
Veröffentlicht am 11.04.2025
Viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, die sich für den Teilverkauf ihres Hauses interessieren, haben noch ein Darlehen oder einen Kreditvertrag, welcher durch die Immobilie gesichert ist. Oft stellt sich die Frage: Was passiert mit der Restschuld? Kann ein Teilverkauf trotzdem stattfinden?
Die gute Nachricht ist: Ein Teilverkauf ist auch mit bestehenden Schulden möglich – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Im Folgenden erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Engel & Völkers LiquidHome in diesem Fall gemeinsam mit dem Notariat vorgeht. Die Kommunikation mit Ihrer Bank erfolgt ausschließlich über das Notariat, da uns aus Datenschutzgründen keine Auskünfte erteilt werden dürfen.
Wenn auf Ihrem Haus noch ein Darlehen lastet, wird dieses im Rahmen des Teilverkaufs vollständig abgelöst. Das bedeutet: Die Schulden werden gelöscht, bevor der Teilverkauf abgeschlossen wird.
Das Notariat nimmt hierbei eine zentrale Rolle ein. Es tritt mit Ihrer Bank in Kontakt und bittet um die sogenannte Löschungsbewilligung – das ist das Dokument, mit dem die Bank zustimmt, dass ihre Grundschuld gelöscht werden darf. Manche Banken arbeiten noch mit sogenannten Pfandbriefen – auch diese werden in diesem Zuge angefordert.
Hinweis:
Es ist sinnvoll, dass Sie sich bereits im Vorfeld bei Ihrer Bank erkundigen, welche Unterlagen erforderlich sind und wie hoch Ihre Ablösesumme voraussichtlich ist. So vermeiden Sie Überraschungen und können den Prozess gut vorbereiten.
Bevor ein verbindliches Angebot erstellt werden kann, ist es wichtig, dass alle erforderlichen Informationen zur bestehenden Finanzierung von Ihnen selbst eingeholt werden. Sie treten dazu eigenständig mit Ihrer Bank in Kontakt und lassen sich die nötigen Unterlagen und Auskünfte geben. Diese Informationen leiten Sie dann an die Berater von Engel & Völkers LiquidHome weiter, der ihnen dann ein verbindliches Angebot erstellen kann. Sobald die Teilverkaufvereinbarung unterzeichnet wurde beginnt das Notariat mit der Abwicklung. Dabei läuft der Prozess in mehreren Schritten ab:
Die Bank berechnet Ihre aktuelle Restschuld inklusive Tageszinsen. Wichtig: Hierbei handelt es sich nicht nur um den noch offenen Kreditbetrag. Viele Banken verlangen zusätzlich eine Vorfälligkeitsentschädigung, wenn das Darlehen vorzeitig abgelöst wird.
Diese Vorfälligkeitskosten werden häufig unterschätzt oder vergessen – sie müssen aber ebenfalls mit einkalkuliert werden.
Eine der Voraussetzungen für die Fälligkeit des Kaufpreises ist die Ablösung des bestehenden Darlehens. Um den Kaufpreis fällig stellen zu können, benötigt das Notariat die Löschungsbewilligung oder die Pfandhaftentlassung von Ihrer Bank. Erst wenn diese Unterlagen vorliegen und die Ablösung gesichert ist, kann die Löschung der Schulden erfolgen.
Hinweis:
Damit der Kaufpreis ausgezahlt werden kann, muss dem Notariat die Löschungsbewilligung oder Pfandhaftentlassung Ihrer Bank vorliegen.
Das Notariat sendet Engel & Völkers LiquidHome als Käufer eine Fälligkeitsmitteilung. Darin ist genau aufgelistet, welche Beträge wohin überwiesen werden sollen.
Die Restschuld sowie weitere mit der Ablösung entstandene Kosten werden direkt aus dem Kaufpreis bezahlt. Die verbleibende Summe wird an Sie ausgezahlt.
Die folgenden Kosten werden vom Kaufpreis abgezogen, also von dem Betrag, den Sie als Hausbesitzerin oder Hausbesitzer erhalten:
Sie erhalten eine Kopie der Fälligkeitsmitteilung, in der alle Zahlungen und Beträge aufgeführt sind, die aus dem Kaufpreis geleistet werden. So behalten Sie den Überblick und die Abwicklung erfolgt transparent.
Ein Teilverkauf ist nur dann möglich, wenn der Kaufpreis höher ist als Ihre gesamte Restschuld inklusive aller Gebühren. Sollte der Kaufpreis nicht ausreichen, kann der Vertrag nicht geschlossen werden.
Nach dem Teilverkauf können Sie Ihr Zuhause weiterhin selbst bewohnen oder vermieten – dank des insolvenzsicheren Nießbrauchrechts, das im Grundbuch eingetragen wird. Dafür zahlen Sie eine monatliche Nutzungsgebühr an Engel & Völkers LiquidHome.
Bitte beachten Sie:
Auch wenn mit dem Teilverkauf Schulden abgelöst werden, fällt eine Nutzungsgebühr an. Diese sollte in Ihre persönliche Finanzplanung mit einbezogen werden.
Sie möchten unverbindlich berechnen, wie viel Geld Ihnen aus einem Teilverkauf zustehen könnte? Nutzen Sie jetzt unseren digitalen Teilverkaufsrechner. Mit nur wenigen Angaben erhalten Sie eine erste Orientierung. Schnell, einfach und kostenfrei.
Monatliche Nutzungsgebühr
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Sie behalten weiterhin zu 100% Entscheidungsrecht an Ihrer Immobilie.
Sie bleiben zu - Eigentümer. Engel & Völkers LiquidHome wird zu - Teileigentümer.
Ein Teilverkauf ist auch dann möglich, wenn noch ein Darlehen oder Kreditvertrag besteht. Vorausgesetzt, die Restschuld kann vollständig aus dem Kaufpreis beglichen werden. Wichtig ist, dass alle notwendigen Informationen rechtzeitig vorliegen. Engel & Völkers LiquidHome sorgt für eine strukturierte Abwicklung und transparente Kommunikation – bis hin zur übersichtlichen Fälligkeitsmitteilung.
Sie möchten wissen, ob sich ein Teilverkauf auch bei Ihrer Immobilie lohnt? Gerne beraten wir Sie persönlich und unverbindlich. Vereinbaren Sie jetzt ein erstes Informationsgespräch mit einem Berater von Engel & Völkers LiquidHome – wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.
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