Die notarielle Beurkundung ist ein im deutschen Recht verankerter Vorgang, der für bestimmte Rechtsgeschäfte, insbesondere im Immobilienbereich, erforderlich ist.
Die notarielle Beurkundung ist ein im deutschen Recht verankerter Vorgang, der für bestimmte Rechtsgeschäfte, insbesondere im Immobilienbereich, erforderlich ist. Sie stellt die strengste Form der Dokumentation eines Rechtsgeschäfts dar. Ein Notar bestätigt die Authentizität der Erklärungen und übernimmt die Haftung für die Rechtsgültigkeit des Vertrags. Dies schließt Grundstückskaufverträge, Hypotheken- und Grundschuld-Bestellungen sowie Schenkungsversprechen ein.
Die notarielle Beurkundung spielt eine entscheidende Rolle in verschiedenen Bereichen der Geschäftswelt, indem sie rechtliche Sicherheit und Authentizität sicherstellt. Ihre Funktionen und Einsatzgebiete umfassen:
Für den Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks in Deutschland ist die notarielle Abwicklung des Kaufvertrags unerlässlich, wobei die hierfür anfallenden Notarkosten einen wesentlichen Bestandteil der Nebenkosten darstellen. Diese Gebühren umfassen verschiedene Dienstleistungen des Notars, die in der Bundesnotarordnung (BnotO) definiert sind. Dazu gehören die Beratung, die Erstellung eines Kaufvertragsentwurfs und die Beurkundung des Vertrags.
Die Höhe der Notargebühren richtet sich nach dem Kaufpreis der Immobilie und ist im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) genau festgelegt. Interessant dabei ist, dass die Gebühren nicht vom Arbeitsaufwand, der Anzahl der Beratungsgespräche oder der Komplexität des Kaufvertrags abhängig sind. In der Regel machen die Notar- und Grundbuchgebühren etwa 1,5 bis 2 Prozent des vereinbarten Kaufpreises aus.
Bei der notariellen Abwicklung eines Immobilienkaufs in Deutschland umfassen die Notarkosten verschiedene essenzielle Leistungen, die sowohl für Käufer als auch für Verkäufer von Bedeutung sind. Diese Leistungen beinhalten:
In der Regel trägt der Käufer die Notarkosten, insbesondere bei Immobilientransaktionen. Es ist jedoch möglich, dass Käufer und Verkäufer sich auf eine andere Aufteilung der Kosten einigen.
In Deutschland ist die notarielle Beurkundung für die Rechtsgültigkeit eines Immobilienverkaufs zwingend erforderlich. Diese gesetzliche Vorschrift dient dem Schutz der Vertragsparteien vor juristischen Fallstricken und Fehlern. Durch die Expertise des Notars wird maximale Beweiskraft des Vertrages gewährleistet, was bei späteren Streitigkeiten von entscheidender Bedeutung sein kann. Üblicherweise obliegt die Auswahl des Notars dem Käufer, der in der Regel auch die Kosten trägt. Dennoch besteht Spielraum für Absprachen oder Kompromisse zwischen den Vertragsparteien. Unabhängig davon, ob eine Immobilie vollständig oder nur teilweise verkauft wird, bleibt der Prozess der notariellen Beurkundung gleich, was bedeutet, dass auch bei einem Immobilien-Teilverkauf die Einschaltung eines Notars unvermeidlich ist.
Gemäß § 311b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist die notarielle Beurkundung bei Immobilienverkäufen vorgeschrieben. Dies dient dem Schutz der Verkäufer und Käufer vor unüberlegten Vertragsabschlüssen und potenziellen Nachteilen. Im Zuge eines Hausverkaufs wechselt nicht nur das Eigentum, sondern auch das dingliche Recht am Grundstück, was eine notarielle Beurkundung unerlässlich macht, um die Rechtssicherheit zu garantieren.
Notare übernehmen beim Verkauf von Grundstücken, Häusern oder Eigentumswohnungen eine Reihe wichtiger Aufgaben:
Bei der Vorbereitung auf einen Notartermin zur Beurkundung eines Immobilienkaufvertrags sind bestimmte Unterlagen und Informationen von entscheidender Bedeutung. Diese Auflistung umfasst:
Sobald sich Käufer und Verkäufer über den Kaufpreis einig sind, ist die Einschaltung eines Notars erforderlich, um den Verkauf rechtsgültig zu machen. Der Käufer sollte zu diesem Zeitpunkt eine Finanzierungszusage der Bank haben. Die anfallenden Notarkosten übernimmt in der Regel der Käufer.
Vor der Erstellung des Kaufvertrags durch den Notar sind einige wichtige Unterlagen bereitzustellen. Eventuelle Besonderheiten und Fragen zum Kaufvertrag sollten in einem Vorgespräch mit dem Notar geklärt werden.
Vor dem eigentlichen Beurkundungstermin erhalten Käufer und Verkäufer einen Entwurf des Kaufvertrags vom Notar zur Prüfung. Verkauft ein Unternehmer an einen Verbraucher oder umgekehrt, erhält der Verbraucher den Entwurf mindestens 14 Tage vor der Beurkundung. Diese Frist dient dazu, Fragen zu klären und eventuelle Änderungswünsche zu verhandeln.
Während des Beurkundungstermins liest der Notar den Kaufvertrag vor und erläutert dessen Inhalte. Anschließend erfolgt die Unterzeichnung durch Käufer und Verkäufer. Mit der Beurkundung durch den Notar wird der Verkauf rechtsverbindlich.
Nach dem Termin übernimmt der Notar die Koordination der weiteren Schritte, um die Abwicklung des Kaufs zu sichern.
Im Rahmen eines Immobilienverkaufs fallen verschiedene Gebühren an, die sich nach dem Wert der Immobilie und den einzelnen Schritten des Verkaufsprozesses richten. Diese Gebühren werden entweder vom Notar oder vom Grundbuchamt erhoben und richten sich nach der Gebührenordnung des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG). Hier eine detaillierte Auflistung der einzelnen Schritte und der zugehörigen Gebühren:
Die Höhe der jeweiligen Gebührensätze hängt vom Wert der Immobilie ab und ist im GNotKG genau festgelegt:
Wert bis… | Halber Satz | Einfacher Satz | Doppelter Satz |
---|---|---|---|
110.000 Euro | 136,50 Euro | 273 Euro | 546 Euro |
125.000 Euro | 150,00 Euro | 300 Euro | 600 Euro |
140.000 Euro | 163,50 Euro | 327 Euro | 654 Euro |
155.000 Euro | 177,00 Euro | 354 Euro | 708 Euro |
170.000 Euro | 190,50 Euro | 381 Euro | 762 Euro |
185.000 Euro | 204,00 Euro | 408 Euro | 816 Euro |
200.000 Euro | 217,50 Euro | 435 Euro | 870 Euro |
230.000 Euro | 242,50 Euro | 485 Euro | 970 Euro |
260.000 Euro | 267,50 Euro | 535 Euro | 1.070 Euro |
290.000 Euro | 292,50 Euro | 585 Euro | 1.170 Euro |
320.000 Euro | 317,50 Euro | 635 Euro | 1.270 Euro |
350.000 Euro | 342,50 Euro | 685 Euro | 1.370 Euro |
380.000 Euro | 367,50 Euro | 735 Euro | 1.470 Euro |
410.000 Euro | 392,50 Euro | 785 Euro | 1.570 Euro |
440.000 Euro | 417,50 Euro | 835 Euro | 1.670 Euro |
470.000 Euro | 442,50 Euro | 885 Euro | 1.770 Euro |
500.000 Euro | 467,50 Euro | 935 Euro | 1.870 Euro |
In Bezug auf die Kostenverteilung bei Immobilientransaktionen ist es üblich, dass der Käufer den Notar auswählt und die damit verbundenen Gebühren für die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags übernimmt. Dies schließt alle Kosten ein, die für die formelle Bestätigung und rechtliche Absicherung des Kaufs anfallen.
Auf der anderen Seite fallen bestimmte Kosten, wie die Gebühren für die Löschung bestehender Grundschulden auf dem Objekt, üblicherweise in den Verantwortungsbereich des Verkäufers. Dazu gehören auch die Kosten für die Aufhebung von Rechten wie etwa Wohnrechten, die im Grundbuch eingetragen sind und vor dem Verkauf gelöscht werden müssen, um die Immobilie lastenfrei an den Käufer zu übergeben.
Der Immobilien-Teilverkauf ist eine zunehmend beliebte Option für Immobilieneigentümer, die einen Teil ihres Eigentums veräußern möchten, ohne das gesamte Objekt zu verkaufen. Dieses Modell ermöglicht es Eigentümern, einen bestimmten Prozentsatz ihrer Immobilie – oft bis zu 50 % – zu verkaufen, während sie weiterhin das Nutzungsrecht behalten, wie beispielsweise das Wohnrecht im Falle eines Nießbrauchs. Der Teilverkauf kann eine wertvolle finanzielle Ressource freisetzen, ohne dass der Eigentümer sein Zuhause verlassen muss.
Bei einem Immobilien-Teilverkauf gibt es einige spezifische Aspekte, die im Rahmen der notariellen Beurkundung berücksichtigt werden müssen:
Der Hauptunterschied zwischen Beurkundung und Beglaubigung liegt im Umfang der Leistung des Notars. Während die Beurkundung eine vollständige Überprüfung der Rechtsgültigkeit des Dokuments und eine Beratung der Vertragsparteien umfasst, bestätigt die Beglaubigung lediglich die Echtheit einer Unterschrift oder eines Dokuments ohne weitere rechtliche Überprüfung oder Beratung.
Amtliche Beglaubigung:
Öffentliche Beglaubigung:
Anwendungsbereiche:
Zweck:
Beispiele:
Diese Unterscheidungen zeigen, wie wichtig es ist, die richtige Form der Beglaubigung oder Beurkundung für verschiedene Dokumente und Verträge zu wählen, um rechtliche Sicherheit und Klarheit zu gewährleisten.
Fazit
Die notarielle Beurkundung ist ein entscheidender und formstrenger Prozess im deutschen Recht, der vor allem bei Immobilienkäufen, Unternehmensgründungen und Erbangelegenheiten zum Einsatz kommt. Die Beurkundung dient der Rechtssicherheit, der Authentifizierung von Dokumenten und bietet unparteiische Rechtsberatung. Dabei variieren die Kosten je nach Kaufpreis und machen in der Regel etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises aus. Besonders bei Immobilien-Teilverkäufen ist eine genaue rechtliche Gestaltung und notarielle Beurkundung erforderlich. Die Abgrenzung zur Beglaubigung liegt in der umfassenderen rechtlichen Überprüfung bei der Beurkundung. Insgesamt gewährleistet die notarielle Beurkundung rechtliche Klarheit und Sicherheit in wichtigen Vertragsangelegenheiten.
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