Veröffentlicht am 08.03.2021
Welche Kosten entstehen beim Hausverkauf? Was muss der Verkäufer zahlen? Alles über Notarkosten, Steuern und Gebühren.
Welche Kosten kommen beim Hausverkauf auf Sie als Verkäufer zu? Wer zahlt den Makler und wie setzt sich die Spekulationssteuer zusammen? Ob Sie eine Eigentumswohnung oder ein Haus verkaufen möchten: Wir verraten, welche Gebühren Sie einkalkulieren müssen, was der Käufer übernimmt und worauf Sie achten sollten.
Entscheiden Sie sich als Eigentümer dafür, Ihre Immobilie zu verkaufen, kommen einige Kosten auf Sie zu. Jedoch lassen sich diese im Vorfeld gut abschätzen. Nachfolgend zählen wir auf, welche möglichen Kosten entstehen können:
Um den aktuellen Verkehrswert Ihrer Immobilie zu ermitteln, empfiehlt sich ein professionelles Gutachten eines unabhängigen Experten. Die Gebühren variieren hier – je nach Ausführlichkeit, Aufwand und Absprache – zwischen einigen Hundert Euro für ein Kurzgutachten und bis zu 2000 Euro für ein Objekt mit einem Wert von 500.000 Euro.
Für den Verkauf Ihrer Immobilie müssen Sie seit 2009 einen Energieausweis vorlegen, für den zwischen 300 und 500 Euro anfallen. Die Gebühren sind nicht gesetzlich geregelt und abhängig vom Gebäude und Aussteller des Ausweises.
Für die professionelle Abwicklung durch einen Makler fallen zwischen 5,95 und 7,14 Prozent des Verkaufspreises (je nach Bundesland) inkl. Mehrwertsteuer an. Diese werden zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Bei Verzicht auf einen Makler und den privaten Verkauf, beispielsweise über eine Online-Plattform, fallen dem Verkäufer wiederum Gebühren für das Inserat an.
Diese übernimmt zwar der Käufer, die Gebühren für die Löschung von Rechten Dritter müssen Sie jedoch selbst zahlen.
Verkaufen Sie Ihr nicht selbstgenutztes Eigentum innerhalb der vorgeschriebenen Frist von zehn Jahren und erzielen Gewinn daraus, fällt eine Spekulationssteuer an. Mehr dazu erfahren Sie unter dem Punkt „Hausverkauf und Steuern: Das sollten Sie wissen“.
Beim Notar wird zum einen der Kaufvertrag notariell beurkundet und zum anderen der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Die Höhe der Notarkosten liegt durchschnittlich zwischen 1,5 und 2 Prozent des von beiden Parteien vereinbarten Kaufpreises. In der Regel trägt der Käufer der Immobilie diese – bei Zahlungsunfähigkeit gehen sie jedoch auf den Verkäufer über, weshalb es sehr wichtig ist, die Bonität des Käufers im Vorfeld zu prüfen.
Bestehen Rechte Dritter – etwa bei einer eingetragenen Grundschuld zugunsten einer Bank – so ist der Verkäufer für die Gebühren der Löschung selbiger verantwortlich. Auch für die Löschung eines eingetragenen Wohnrechtes durch einen Notar muss der Verkäufer aufkommen.
Beim Notar wird zum einen der Kaufvertrag notariell beurkundet und zum anderen der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Die Höhe der Notarkosten liegt durchschnittlich zwischen 1,5 und 2 Prozent des von beiden Parteien vereinbarten Kaufpreises. In der Regel trägt der Käufer der Immobilie diese – bei Zahlungsunfähigkeit gehen sie jedoch auf den Verkäufer über, weshalb es sehr wichtig ist, die Bonität des Käufers im Vorfeld zu prüfen.
Bestehen Rechte Dritter – etwa bei einer eingetragenen Grundschuld zugunsten einer Bank – so ist der Verkäufer für die Gebühren der Löschung selbiger verantwortlich. Auch für die Löschung eines eingetragenen Wohnrechtes durch einen Notar muss der Verkäufer aufkommen.
Nein. Da die Beurkundung des Kaufvertrages durch einen Notar nach § 311b BGB gesetzlich vorgeschrieben ist, lassen sich diese Kosten nicht umgehen. Außerdem sind die Gebühren weder verhandelbar noch können diese willkürlich festgelegt werden.
Seit dem 23. Dezember 2020 müssen sich Verkäufer und Käufer die Kosten für den beauftragten Makler teilen – dies ist bundesweit gesetzlich geregelt.
Greift die Spekulationssteuer, so können einige Kosten beim Finanzamt geltend gemacht und die Steuerlast so etwas gemindert werden. Als so genannte Werbungskosten gelten beispielsweise die Gebühren für Notar und Makler, die Kosten für einen Gutachter, Rechnungen für Immobilieninserate oder auch Investitionen in Modernisierungsarbeiten.
Sie denken über den Hausverkauf nach, möchten Ihr Eigenheim aber noch nicht ganz aufgeben? Wenn Sie Kapital aus Ihrem Besitz freisetzen möchten, weil Sie Ihren Lebensstandard erhöhen oder eine größere Investition tätigen möchten, könnte ein Immobilien Teilverkauf an Engel & Völkers LiquidHome für Sie ideal sein. Der Unterschied zum klassischen Hausverkauf: Sie geben lediglich bis zu 50 Prozent Ihres Eigentums ab und erhalten dafür den durch einen neutralen und zertifizierten Gutachter ermittelten anteiligen Marktpreis als Einmalzahlung. Jedoch behalten Sie weiterhin 100 Prozent Ihrer Nutzungsrechte und können bis an Ihr Lebensende in Ihrem Zuhause wohnen bleiben. Im Gegenzug zahlen Sie eine monatliche Nutzungsgebühr, vergleichbar einer anteiligen Miete.
diese Artikel könnten sie auch interessieren
KONTAKT
Wenn Sie neugierig geworden sind und mehr Informationen über das Teilverkaufsmodell von Engel & Völkers LiquidHome erhalten möchten, können Sie uns ganz einfach kontaktieren.
Customer Care Team
Engel & Völkers Liquidhome