
Veröffentlicht am 02.02.2025
Der Immobilien-Teilverkauf kann auch für Erbengemeinschaften eine gute Lösung darstellen. Erfahren Sie, wie Sie und Ihre Erben profitieren können.
Der Immobilien-Teilverkauf mit Engel & Völkers LiquidHome ist in vielen Fällen rund um das Thema Erbschaft eine optimale Lösung. Besonders dann, wenn sich eine Erbengemeinschaft über die Zukunft einer Immobilie uneinig ist, kann diese Option Konflikte vermeiden und finanzielle Flexibilität schaffen.
Eine Erbengemeinschaft kann ein Haus verkaufen, wenn alle Miterben zustimmen. Doch nicht immer besteht Einigkeit. Falls eine Partei die Immobilie weiter nutzen möchte, kann sie die anderen auszahlen.
Wie funktioniert das?
Da Immobilien in einer Erbengemeinschaft oft nicht prozentual aufgeteilt sind, unterstützt Engel & Völkers LiquidHome gerne in der Erbauseinandersetzung.
Für Sie als Kunde gilt: Die Erben müssen nicht unbedingt vor dem Teilverkauf feststehen. Sie können sich auch währenddessen noch entscheiden, wer Teile Ihrer Immobilie erben soll.
Nicht immer besteht bei den Erben der Wunsch, selbst in der geerbten Immobilie zu wohnen. In manchen Fällen ist es sinnvoller, das Haus zu vermieten, um regelmäßige Mieteinnahmen zu erzielen.
Alternativ kann sich ein Teilverkauf anbieten. Dabei erhalten die Erben finanzielle Mittel aus dem vorhandenen Immobilienvermögen und können das freigesetzte Kapital flexibel verwenden – beispielsweise zur Aufstockung der Rente, zur Schuldentilgung oder zur Unterstützung der Familie. Gleichzeitig bleiben sie Miteigentümer des Hauses und behalten durch das eingeräumte, insolvenzfeste Nießbrauchrecht weiterhin die Handhabe über die Immobilie.
Beim Teilverkauf entstehen für die Eigentümer keine direkten Kaufnebenkosten wie Grunderwerbsteuer oder Notarkosten. Für die Nutzung des gesamten Hauses entrichten sie eine monatliche Nutzungsgebühr an Engel & Völkers LiquidHome.
Kann eine Erbengemeinschaft ein Haus vermieten? Ja! Die Mieteinnahmen können unter den Erben aufgeteilt werden.
Ein häufiger Unsicherheitsfaktor ist die Frage: Wer erbt, wenn ein Mitglied der Erbengemeinschaft stirbt? Stirbt ein Miterbe, geht deren Anteil auf dessen eigenen Erben über. Dies kann zu komplizierten Eigentumsverhältnissen und Uneinigkeiten führen. Ein geplanter Teilverkauf kann helfen, die Situation frühzeitig zu klären und spätere Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft zu vermeiden.
In Deutschland unterliegen alle Schenkungen und Erbschaften der sogenannten Erbschaftsteuer. Steuerfrei bleiben hierbei Zuwendungen unterhalb gewisser Freibeträge, die abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis gewährt werden.
Tipp: Da die Freibeträge alle zehn Jahre erneut genutzt werden können, kann es strategisch sinnvoll sein, frühzeitig einen Teil der Immobilie zu verkaufen. So können Erben bereits zu Lebzeiten finanziell unterstützt und steuerliche Vorteile optimal genutzt werden.
Ein entscheidender Vorteil des Teilverkaufs ist das jederzeitige Rückkaufsrecht.
Dieses Modell ist einzigartig und bietet eine zusätzliche Sicherheit, die andere Formen der Immobilienverrentung nicht bieten.
Unser Tipp: Rechtzeitig planen. Ein Testament hilft, klare Regelungen zu treffen und Konflikte innerhalb einer Erbengemeinschaft zu vermeiden.
Bitte beachten Sie, dass wir Sie in steuerlichen Angelegenheiten nicht beraten dürfen. Alle steuerlich relevanten Fragestellungen sollten Sie mit Ihrem Steuerberater bezogen auf Ihren speziellen Einzelfall besprechen. Wir bitten um Verständnis, dass wir für Ihre u.U. auch steuerlich motivierten Entscheidungen keine Haftung übernehmen können.
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