
Immobilien-Teilverkauf
Bis zu 50 Prozent verkaufen, aber zu 100 Prozent nutzen
Eine weitere und noch junge Variante der Immobilienrente ist der Immobilien-Teilverkauf, bei dem lediglich bis zu 50 Prozent der Immobilie verkauft werden – auch 15 Prozent, 30 Prozent oder alle Werte dazwischen sind möglich. Die vereinbarte Verkaufssumme richtet sich nach dem aktuellen Marktwert, wird durch einen Gutachter ermittelt und sofort ausgezahlt.
Beim Teilverkauf mit Nießbrauchrecht zahlen Verkäufer im Gegenzug für ihre Nutzungsrechte ein sogenanntes Nutzungsentgelt an den neuen Eigentümer – diese jährliche Gebühr liegt bei etwa 5,5 Prozent des Teilverkaufspreises.
Eine monatliche Gebühr zahlen statt eine monatliche Rente zu erhalten, macht das Sinn? Durchaus, denn dafür haben (Teil-)Verkäufer auch mehr Freiheiten und Vorteile. Nicht nur, dass sie als wirtschaftlicher Eigentümer weiterhin über Gestaltung, Renovierung und Nutzung aller Räume entscheiden, sie können auch von einer eventuellen Wertsteigerung ihrer Immobilie profitieren und diese später gewinnbringend verkaufen. Das ist bei der Leibrente und einem Verkauf mit Nießbrauchrecht nicht möglich. Dieses Modell ist somit das flexibelste von allen.
Beispiel
Verkehrswert einer Immobilie: 500.000 Euro
Ankauf durch Engel & Völkers LiquidHome: 30 % der Immobilie = 150.000 Euro Monatliche Nutzungsgebühr: 469 Euro
Wert der Immobilie nach 21 Jahren: 757.833 Euro Erlös bei Komplettverkauf durch Engel & Völkers LiquidHome: 530.483 Euro (70 %) Abwicklungsvergütung: 5,5 % = 41.681 Euro Zweite Auszahlung: 488.802 Euro
Immobilien-Teilverkauf
Rechte und Pflichten auf einen Blick
Beim Immobilien-Teilverkauf mit Nießbrauchrecht können Eigentümer ihre Immobilie weiterhin frei nutzen, gestalten und vermieten. Die Eigentümer behalten somit 100 Prozent Handhabe über ihre Immobilie. Ein Immobilien-Teilverkauf ist grundsätzlich in jedem Alter möglich und immer dann eine gute Option, wenn kein klassisches Hypothekendarlehen in Anspruch genommen werden kann oder soll. Die verkauften Anteile können jederzeit zurückgekauft werden, zudem partizipieren Eigentümer bei einem späteren Komplettverkauf an einer möglichen Wertsteigerung. Auch steuerlich ergeben sich Vorteile: Wer seine Immobilie mindestens die letzten drei Jahre selbst genutzt hat, muss keine Spekulationssteuer zahlen. Ansonsten gilt die 10-Jahres-Frist: Wird eine Immobilie mindestens zehn Jahre nach dem Erwerb verkauft, entfällt die Besteuerung grundsätzlich.
Mit einem Immobilien-Teilverkauf gehen aber auch Pflichten einher: Im Gegenzug für das Nießbrauchrecht wird eine Nutzungsgebühr fällig und Instandhaltungskosten müssen weiterhin übernommen werden. Nach dem Ableben des früheren Eigentümers können die Erben den Anteil zurückkaufen oder der Gesamtverkauf der Immobilie wird umgesetzt.
Immobilien-Teilverkauf
Pro und Contra
Pro | Contra |
---|---|
Lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht | Zahlung einer Nutzungsgebühr an den neuen Eigentümer |
Neues Kapital für größere Anschaffungen | Auszahlungsbetrag reduziert sich über die Laufzeit durch die Nutzungsgebühr |
Auch künftig Rechte, wie die Vermietung oder Umgestaltung des Eigenheimes | Pflichten und Kosten verbleiben beim Eigentümer |
Weiterer Teilverkauf bis maximal 50 % oder Rückkauf jederzeit möglich | Beim späteren Komplettverkauf wird eine Abwicklungsgebühr fällig |
Auch weiterhin Partizipation an Wertsteigerung | Zahlung einer Nutzungsgebühr an den neuen Eigentümer |
Ankauf zum gutachterlich festgestellten Verkehrswert |

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