie beispielsweise das Wohnrecht im Falle eines Nießbrauchs. Der Teilverkauf kann eine wertvolle finanzielle Ressource freisetzen, ohne dass der Eigentümer sein Zuhause verlassen muss.
1. Beratung und Vertragsentwurf
Der Notar erstellt einen ausführlichen Vertragsentwurf. Alle wichtigen Punkte – Nießbrauchrecht, Rückkaufsrecht, Miteigentümervereinbarung – sind darin enthalten. Der Notar erläutert Ihnen den Entwurf verständlich.
2. Vorabprüfung des Vertrags
Sie erhalten den Vertragsentwurf frühzeitig zur Prüfung. Offene Fragen können Sie mit dem Notar oder einem eigenen Berater besprechen.
3. Der Beurkundungstermin
Beim Termin liest der Notar den Vertrag vollständig vor, erklärt ihn Schritt für Schritt und beantwortet Ihre Fragen. Erst wenn Sie alles verstanden haben, wird der Vertrag unterschrieben und rechtsgültig.
4. Nachbereitung
Der Notar veranlasst die Eintragungen im Grundbuch – insbesondere das insolvenzfeste Nießbrauchrecht sowie notwendige Löschungen oder Änderungen.
Beim Immobilien-Teilverkauf übernimmt Engel & Völkers LiquidHome in der Regel die Notarkosten. Die Kosten für die Löschung eventuell bestehender Grundschulden trägt der Verkäufer selbst. Die genaue Aufteilung der Kosten wird individuell im Vertrag festgehalten.
Die notarielle Beurkundung schafft Klarheit und Rechtssicherheit bei jedem Immobilienverkauf oder -Teilverkauf. Die gesetzlich geregelten Kosten sorgen für Transparenz und Verlässlichkeit. Als Hauseigentümer profitieren Sie von einem rechtlich sicheren Ablauf, unabhängig davon, ob Sie Ihr Haus ganz oder teilweise verkaufen.
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte dieses Ratgebers ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken dienen. Während wir uns bemühen, die Informationen aktuell und korrekt zu halten, übernehmen wir keine Verantwortung oder Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden. Dieser Ratgeber ersetzt keine professionelle Beratung. Wir empfehlen Ihnen, für spezifische Anliegen oder rechtliche Fragestellungen stets qualifiziertes Fachpersonal zu konsultieren.
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