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Irrtümer rund um den Teilverkauf: Faktencheck von Engel & Völkers LiquidHome

Paar sitzt in Arbeitszimmer und berät sich
5 Min. LesezeitVeröffentlicht am 30.11.2022

Es gibt viele Irrtümer auf dem Feld der Immobilienverrentung. Wir möchten unsere Kundinnen und Kunden hierzu aufklären.

Der Teilverkauf ist ein relativ neues Modell der Immobilienverrentung. Viele verschiedene Quellen im Internet schreiben über dieses Modell. Es gibt viel Lob, aber ebenso Kritik. Doch diese Kritik ist häufig mit Unwissen verbunden. Es gibt viele Irrtümer auf dem Feld der Immobilienverrentung. Wir möchten unsere Kunden und Kundinnen hierzu aufklären, damit diese eine fundierte Entscheidung treffen können.

1. Irrtum: Der Vertrag endet nach zehn Jahren

Fakt: Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit angelegt. Lediglich die Nutzungsgebühr ist für zehn Jahre festgeschrieben. Danach erfolgt eine Anpassung anhand aktueller Marktzinsen (Zinsswap). Das Nutzungsrecht bleibt uneingeschränkt erhalten.

2. Irrtum: Das Nießbrauchrecht ist im zweiten Rang des Grundbuchs und damit unsicher

Fakt: Auch wenn im Grundbuch weitere Eintragungen bestehen (z. B. Grundschuld für die Finanzierung), ist das Nießbrauchrecht insolvenzfest ausgestaltet. Eine Verwertung ist nur bei nachhaltiger Nichtzahlung der Nutzungsgebühr möglich. Es besteht also ein sehr hoher Schutz für die Teilverkäufer.


3. Irrtum: Keine Beteiligung an Renovierungsmaßnahmen

Fakt: Engel & Völkers LiquidHome beteiligt sich auf Wunsch an Renovierungen – ohne feste Kostenobergrenze, sofern diese wertsteigernd sind. Im Gegenzug kann sich die Nutzungsgebühr erhöhen. Alternativ kann die Investition auch eigenständig erfolgen, mit Beteiligung am Verkaufserlös über den sogenannten Investitionsanteil.


4. Irrtum: Engel & Völkers LiquidHome hat ein Vorkaufsrecht

Fakt: Es besteht kein Vorkaufsrecht. Den Gesamtverkauf der Immobilie über das Engel & Völkers Netzwerk anstoßen, mit dem Ziel, einen aus Ihrer Sicht optimalen Kaufpreis zu erreichen. Das bedeutet, dass das Haus nicht an Engel & Völkers LiquidHome, sondern über das Netzwerk an Dritte, also ganz normale Kaufinteressenten, veräußert wird.

5. Irrtum: Ein Rückkauf ist erst nach Jahren möglich

Fakt: Sowohl ein Gesamtverkauf als auch ein Rückkauf sind jederzeit möglich. Die Kosten für das erforderliche Gutachten übernimmt Engel & Völkers LiquidHome.

6. Irrtum: Bei Insolvenz droht der Verlust des Hauses

Fakt: Das Nießbrauchrecht ist insolvenzsicher. Im Insolvenzfall tritt eine neue Eigentumsgesellschaft ein. Solange die Nutzungsgebühr bezahlt wird, ändert sich für die Bewohner nichts.


7. Irrtum: Nießbrauch und Wohnrecht sind dasselbe

Fakt: Der Nießbrauch erlaubt im Gegensatz zum Wohnrecht auch eine Vermietung. Einnahmen daraus gehören allein dem Teilverkäufer.

8. Irrtum: Engel & Völkers LiquidHome will das Haus am Ende komplett übernehmen

Fakt: Engel & Völkers LiquidHome ist stiller Miteigentümer. Ein Gesamtverkauf erfolgt nur auf Wunsch oder im Todesfall – jedoch nur, wenn kein Nießbrauchrecht mehr besteht, also auch nicht durch einen Partner. Dabei wird das gesamte Haus über das Engel & Völkers Netzwerk an Dritte verkauft, mit dem Ziel, einen aus Ihrer Sicht optimalen Kaufpreis zu erreichen. Falls zuvor Ersatzrückkaufsberechtigte benannt wurden, können diese im Todesfall und nur bei erloschenem Nießbrauchrecht das Rückkaufsrecht ausüben und die Anteile übernehmen. Es besteht keine Absicht zur kompletten Übernahme durch Engel & Völkers LiquidHome.

9. Irrtum: Eine bestehende Restschuld verhindert den Teilverkauf

Fakt: Eine vorhandene Restschuld ist kein Ausschlusskriterium für den Teilverkauf. Voraussetzung ist lediglich, dass die Restschuld den Teilkaufpreis nicht übersteigt. Der entsprechende Betrag wird direkt aus der Teilverkaufssumme an die Bank ausgezahlt, der verbleibende Differenzbetrag wird an Sie ausgezahlt.

10. Irrtum: Die Erben gehen leer aus

Fakt: Die Erben erben die verbleibenden Anteile. Wenn sie zuvor als Ersatzrückkaufsberechtigte vom Teilverkäufer benannt wurden, haben sie zudem ein vertraglich gesichertes Rückkaufsrecht.

11. Irrtum: Es gibt eine Renovierungsklausel

Fakt: Bei Engel & Völkers LiquidHome gibt es keine Verpflichtung zur Renovierung beim Gesamtverkauf. Andere Anbieter verlangen dies häufig.

12. Irrtum: Alle Anbieter sind gleich

Fakt: Engel & Völkers LiquidHome kombiniert über 40 Jahre Markterfahrung mit einem individuellen Modell. Kunden profitieren vom Engel & Völkers Netzwerk beim Verkauf – inklusive professioneller Wertermittlung und strukturierter Vermarktung. Zudem profitieren Teilverkäufer von einer starken Marke, einem festen Ansprechpartner und einem transparenten, vertraglich klar geregelten Ablauf. Engel & Völkers LiquidHome ist zudem Mitglied im Bundesverband Immobilienverrentung e. V. (BVIV) und verpflichtet sich dem BVIV-Qualitätskodex, für faire, transparente und sichere Modelle des Teilverkaufs.

13. Irrtum: Alle Eigentumsrechte gehen verloren

Fakt: Durch das Nießbrauchrecht bleiben wirtschaftliches Eigentum und Handhabe bei Ihnen. Das bedeutet, dass Sie aufgrund des Ihnen eingeräumten Nießbrauchs das ausschließliche Nutzungsrecht an der Immobilie behalten. Sie können Ihr Zuhause weiterhin selbst bewohnen oder vermieten – und es nach Ihren Vorstellungen gestalten, modernisieren oder anpassen. Engel & Völkers LiquidHome tritt nicht als aktiver Verwalter auf und greift nicht in Ihre Entscheidungen zur Nutzung der Immobilie ein.

14. Irrtum: Instandhaltungskosten müssen komplett selbst getragen werden

Fakt: Engel & Völkers LiquidHome beteiligt sich anteilig an "außergewöhnlichen Instandhaltungen" und "außerordentlichen öffentlichen Lasten". Alternativ erhalten Kunden bei selbst getragener Investition einen Investitionsanteil beim Verkauf.


15. Irrtum: Ein Bankkredit ist immer günstiger

Fakt: Der Teilverkauf richtet sich an Personen, für die klassische Kredite nicht mehr infrage kommen (z. B. wegen Alter oder Bonität). Es gibt keine Rückzahlungspflicht.

16. Irrtum: Die Abwicklungsvergütung ist unfair

Fakt: Die Vergütung (5,5 % beim Verkauf an Dritte, 3 % beim Rückkauf) deckt Gutachten, Vermarktung und Makleranteil. Ohne Makler reduziert sich die Gebühr auf 3 %. Alle Kosten sind transparent einsehbar.



Fazit: Immobilien-Teilverkauf erklärt – Ihre Vorteile mit Engel & Völkers LiquidHome

Ein Immobilien-Teilverkauf ist eine individuelle Lösung für Hausbesitzer, die neue finanzielle Spielräume schaffen möchten, sei es für die Altersvorsorge, Renovierungen oder persönliche Wünsche. Dank des insolvenzfesten Nießbrauchrechts können Sie Ihr Eigenheim weiterhin selbst bewohnen oder vermieten und behalten die Handhabe über Ihre gesamte Immobilie.

Icon zeigt ein Haus mit Garten

Ob Teilverkauf oder Gesamtverkauf: Engel & Völkers LiquidHome begleitet Sie transparent und vertrauensvoll bei allen Schritten. Lassen Sie sich unverbindlich beraten, auch wenn ein Teilverkauf für Sie nicht infrage kommt. Wir unterstützen Sie gern beim professionellen Verkauf Ihrer Immobilie über das Engel & Völkers Netzwerk.

Kontakt

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Wenn Sie neugierig geworden sind und mehr Informationen über das Teilverkaufsmodell von Engel & Völkers LiquidHome erhalten möchten, können Sie uns ganz einfach kontaktieren.

Zwei Mitarbeiter sitzen am Schreibtisch. Der Mann schaut runter, die Frau schaut in den Bildschirm ihres Computers.

Customer Care Team

Engel & Völkers Liquidhome