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Die notarielle Beurkundung

Die notarielle Beurkundung ist ein im deutschen Recht verankerter Vorgang, der für bestimmte Rechtsgeschäfte, insbesondere im Immobilienbereich, erforderlich ist.

Ein Mann im Rentenalter sitzt einem jüngeren Mann im Anzug gegenüber und hält Unterlagen in seiner Händen.

Inhaltsverzeichnis


Das Wichtigste zur notariellen Beurkundung in Kürze

Die Bedeutung der notariellen Beurkundung:

  • Strengste Form der Dokumentation: Die notarielle Beurkundung stellt die rechtlich verbindlichste Form der Vertragsgestaltung dar.
  • Prüfung und Bestätigung durch den Notar: Der Notar bestätigt die Authentizität der abgegebenen Erklärungen.
  • Haftung für die Rechtsgültigkeit: Der Notar haftet dafür, dass der beurkundete Vertrag den gesetzlichen Vorgaben entspricht und rechtssicher ist.

  • Überblick: Kosten, Zweck und Dauer:

  • Kosten: Die Notarkosten richten sich nach dem Wert des Geschäfts. Üblicherweise trägt der Käufer die Kosten. Die genaue Berechnung erfolgt nach den Vorgaben des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG).
  • Zweck: Die notarielle Beurkundung dient dem Schutz beider Vertragsparteien. Der Notar agiert als neutrale Kontrollinstanz und sorgt für die rechtliche Absicherung.
  • Dauer: Der Beurkundungstermin dauert im Regelfall etwa eine Stunde. Beim Immobilien-Teilverkauf kann der Termin aufgrund zusätzlicher Vereinbarungen, wie Nießbrauchrecht oder Rückkaufsrechte, bis zu zwei Stunden in Anspruch nehmen.
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    Die notarielle Beurkundung ist ein im deutschen Recht verankerter Vorgang, der für bestimmte Rechtsgeschäfte, insbesondere im Immobilienbereich, erforderlich ist.


    Bei welchen Rechtsgeschäften ist die notarielle Beurkundung vorgeschrieben?

    Die notarielle Beurkundung ist gesetzlich vorgeschrieben bei:

    • Immobilienverkäufen und Teilverkäufen: Kaufverträge, Grundschulden, Nießbrauchrechte
    • Unternehmensgründungen und –transaktionen
    • Erbangelegenheiten: Erbverträge, Testamente
    • Familienrechtlichen Verträgen: Eheverträge
    • Schenkungen
    • Notariellen Vollmachten

    Ziel ist stets die rechtliche Absicherung und Klarheit für alle Beteiligten.

    Was umfasst die notarielle Beurkundung bei Immobilien?

    Besonders beim Immobilienverkauf oder -Teilverkauf sind mehrere Schritte notwendig:

    • Beratung und Entwurf: Der Notar klärt beide Parteien umfassend auf und erstellt den Vertragsentwurf.
    • Beurkundung: Im Termin liest der Notar den Vertrag vor, erläutert ihn und stellt sicher, dass alle Beteiligten die Inhalte verstehen.
    • Eintragungen: Zum Beispiel Eintragung von Nießbrauchrechten, Miteigentümervereinbarungen, Grundbuchänderungen.
    • Die notarielle Beurkundung schafft für Verkäufer und Käufer Rechtssicherheit.

    Wie setzen sich die Notarkosten zusammen?

    Die Kosten der Notare sind gesetzlich geregelt. Grundlage ist das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Der Notar ist verpflichtet, genau die vorgeschriebenen Gebühren zu erheben – nicht mehr und nicht weniger (§ 17 Abs. 1 Satz 1 Bundesnotarordnung).

    Das GNotKG stellt ein sozial ausgewogenes Gebührensystem sicher. Die Höhe der Notarkosten richtet sich ausschließlich nach dem Wert des Geschäfts, zum Beispiel dem Kaufpreis der Immobilie. Der Aufwand, die Anzahl der Gespräche oder die Komplexität beeinflussen die Höhe der Gebühr nicht.

    Die Gebühr umfasst:

    • Beratung
    • Vertragsentwurf
    • Beurkundung im engeren Sinne
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    Für eine erste Orientierung stellt die Bundesnotarkammer einen Gebührenrechner zur Verfügung. Da jeder Fall individuell ist, kann der genaue Betrag vom Rechnerergebnis abweichen. Zusätzliche Kosten, beispielsweise für Grundbuchänderungen, können ebenfalls anfallen.



    Transparenz und Überprüfung der Notarkosten

    Sollten Unklarheiten zur Kostenberechnung bestehen, ist der Notar verpflichtet, diese transparent zu erläutern. Falls Differenzen nicht geklärt werden können, können Kostenschuldner die Berechnung gemäß § 127 GNotKG gerichtlich überprüfen lassen.


    Welche Kosten tragen Käufer und Verkäufer bei Immobilientransaktionen?

    Kosten des Käufers

    In Bezug auf die Kostenverteilung bei Immobilientransaktionen ist es üblich, dass der Käufer den Notar auswählt und die damit verbundenen Gebühren für die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags übernimmt. Dies schließt alle Kosten ein, die für die formelle Bestätigung und rechtliche Absicherung des Kaufs anfallen.


    Kosten des Verkäufers

    Auf der anderen Seite fallen bestimmte Kosten, wie die Gebühren für die Löschung bestehender Grundschulden auf dem Objekt, üblicherweise in den Verantwortungsbereich des Verkäufers. Dazu gehören auch die Kosten für die Aufhebung von Rechten wie etwa Wohnrechten, die im Grundbuch eingetragen sind und vor dem Verkauf gelöscht werden müssen, um die Immobilie lastenfrei an den Käufer zu übergeben.


    Welche Unterlagen sind notwendig für die notarielle Beurkundung?

    Folgende Dokumente sind notwendig:

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Exakte Angaben zur Immobilie
    • Kaufpreisvereinbarung
    • Eventuelle Inventarliste
    • Informationen zu bestehenden Mietverhältnissen
    • Grundschulddokumente, falls vorhanden

    Vor dem Beurkundungstermin erhalten Verkäufer und Käufer den Vertragsentwurf zur Prüfung. Ein Vorgespräch klärt offene Fragen.

    Der Ablauf der notariellen Beurkundung beim Immobilien-Teilverkauf

    Der Immobilien-Teilverkauf ist eine zunehmend beliebte Option für Immobilieneigentümer, die einen Teil ihres Eigentums veräußern möchten, ohne das gesamte Objekt zu verkaufen. Dieses Modell ermöglicht es Eigentümern, einen bestimmten Prozentsatz ihrer Immobilie – oft bis zu 50 % – zu verkaufen, während sie weiterhin das Nutzungsrecht behalten, wie beispielsweise das Wohnrecht im Falle eines Nießbrauchs. Der Teilverkauf kann eine wertvolle finanzielle Ressource freisetzen, ohne dass der Eigentümer sein Zuhause verlassen muss.

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    Besonderheiten beim Immobilien-Teilverkauf

  • Folgende Punkte werden bei der notariellen Beurkundung beim Teilverkauf rechtssicher dokumentiert:
  • Insolvenzfester Nießbrauch: Sie behalten das Recht, Ihr Haus weiterhin selbst zu bewohnen oder zu vermieten. Dieses Recht wird im Grundbuch eingetragen.
  • Miteigentümervereinbarung: Diese regelt klar die Rechte und Pflichten beider Eigentümer – zum Beispiel Instandhaltung, Verwaltung und Entscheidungsbefugnisse.
  • Rückkaufsrecht: Sie können jederzeit die veräußerten Anteile zum aktuellen Verkehrswert zurückkaufen. Nach Ihrem Ableben können Ihre Ersatzrückkaufsberechtigten dieses Rückkaufsrecht ausüben.
  • Anpassung der Grundbuchsituation: Eventuell eingetragene Grundschulden oder Rechte müssen überprüft und gegebenenfalls gelöscht werden. Die Kosten für die Löschung trägt der Verkäufer.
  • Finanzierungsfragen: Falls Belastungen auf der Immobilie bestehen, werden diese im Vertrag klar geregelt.
  • Steuerliche Aspekte: Steuerliche Fragen werden im Vertrag berücksichtigt. Für eine individuelle Einschätzung empfehlen wir die Beratung durch Ihren Steuerberater.
  • Der Ablauf im Detail

    1. Beratung und Vertragsentwurf

    Der Notar erstellt einen ausführlichen Vertragsentwurf. Alle wichtigen Punkte – Nießbrauchrecht, Rückkaufsrecht, Miteigentümervereinbarung – sind darin enthalten. Der Notar erläutert Ihnen den Entwurf verständlich.

    2. Vorabprüfung des Vertrags

    Sie erhalten den Vertragsentwurf frühzeitig zur Prüfung. Offene Fragen können Sie mit dem Notar oder einem eigenen Berater besprechen.

    3. Der Beurkundungstermin

    Beim Termin liest der Notar den Vertrag vollständig vor, erklärt ihn Schritt für Schritt und beantwortet Ihre Fragen. Erst wenn Sie alles verstanden haben, wird der Vertrag unterschrieben und rechtsgültig.

    4. Nachbereitung

    Der Notar veranlasst die Eintragungen im Grundbuch – insbesondere das insolvenzfeste Nießbrauchrecht sowie notwendige Löschungen oder Änderungen.

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    Beim Immobilien-Teilverkauf übernimmt Engel & Völkers LiquidHome in der Regel die Notarkosten. Die Kosten für die Löschung eventuell bestehender Grundschulden trägt der Verkäufer selbst. Die genaue Aufteilung der Kosten wird individuell im Vertrag festgehalten.

    Fazit: Rechtssicherheit dank notarieller Beurkundung

    Die notarielle Beurkundung schafft Klarheit und Rechtssicherheit bei jedem Immobilienverkauf oder -Teilverkauf. Die gesetzlich geregelten Kosten sorgen für Transparenz und Verlässlichkeit. Als Hauseigentümer profitieren Sie von einem rechtlich sicheren Ablauf, unabhängig davon, ob Sie Ihr Haus ganz oder teilweise verkaufen.

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    Bitte beachten Sie, dass die Inhalte dieses Ratgebers ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken dienen. Während wir uns bemühen, die Informationen aktuell und korrekt zu halten, übernehmen wir keine Verantwortung oder Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden. Dieser Ratgeber ersetzt keine professionelle Beratung. Wir empfehlen Ihnen, für spezifische Anliegen oder rechtliche Fragestellungen stets qualifiziertes Fachpersonal zu konsultieren.

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