
Wenn Sie über einen Immobilien-Teilverkauf nachdenken, begegnen Ihnen möglicherweise Begriffe, die auf den ersten Blick schwer verständlich erscheinen. Einer davon ist der „Ersatzrückkaufsberechtigte“. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen diesen Begriff einfach erklären und zeigen, was der Unterschied zum Erben ist.
Beim Teilverkauf behalten Sie als Eigentümer dank des insolvenzfesten Nießbrauchrechts das Recht, Ihr Zuhause weiterhin zu bewohnen oder zu vermieten. Doch was geschieht nach ihrem Ableben? In diesem Fall kommt es auf zwei Dinge an:
Hier unterscheiden sich Erben und Ersatzrückkaufsberechtigte ganz wesentlich.
Wichtig zu wissen: Als Teilverkäufer sind Sie selbst jederzeit rückkaufsberechtigt. Das bedeutet, Sie können den verkauften Anteil Ihrer Immobilie, wenn Sie dies wünschen, auch wieder zurückkaufen.
Die Ersatzrückkaufsberechtigten sind eine ergänzende Regelung für den Todesfall. Sie erhalten das vertraglich vereinbarte Recht, an Ihrer Stelle den Rückkauf vorzunehmen, falls Sie versterben und Ihr Rückkaufsrecht somit entfällt.
Im Rahmen des Teilverkaufs kann der Verkäufer eine oder mehrere Personen benennen, die im Todesfall das Recht erhalten, den zuvor verkauften Anteil zurückzukaufen. Diese Personen werden "Ersatzrückkaufsberechtigte" genannt. Dieses Recht ist höchstpersönlich, nicht übertragbar und nicht vererblich. Der Verkäufer kann die Benennung bei Vertragsunterzeichnung oder zu einem späteren Zeitpunkt gegenüber Engel & Völkers LiquidHome vornehmen.
Ihre Erben, zum Beispiel Ihre Kinder oder andere Angehörige, erhalten nach Ihrem Tod den Anteil der Immobilie, der weiterhin in Ihrem Besitz war. Wer genau erbt, wird entweder durch ein Testament bestimmt oder ergibt sich aus der gesetzlichen Erbfolge.
Die Erben werden somit neue Miteigentümer der Immobilie, allerdings nur für den Teil, den Sie nicht verkauft haben.
Diese Personen benennen Sie persönlich im Teilverkaufsvertrag. Sie dürfen frei wählen, wen Sie als Ersatzrückkaufsberechtigte einsetzen möchten, zum Beispiel Ihre Kinder, Enkel oder andere nahestehende Personen.
Diese Personen erhalten nach Ihrem Tod die Möglichkeit, den zuvor verkauften Anteil von Engel & Völkers LiquidHome zurückzukaufen.
Wichtig: Ersatzrückkaufsberechtigte sind nicht automatisch auch Ihre Erben. Und sie müssen auch keine Erben sein, um dieses Rückkaufsrecht auszuüben. Es empfiehlt sich allerdings,dass Erben als Ersatzrückkaufsberechtigte genannt werden.
Wenn Sie heute noch keinen Ersatzrückkaufsberechtigten benennen möchten, ist das kein Problem. Sie können eine oder mehrere Personen auch zu einem späteren Zeitpunkt gegenüber Engel & Völkers LiquidHome benennen. Dieses Rückkaufsrecht wird im Rahmen eines sogenannten Vertrags zugunsten Dritter eingeräumt (§ 328 BGB).
Wichtig ist: Jede Benennung muss notariell beurkundet werden. Die Benennung wird erst wirksam, wenn sie bei Engel & Völkers LiquidHome eingeht. Die dafür anfallenden Notarkosten trägt der Verkäufer.
Der Ersatzrückkaufsberechtigte hat nach dem Todesfall einen Monat Zeit, um das Rückkaufsrecht auszuüben, sobald das Gutachten über den aktuellen Verkehrswert vorliegt. Erfolgt keine fristgerechte Ausübung, erlischt das Rückkaufsrecht. In diesem Fall werden weitere benannte Personen informiert, die dann ebenfalls innerhalb eines Monats entscheiden können, ob sie das Rückkaufsrecht übernehmen möchten.
Engel & Völkers LiquidHome möchte mit dem Modell der Ersatzrückkaufsberechtigten sicherstellen, dass Sie als Eigentümer auch über Ihren Tod hinaus Einfluss darauf haben, was mit Ihrer Immobilie geschieht.
Stellen Sie sich vor, Sie möchten, dass Ihre Tochter nach Ihrem Tod die Immobilie vollständig übernimmt. Dann können Sie sie zur Erbin für Ihren Anteil machen und zusätzlich als Ersatzrückkaufsberechtigte benennen, damit sie auch den verkauften Anteil zurückkaufen können.
So kann sie, wenn sie möchte, das Haus als Ganzes übernehmen.
Wenn nach dem Tod keine Ersatzrückkaufsberechtigten benannt wurden oder diese ihr Recht nicht ausüben, verbleibt der verkaufte Anteil bei Engel & Völkers LiquidHome. Gemeinsam mit den Erben wird dann der Gesamtverkauf der Immobilie über das Engel & Völkers Netzwerk angestoßen, mit dem Ziel, einen für die Erben optimalen Kaufpreis zu erzielen.
Mit einem Teilverkauf erhalten Sie finanzielle Flexibilität, ohne Ihr Haus gesamt zu verkaufen. Und mit der Benennung von Ersatzrückkaufsberechtigten geben Sie Menschen, die Ihnen wichtig sind, die Möglichkeit, Ihr Zuhause eines Tages vollständig zu übernehmen.
Engel & Völkers LiquidHome begleitet Sie dabei mit Erfahrung, Sicherheit und Transparenz und berät Sie gern persönlich, wenn Sie mehr über Ihre Möglichkeiten erfahren möchten.
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