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Häufige Fragen und Antworten

1. Allgemein zum Teilverkauf

Grundsätzlich ist das Ziel von Engel & Völkers, seinen Kunden in allen Lebenslagen „rund um die Immobilie“ als Dienstleister zur Seite zu stehen. Insbesondere bei der Ansprache von potenziellen Verkäufern ist immer wieder das Thema aufgekommen, dass der Eigentümer eigentlich gar nicht verkaufen möchte, aber dennoch Liquidität benötigt. Diese Lücke will Engel & Völkers LiquidHome schließen.

Ein Teilverkauf ist ab 100.000 Euro Ankaufswert bzw. einem Marktwert der Immobilie ab 200.000 Euro möglich. Insofern hängt es i.d.R. vom Wert der Immobilie ab. Bei einer Immobilie mit einem Wert von 500.000 Euro wäre das ein Anteil von 20%. Die Obergrenze beim Ankauf ist auf 50% der Immobilie beschränkt, im Wert in Euro aber grundsätzlich offen.

Der wesentliche und aus Sicht von Engel & Völkers LiquidHome auch wichtigste Unterschied liegt darin, dass im Gegensatz zu den Angeboten der Mitbewerber, kein kompletter Eigentumswechsel stattfindet. Die Immobilie bleibt zu mindestens 50% in Ihrem Eigentum. Außerdem kann nur beim Teilverkauf der Auszahlungsbetrag frei gewählt werden. Insgesamt bestehen beim Teilverkauf eine große Flexibilität und Selbstbestimmtheit. Ein weiterer Unterschied zu den anderen Modellen ist, dass keine Abschläge bei der Bewertung vorgenommen werden. Der Ankauf findet immer zum Verkehrswert statt. Engel & Völkers LiquidHome zeichnet sich durch eine kundenfreundliche Flexibilität und absolute Transparenz aus, die so nur beim Teilverkaufsmodel zu finden ist.

Bei dem Immobilien-Teilverkauf von Engel & Völkers LiquidHome handelt es sich nicht um einen Kredit, den ältere Menschen in der Regel nur dann erhalten, wenn sie genügend Finanzleistung mitbringen. Der Immobilieneigentümer verschuldet sich beim Teilverkauf seines Hauses also nicht, sondern erhält mehr Liquidität und zusätzliche finanzielle Mittel, um seine Wünsche zu erfüllen. Im Gegensatz zur Leibrente oder dem Nießbrauch ist der Kunde auch weiterhin wirtschaftlicher Eigentümer und auch zukünftig an einer möglichen Wertsteigerung seiner Immobilie beteiligt. Beim vollständigen Verkauf der Immobilie müsste er ausziehen, beim Teilverkauf kann er aber weiterhin in seinem Zuhause wohnen bleiben und zahlt lediglich eine monatliche Nutzungsgebühr. Zudem kann der Kunde - oder später seine Erben - den veräußerten Anteil jederzeit zurückkaufen.

Der Teilverkauf einer Immobilie ähnelt grundsätzlich einem herkömmlichen Immobilienverkauf. Dabei beabsichtigen Eigentümer, Kapital freizusetzen. Zunächst erfolgt die Bewertung der Immobilie durch einen Gutachter, und anschließend wird der Kaufvertrag durch einen Notar beurkundet. Schließlich kann die Immobilie in Teilen, bis zu 50 Prozent, verkauft werden.

Nachdem der Gutachter Ihre Immobilie bewertet, wird Engel & Völkers LiquidHome Ihnen ein Angebot zum Teilankauf unterbreiten. Für den Fall, dass Sie mit den angebotenen Konditionen einverstanden sind, wird Ihr Kundenberater von Engel & Völkers LiquidHome einen Notartermin mit Ihnen abstimmen. Vor der Beurkundung wird der Notar Ihnen das komplette Vertragswerk mit ausreichend Vorlauf zukommen lassen. Sie haben dann selbstverständlich die Möglichkeit, dieses in Ruhe zu prüfen und hierfür ggf. auch (auf eigene Kosten) rechtliche und steuerliche Berater heranzuziehen. Bei dem Notartermin wird das gesamte Vertragswerk verlesen. Die Beurkundung nimmt erfahrungsgemäß ca. 90 Minuten in Anspruch. Nach Unterzeichnung der Teilverkaufsvereinbarung wird der Notar mit der Abwicklung der Urkunde beauftragt, d.h. er holt etwaig erforderliche Verzichts- und Genehmigungserklärungen ein und stellt die Anträge an das Grundbuchamt auf Eintragung der Auflassungsvormerkung und der Grundschuld zur Finanzierung der Kaufpreiszahlung sowie nach erfolgter Kaufpreiszahlung, auf Eigentumsumschreibung am erworbenen Miteigentumsanteil durch die EV LiquidHome Beteiligungen GmbH & Co. KG und Eintragung des Nießbrauchrechts zu Ihren Gunsten.

Ja, Sie können jederzeit Ihren verkauften Anteil zurück erwerben. Die Preisfindung erfolgt nach demselben Mechanismus wie für den Ankauf durch Engel & Völkers LiquidHome. Wünschen Sie einen Rückkauf, wird Engel & Völkers LiquidHome einen zertifizierten und neutralen Gutachter beauftragen. Auf Basis des neuen Gutachtens. können Sie den Anteil zurückkaufen, mindestens aber zu demjenigen Kaufpreis zuzüglich Nebenkosten, den Engel & Völkers LiquidHome gezahlt hat. Vertraglich wird bei einem Rückkauf (ob an Sie oder an Ihre Erben) eine Abwicklungsvergütung i.H.v. 3% inkl. 19% Umsatzsteuer auf den Immobilienwert fällig. Bei einem Verkauf an Dritte wird eine Abwicklungsvergütung i.H.v. 5,5% inkl. 19% Umsatzsteuer auf den Immobilienwert fällig. Diese Abwicklungsvergütung enthält bereits den Verkäuferanteil der Maklercourtage.

Bei einer Eigentümergemeinschaft ist es wichtig, alle Belange im Vorwege zu klären, damit für beide Seiten das jeweilige Prozedere festgelegt ist. Engel & Völkers ist seit über 40 Jahren im Verkauf von Immobilien tätig und wird in Ihrem und im eigenen Interesse den bestmöglichen Preis für die Immobilie erzielen. Um den bestmöglichen Verbraucherschutz zu ermöglichen, verpflichtet sich Engel & Völkers vertraglich, von der Verkaufsvollmacht nur dann Gebrauch zu machen, wenn eine persönliche Mitwirkung des Teilverkäufers am Verkauf aus praktischen oder gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Damit ist sichergestellt, dass nur in Ausnahmefällen ein Verkauf ohne Einbindung des Teilverkäufers erfolgt. In einem Verkaufsfall soll partnerschaftlich und vertrauensvoll zusammengewirkt werden.

Da Sie weiterhin der wirtschaftliche Eigentümer der Immobilie sind und zu 100 % die Entscheidungshoheit behalten, übernehmen Sie auch weiterhin jegliche laufende Kosten.

Beim Immobilien-Teilverkauf können verschiedene Szenarien eintreten. Es ist möglich, dass der Wert der Immobilie nach Abschluss der Teilverkaufsvereinbarung sinkt oder nahezu gleich bleibt. Die erwartete Wertsteigerung tritt dann gar nicht oder nicht in Höhe der entstandenen Ankaufsnebenkosten ein. Im Fall eines Verkaufs der Immobilie reduzieren die Ankaufsnebenkosten von Engel & Völkers LiquidHome den Anteil des Teilverkäufers am Verkaufserlös. Diese Regelung ist insbesondere deshalb erforderlich, weil Engel & Völkers LiquidHome den Verkaufszeitpunkt grundsätzlich nicht bestimmen kann, sondern dem Teilverkäufer diese Entscheidung überlässt. So kann es dazu kommen, dass die Preise zum Zeitpunkt des Vollverkaufs vergleichsweise niedrig sind.

2. Gutachter

Grundsätzlich ist es wichtig, dass der Gutachter neutral und zertifiziert ist und nach gültigen Branchenstandards arbeitet. Sollten Sie einen eigenen Gutachter bevorzugen, so nimmt Engel & Völkers LiquidHome gern Kontakt zu diesem auf, um zu prüfen, ob diese Standards und der Umfang des Gutachtens ausreichend sind.

Das ist kein Problem. Ihre endgültige Entscheidung zum Verkauf können und sollen Sie erst treffen, wenn Ihnen das Angebot von Engel & Völkers LiquidHome vorliegt. Für dieses Angebot benötigt Engel & Völkers LiquidHome den gutachterlich festgestellten Marktwert. Nur wenn Ihnen dieser Wert zusagt, werden die weiteren Schritte umgesetzt. Die Kosten des Gutachters werden von Engel & Völkers LiquidHome getragen, auch wenn Sie sich gegen einen Teilverkauf entscheiden.

3. Notar und Notarkosten

Es ist üblich, dass bei Immobilienkäufen der Käufer den Notar bestimmt. Für die Teilverkaufsvereinbarung bietet es sich an, diese immer bei einem erfahrenen und mit dem Vertragswerk vertrauten Notar beurkunden zu lassen. Engel & Völkers LiquidHome arbeitet hierzu mit ausgewählten Notariaten zusammen, von deren Servicequalität Engel & Völkers LiquidHome aufgrund zahlreicher Beurkundungen überzeugt ist. Wir raten daher zu einer Beurkundung bei diesem Notar. Sehr gern nennen wir Ihnen das zu Ihnen nächstgelegene Notariat für die Beurkundung.

Wenn der Gesamtverkauf der Immobilie keine Option ist, man weiterhin Eigentümer bleiben und über Renovierungen selbst entscheiden möchte, bietet der Teilverkauf der Immobilie die optimale Lösung. Dabei wird der aktuelle Marktpreis von einem unabhängigen Gutachter ermittelt dessen Kosten Engel & Völkers LiquidHome trägt – und nicht, wie bei anderen Modellen der Immobilienverrentung die statistische Lebenserwartung bei der Berechnung miteinbezogen. Der Teilverkauf ist damit deutlich transparenter und durch die Flexibilität des Modells auch selbstbestimmter. Die monatliche Nutzungsgebühr entspricht dabei einer Mietrendite für den verkauften Teil des Hauses und ist somit abhängig von der Höhe des Teilverkaufs. Während Engel & Völkers LiquidHome die Kosten für Gutachter und Notar (mit Ausnahme etwaiger Lastenfreistellungskosten) bezahlt, trägt der Eigentümer – der die Immobilie auch weiterhin allein nutzt – die Instandhaltungskosten. Zusätzlich profitiert der Eigentümer im Gegensatz zu den anderen Modellen auch weiterhin von der Wertsteigerung seines Hauses.

Engel & Völkers LiquidHome trägt sämtliche Kosten (einschließlich der anfallenden Grunderwerbsteuer) für den Teilverkauf. Ausgenommen hiervon sind lediglich eventuell anfallende Kosten die im Zusammenhang mit der Lastenfreistellung und etwaiger Treuhandaufträge Ihrer Gläubiger anfallen.

Die Terminierung der Beurkundung erfolgt durch Engel & Völkers LiquidHome auf Basis Ihrer Verfügbarkeit. Damit Sie ausreichend Zeit zur Durchsicht des Vertragswerkes und ggf. Einbeziehung externer Berater haben, findet der Notartermin frühestens 14 Tage nach dem Zeitpunkt statt, zu dem Sie die Vertragsunterlagen erhalten haben.

Im Notartermin werden alle Verträge vorgelesen und es besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Vor diesem Hintergrund planen Sie bitte ca. 1 ½ - 2 Stunden für den Notartermin ein.

Damit Sie sich bei dem Notartermin ausweisen können, ist ein gültiges Ausweisdokument, also Personalausweis oder Reisepass, zum Notartermin mitzubringen.

4. Grundbuch

Alle Kosten (mit Ausnahme etwaiger Lastenfreistellungskosten) für den Teilverkauf werden von Engel & Völkers LiquidHome getragen.

Nein, nach dem Teilverkauf Ihres Anteils wird Engel & Völkers LiquidHome neben Ihnen als Eigentümer in der ersten Abteilung des Grundbuchs genannt.

Neben der Eintragung des weiteren Eigentümers in Abteilung I wird in Abteilung II unter anderem Ihr Nießbrauchsrecht an dem verkauften Anteil eingetragen. Außerdem wird in Abteilung II eine Reallast und die Miteigentümervereinbarung, sowie in Abteilung III eine Grundschuld im Zusammenhang mit der Finanzierung des Anteils von Engel &Völkers LiquidHome eingetragen.

5. Nutzungsgebühr

Die Nutzungsgebühr wird für die Bestellung des Nießbrauchs auf den von Engel & Völkers LiquidHome erworbenen Anteil erhoben. Dafür sind Sie im Gegenzug ausschließlicher und alleiniger Nutzer und Nutznießer der Immobilie und des Grundstückes.

Die Höhe der Nutzungsgebühr ist primär abhängig von der Höhe der Wunschauszahlungssumme.

Die Zahlung der Nutzungsgebühr ist ein wichtiger Bestandteil des Vertrages. Da auch Engel & Völkers LiquidHome für die Refinanzierung der Ankäufe ihre Verpflichtungen erfüllen muss, kann die Nutzungsgebühr im Fall des Verzugs des Teilverkäufers nicht unbefristet Bestand haben. Befindet sich der Teilverkäufer mit der Zahlung der Nutzungsgebühr in Höhe eines Betrags in Verzug, der die Nutzungsgebühr für drei Monate erreicht, und verstreicht eine schriftlich gesetzte Nachfrist von 90 Bankarbeitstagen fruchtlos, kann Engel & Völkers LiquidHome die Löschung des Nießbrauchs verlangen. Engel & Völkers LiquidHome erhält hierfür allerdings nicht im Vorwege eine Löschungsbewilligung vom Teilverkäufer. Der Nießbrauch wird auflösend bedingt vereinbart. Die Löschung des Nießbrauchs überwacht der beurkundende Notar und er darf diese nur durch sogenannte Eigenurkunde feststellen, wenn die Löschungsgründe unzweifelhaft nachgewiesen sind und der Teilverkäufer keine Nachweise für die vertragsgemäße Zahlung der Nutzungsgebühr liefert.

6. Teilverkauf und Erbschaft

Ja, die Erben können den Anteil bevorrechtigt zurückkaufen. Die Preisfindung ist analog zum Ankauf durch Engel & Völkers LiquidHome. Erneut würde Engel & Völkers LiquidHome einen zertifizierten und neutralen Gutachter beauftragen. Auf Basis des neuen Gutachtens können die Erben den Anteil zurückkaufen. Vertraglich wird bei einem Verkauf an Ihre Erben eine Abwicklungsvergütung i.H.v. 3% inkl. 19% Umsatzsteuer auf den Immobilienwert fällig.

Der Anteil, der sich in Ihrem Besitz befindet, kann auch weiterhin an Ihre Angehörigen vererbt werden. Ihre Erben können entscheiden, ob ein Gesamtverkauf der Immobilie angestoßen werden soll oder ob sie den Anteil von Engel & Völkers LiquidHome zurückkaufen möchten.

Ja, auch Ihre Erben können als Nießbrauchberechtigte eingetragen werden. Bitte beachten Sie die vertraglich festgelegten Regelungen bei Personen unter 55 Jahren.

Ja, das Nießbrauchrecht gilt selbstverständlich für beide Ehepartner. Erst wenn beide Ehepartner verstorben sind, erlischt das Nießbrauchrecht automatisch.

7. Sonstiges

Das Modell des Teilverkaufs basiert auf der Annahme, dass sich der Wert der Immobilie, in die Engel & Völkers LiquidHome investiert, im Laufe der Jahre steigert. So kann die Immobilie durch den Rückkauf des veräußerten Anteils zum aktuellen Marktwert zurückerworben werden. Doch von der Wertsteigerung profitiert nicht nur das Unternehmen, sondern natürlich auch der Eigentümer selbst. Denn entscheidet er oder dessen Erben sich zusammen mit Engel & Völkers LiquidHome für den Gesamtverkauf des Hauses, partizipiert er bzw. seine Erben genauso wie Engel & Völkers LiquidHome an der Wertsteigerung der Immobilie.

Nein. Das im Grundbuch eingetragene, entgeltlich gewährte Nießbrauchrecht sichert Sie zusammen mit dem vom jeweiligen Grundschuldgläubiger übernommenen, besonderen vertraglichen Vollstreckungsschutz vollständig gegen alle erdenklichen Risiken des Miteigentümers ab. Danach darf die an der Immobilie bestellte Grundschuld nur verwertet werden, wenn – zusätzlich zur unwahrscheinlichen Insolvenz von Engel & Völkers LiquidHome – der Teilverkäufer mit seinen Zahlungen der Nutzungsgebühr maßgeblich in Verzug ist. Solange der Teilverkäufer die mit ihm vereinbarte Nutzungsgebühr vertragsmäßig zahlt, bleibt sein uneingeschränktes Wohn- und Nutzungsrecht unberührt.

Nein, Engel & Völkers LiquidHome verpflichtet sich vertraglich dazu, den erworbenen Anteil nicht an Dritte zu verkaufen.

Sie sind der "wirtschaftliche Eigentümer" der Immobilie und nutzen diese zu 100%. Daher können Sie auch allein entscheiden, wie und welche Renovierungs-, Sanierungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen Sie durchführen. Die Kosten werden dementsprechend durch Sie getragen.

Sofern Sie zu Beginn der Partnerschaft wertsteigernde Investitionen umsetzen, wird Ihnen dieses bei der Berechnung der Eigentumsanteile entsprechend zugeordnet, sodass die Investition auch im Verkaufsfall ausschließlich Ihnen zu Gute kommt.

Sie haben ja bereits eine Wohngebäudeversicherung. Diese hat weiter Bestand und wird auch zukünftig von Ihnen getragen.

Nicht zwingend. Allerdings sollte Ihre Immobilie größtenteils abbezahlt sein, wenn Sie über einen Teilverkauf nachdenken. Ist beispielsweise nur ein kleiner Anteil eines Darlehens offen, kann dieser nach Absprache mit dem Verkaufspreis verrechnet werden – gerne beraten wir Sie hier persönlich und individuell.

Der Immobilien-Teilverkauf ist eine noch junge Branche. Um mehr Transparenz sowie faire und verständliche Regelungen zu schaffen, wurde der Code of Conduct von den Anbietern des Immobilien-Teilverkaufs ins Leben gerufen. Lesen Sie hier, zu welchen Standards Engel & Völkers LiquidHome sich verpflichtet hat.

8. Wichtige Regelungen und Definitionen

Das Nießbrauchsrecht bei Immobilien bezeichnet, dass eine Person Anteil an einer fremden Immobilie hat und aus dieser in irgendeiner Form „Profit“ zieht, ohne selbst Eigentümer der Immobilie zu sein. In diesem speziellen Fall erhalten Sie einen Nießbrauch auf den von Engel & Völkers LiquidHome erworbenen Teil, denn der andere Teil befindet sich unverändert in Ihrem Besitz. Im umgangssprachlichen Bereich ist hier die bereits oben erwähnte Bezeichnung des “Nutznießers” geläufig. Dem Eigentümer werden dabei allgemein drei grundlegende Rechte an dem Gegenstand eingeräumt: Durch die Übertragung von einem Nießbrauchrecht an eine andere Person gehen gewissermaßen die ersten beiden Rechte zur Nutzung und zur Fruchtziehung auf diese über, sodass der Eigentümer lediglich das grundsätzliche Verfügungsrecht für sich behält. Das bloße Eigentum bleibt also von dem eingeräumten Nießbrauchrecht unberührt.

Der Nießbrauch bezeichnet das Fruchtziehungs- und Nutzungsrecht an der Immobilie. Dieses Recht gilt unabhängig davon, ob der Kunde die Immobilie selbst bewohnt. Anders als das reine Wohnrecht, dieses erlischt mit Auszug aus der Immobilie und bezieht sich allein auf die Nutzung, nicht aber auf das Fruchtziehungsrecht. So kann der Kunde mit Hilfe des Nießbrauchs auch zu einem späteren Zeitpunkt aus der Immobilie ausziehen, diese vermieten und die gesamten Einkünfte aus Vermietung vereinnahmen.

Im Grundbuch werden sogenannte „dingliche Rechte“ eingetragen und zwecks Übersichtlichkeit in Abteilungen gegliedert. Diese sind: Abteilung I: Eintragung der Eigentumsverhältnisse – hier werden wir nach Teilankauf ebenfalls als Miteigentümer vermerkt. Abteilung II: Lasten und Beschränkungen – hier werden unterschiedliche Vermerke vorgenommen, wie z.B. Wegerechte, aber auch Wohn- und Nießbrauchrechte. Ihr Nießbrauch an dem verkauften Anteil Ihrer Immobilie wird hier eingetragen. Abteilung III: Hier werden Hypotheken und Grundschulden eingetragen. Im Zuge des Teilverkaufs bevollmächtigen Sie uns eine Grundschuld in Höhe des Kaufpreises zuzüglich Nebenkosten in dieser Abteilung einzutragen. Siehe auch Fragen und Antworten zum Grundbuch Ziffer 1.7.

Ein Notar trägt den Nießbrauch ins Grundbuch ein, wodurch er rechtlich verankert wird und Ihnen gestattet, Ihre Immobilie bis zum Ende Ihres Lebens zu nutzen. Für Eigentümer endet das Nießbrauchrecht beim Teilverkauf erst mit dem Ableben des Nießbrauchers. Sie können die Partnerschaft aber jederzeit durch einen Verkauf oder Rückkauf beenden.

Bei selbstgenutzten Immobilien (im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren) fällt der Regel nach, innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren zwischen Anschaffung und gewinnbringender Veräußerung, keine Spekulationssteuer an. – In jedem Fall gilt diese Auskunft jedoch nicht als Steuerrechtliche Beratung und ist unverbindlich. Eine Steuerrechtliche Beratung kann nur durch einen Steuerberater erfolgen.

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