
Die größten Irrtümer beim Teilverkauf - Ein Faktencheck
Veröffentlicht am 30.11.2022
Es gibt viele Irrtümer auf dem Feld der Immobilienverrentung. Wir möchten unsere Kundinnen und Kunden hierzu aufklären.
Der Teilverkauf ist ein relativ neues Modell der Immobilienverrentung. Viele verschiedene Quellen im Internet schreiben über dieses Modell. Es gibt viel Lob, aber ebenso Kritik. Doch diese Kritik ist häufig mit Unwissen verbunden. Es gibt viele Irrtümer auf dem Feld der Immobilienverrentung. Wir möchten unsere Kunden und Kundinnen hierzu aufklären, damit diese eine fundierte Entscheidung treffen können.
1. Irrtum: Nach 10 Jahren endet der Vertrag zwischen Teilverkäufer und Engel & Völkers LiquidHome
Die Vertragslaufzeit ist auf unbestimmte Zeit vereinbart worden. Das einzige, was an eine zehn Jahres Laufzeit gebunden ist, ist die Fixierung der Nutzungsgebühr. Nach Ablauf dieser zehn Jahre wird die Nutzungsgebühr anhand des aktuellen Zinsswaps neu berechnet. Dies bedeutet, dass der Teilverkäufer auch nach den genannten zehn Jahren weiterhin wie gewohnt in der Immobilie wohnen bleiben darf - alles bleibt wie bei der Unterzeichnung des Vertrages, lediglich die Höhe der Gebühr ändert sich unter Umständen. Es muss also kein Auszug bzw. Gesamtverkauf angestoßen werden.
2. Das Nießbrauchrecht ist im 2. Rang des Grundbuches eingetragen und dies benachteiligt mich als Kunde
Neben der Eintragung des weiteren Eigentümers in Abteilung I, in diesem Fall Engel & Völkers LiquidHome, wird in Abteilung II Ihr Nießbrauchrecht an dem verkauften Anteil eingetragen. Außerdem wird in Abteilung III eine Grundschuld im Kontext der Finanzierung des Anteils von Engel &Völkers LiquidHome eingetragen.
Auch wenn die Grundpfandrechte unserer Finanzierung im Rang vor Ihrem Nießbrauchrecht liegen, ist Ihr Nießbrauchrecht so geschützt, als wäre es erstrangig eingetragen, da eine Verwertung der Finanzierungsgrundpfandrechte nur dann erfolgen darf, wenn Sie nachhaltig keine Nutzungsgebühr an uns entrichten. Das im Grundbuch eingetragene, entgeltlich gewährte Nießbrauchrecht sichert Sie vollständig gegen alle erdenklichen Risiken des Miteigentümers ab. Somit ergibt sich für Sie keinen Nachteil durch die Eintragung im zweiten Rang.
3. Irrtum: Engel & Völkers LiquidHome beteiligt sich nicht an Renovierungsmaßnahmen
Engel & Völkers LiquidHome beteiligt sich an der Wertsteigerung von Renovierungsmaßnahmen, die Sie an Ihrer Immobilie vornehmen. Wir beteiligen uns an dem Wertzuwachs der Maßnahmen, die Sie an Ihrer Immobilie umsetzen möchten – immer zu dem Anteil, den Sie an uns verkauft haben. So werden bei dem Engel & Völkers LiquidHome Investitionsmodell zwei Immobilienwerte gutachterlich festgestellt: einmal vor und einmal nach den geplanten Modernisierungsmaßnahmen. Die erste Auszahlung erfolgt anteilig zum Wert vor Umsetzung der Maßnahmen. Nach der Modernisierung wird dann noch einmal anteilig die Differenz zwischen dem neuen und alten Immobilienwert ausbezahlt.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in diesem Artikel:
4. Engel & Völkers LiquidHome hat ein Vorkaufsrecht bei einem späteren Gesamtverkauf
Es besteht kein Vorkaufsrecht für Engel & Völkers LiquidHome. Wenn Sie sich dazu entscheiden einen Gesamtverkauf anzustoßen, werden wir mit Ihnen gemeinsam diesen Verkauf durchführen. Hier profitieren Sie von dem E&V Immobiliennetzwerk.
5. Ein Verkauf oder ein Rückkauf sind erst nach einer bestimmten Zeit möglich
Sie können jederzeit einen Gesamtverkauf oder einen Rückkauf Ihrer Immobilie anstoßen. Dieser erfolgt immer zum aktuellen Marktwert, der mittels eines neuen Gutachtens erstellt wird. Die Kosten hierfür übernimmt Engel & Völkers LiquidHome.
6. Sollte Engel & Völkers LiquidHome insolvent gehen, muss ich meine Immobilie verkaufen
Mit dem insolvenzfesten Nießbrauchrecht sind Sie gegen das Risiko der Insolvenz seitens des Käufers abgesichert. Anstelle von Engel & Völkers LiquidHome GmbH wird dann eine neue Miteigentumsgesellschaft unseren Platz übernehmen. Solange Sie weiterhin wie gewohnt Ihre Nutzungsgebühr zahlen, ändert sich an Ihrer Lage nichts.
7. Irrtum: Ein Nießbrauchrecht ist dasselbe wie ein Wohnrecht
Das Nießbrauchrecht ähnelt dem Wohnrecht in einigen Punkten. Anders als bei einem Wohnrecht kann die Immobilie mit einem eingetragenen Nießbrauchrecht allerdings weitervermietet werden. Die generierten Mieteinnahmen daraus können Sie allein für sich beanspruchen.
8. Engel & Völkers LiquidHome wartet nur darauf, dass ich die Immobilie ganz verkaufe, damit sie diese übernehmen kann
Engel & Völkers LiquidHome sieht zu keinem Zeitpunkt vor, Ihre Immobilie zu übernehmen. Sie können entscheiden, ob und wann Sie die gesamte Immobilie verkaufen möchten.
9. Da sich auf meiner Immobilie eine Restschuld befindet, kann ich keinen Teilverkauf durchführen
Sollte sich noch eine Restschuld auf Ihrer Immobilie befinden, ist dies kein Problem. Der Kredit Ihrer Bank wird im Rahmen des Teilverkaufs abgelöst, d. h. die Restschuld wird von der Auszahlungssumme abgezogen und Sie erhalten die Differenz.
10. Meine Erben gehen leer aus, wenn ich einen Teilverkauf durchführe
Ihre Erben können weiterhin die verbleibenden Immobilienanteile erben. Außerdem können Ihre Erben die verkauften Anteile nach Ihrem Ableben mit dem vorrangigen Rückkaufsrecht zurückkaufen.
11. Eine Renovierungsklausel gibt es bei jedem Teilverkaufsanbieter
Bei Engel & Völkers LiquidHome gibt es keine Renovierungsklausel. Bei vielen anderen Anbietern auf dem Markt jedoch schon. Diese Klausel von anderen Anbietern besagt, dass Sie als Eigentümer oder Eigentümerin bei einem späteren Gesamtverkauf gewisse Renovierungen bzw. Sanierungen vornehmen und die Kosten dafür selbst tragen müssen. Diese Klausel gibt es bei unseren Verträgen jedoch nicht.
12. Irrtum: Es ist egal, welchen Anbieter ich für meinen Teilverkauf auswähle. Die sind doch alle gleich!
Engel & Völkers LiquidHome hebt sich mit jahrelanger Immobilienkompetenz von der Konkurrenz ab. Als Kunde oder Kundin profitieren Sie von 40 Jahren Erfahrung nicht nur beim Teilverkauf, sondern auch bei einem späteren Gesamtverkauf, da sich das E&V Netzwerk um den Verkauf kümmert und so den bestmöglichen Preis erzielen kann.
13. Bei einem Teilverkauf gehen mir alle Rechte als Eigentümer verloren
Durch das im Grundbuch eingetragene Nießbrauchrecht bleiben Sie zu 100 % wirtschaftlicher Eigentümer oder Eigentümerin. Das bedeutet, dass Sie weiterhin die Entscheidungshoheit behalten und selbstständig über Ihre Immobilie verwalten. Engel & Völkers LiquidHome wird lediglich stiller Miteigentümer.
14. Es ist nicht fair, dass ich die Instandhaltungskosten selber tragen muss
Sie sind alleiniger Bewohner bzw. Vermieter der Immobilie. Sie behalten weiterhin volle Entscheidungskraft und nutzen Ihre Immobilie, wie es in Ihrem Sinne ist. Dies bedeutet im Umkehrschluss auch, dass Sie die Kosten für Instandhaltungen selber tragen müssen. Engel & Völkers LiquidHome ist lediglich wie bereits erwähnt "stiller Miteigentümer".
15. Ich kann doch einfach zur Bank gehen, einen Kredit bekomme ich mit viel besseren Konditionen
Der Teilverkauf spricht nicht die Menschen an, die problemlos einen Kredit von der Bank bekommen würden. Er richtet sich an Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen keinen Kredit bekommen können. Sei es, weil die Person zu alt ist oder aus anderen Bonitätsgründen. Für diese Kunden und Kundinnen gab es zuvor nur den Gesamtverkauf und den damit verbundenen Auszug aus der Immobilie. Für diese Menschen ist der Teilverkauf eine gelungene Lösung zur Liquiditätsbeschaffung.
16. Die schon inbegriffene Abwicklungsvergütung empfinde ich als ungerecht
Die Abwicklungsvergütung, die in den Kosten inbegriffen ist, ist die Gebühr, die Engel & Völkers LiquidHome für die spätere Abwicklung des Gesamtverkaufs berechnet. Mit dieser Gebühr werden die Kosten für ein neues Gutachten und die professionelle Vermarktung gedeckt. Dafür können Sie sicher sein, dass Sie von der jahrelangen Erfahrung der Engel & Völkers Immobilienwelt profitieren können. Wir werden in Ihrem Interesse immer den bestmöglichen Preis für Ihre Immobilie verhandeln.
Fazit: Auch wir möchten, dass Sie sich vor dem Teilverkauf ausreichend informieren und so mit sicherem Gefühl die Partnerschaft mit Engel & Völkers LiquidHome eingehen. Doch wir möchten auch, dass Sie nicht von faktisch falschen Irrtümern abgeschreckt werden und sich so gegen den Teilverkauf entscheiden.
Weitere Informationen zum genauen Ablauf des Teilverkaufes finden Sie hier:

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