
Veröffentlicht am 31.03.2025
Ein Todesfall bringt viele emotionale und rechtliche Fragen mit sich – vor allem, wenn ein Teilverkaufsvertrag besteht. Wer übernimmt die Rechte?
Ein sensibles Thema mit klaren Abläufen
Wenn ein Partner verstirbt, stehen viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer vor emotionalen und organisatorischen Herausforderungen. Wie es als Teilverkäufer von Engel & Völkers LiquidHome weitergeht, sollte keine zusätzliche Sorge sein. Wir helfen Ihnen und beantworten wichtige Fragen:
Wer übernimmt die Rechte und Pflichten? Was geschieht mit dem Nießbrauchrecht? Und kann das Zuhause verkauft oder zurückgekauft werden?
In diesem Artikel klären wir übersichtlich, was im Todesfall des Teilverkäufers geschieht.
Mit dem Tod des Teilverkäufers (also der Person, die einen Anteil am Haus verkauft hat) geht dessen gesamtes Vermögen, also auch der verbliebene Immobilienanteil, auf die Erben über. Dies ist in §§ 1299 ff. BGB (im Bürgerlichem Gesetzbuch) geregelt. Die Erben treten in die bestehende vertragliche Vereinbarung mit Engel & Völkers LiquidHome ein.
Das bedeutet konkret:
Sind alle Nießbrauchberechtigten verstorben, so besteht das Nießbrauchrecht nicht mehr und kann durch Vorlage der Sterbeurkunde grundbuchlich gelöscht werden, so ist es in der Teilverkaufvereinbarung vertraglich geregelt. Auf Wunsch aller Beteiligten kann der Verkaufsfall auch früher eintreten.
Die gesetzliche Erbfolge richtet sich nach den Ordnungen des BGB:
Neben diesen tritt der Ehepartner als gesetzlicher Erbe ein. Je nach Erbkonstellation und ehelichem Güterstand erhält der überlebende Ehegatte einen Anteil zwischen ¼ und ½ des Nachlasses. Im ehelichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft erhöht sich dieser Anteil um ein weiteres Viertel.
Ein vorhandenes Testament kann die Erbfolge ändern. Das sogenannte "Berliner Testament" ist bei Ehegatten ein häufig angewandtes Modell, bei dem sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben einsetzen.
Diese Unterlagen sind wichtig:
In neueren Vertragsversionen (ab Oktober 2023) können sogenannte Ersatzrückkaufsberechtigte benannt werden. Diese dürfen – sofern alle ursprünglichen Eigentümer beziehungsweise Teilverkäufer verstorben sind – den verkauften Anteil innerhalb eines Monats nach offizieller Bekanntgabe zurückkaufen. Eine notarielle Beurkundung der Berechtigung ist erforderlich.
Solange jedoch noch Eigentümer oder Teilverkäufer leben, können diese – zum Beispiel im Falle des Todes des Ehepartners – den Anteil weiterhin zurückkaufen. Das vertraglich gesicherte Rückkaufsrecht besteht nur für die ursprünglichen Teilverkäufer und ist nicht übertragbar.
Wird das Rückkaufsrecht von den Ersatzrückkaufsberechtigten nicht ausgeübt, können die Erbinnen und Erben entweder alles unverändert weiterlaufen lassen oder den Gesamtverkauf der Immobilie über das Engel & Völkers Netzwerk anstoßen, mit dem Ziel, einen aus ihrer Sicht optimalen Kaufpreis zu erreichen.
Wird dieses Rückkaufsrecht nicht ausgeübt, wird der Gesamtverkauf der Immobilie über das Engel & Völkers Netzwerk angestoßen, mit dem Ziel, einen aus Sicht der Erbinnen und Erben optimalen Kaufpreis zu erreichen.
Der Todesfall eines Partners oder Ehegatten bringt viele Fragen mit sich. Dank klarer rechtlicher Regelungen in unserer Teilverkaufvereinbarung und transparenter Prozesse bei Engel & Völkers LiquidHome behalten die Erben den Überblick. Ob Weiterführen, Rückkauf oder Gesamtverkauf – mit den richtigen Informationen kann eine gute Entscheidung getroffen werden.
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