Veröffentlicht am 19.06.2023
Die Rechte bei Pflegebedürftigkeit bis hin zur rechtlichen Vorsorge - ein umfassender Überblick für eine sichere Zukunft.
In einer alternden Gesellschaft rückt das Thema "Wohnen im Alter" zunehmend in den Vordergrund. Dies umfasst sowohl die Herausforderungen der Pflegebedürftigkeit als auch die Anforderungen und Lösungen für ein altersgerechtes Wohnen. Ob es um das Pflegegrad-System und die damit einhergehenden Leistungen geht, um den Elternunterhalt oder die Relevanz von privaten Zusatzversicherungen – dieser Blogbeitrag deckt die wesentlichen Aspekte des Pflegerechts ab. Zusätzlich werden verschiedene Instrumente der rechtlichen Vorsorge beleuchtet, einschließlich der Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, des Testaments und der Schenkungen zu Lebzeiten.
Bei Pflegebedürftigkeit wird die Einstufung in einen Pflegegrad vorgenommen. Die Pflegegrade dienen dazu, den Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten einer pflegebedürftigen Person zu bestimmen. Sie reichen von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung).
Die genaue Höhe und Art der Leistungen hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab. Pflegebedürftige haben Anspruch auf verschiedene Pflegeleistungen, die von der Pflegekasse erbracht werden. Dazu gehören zum Beispiel häusliche Pflege, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege sowie vollstationäre Pflege.
Angehörige von pflegebedürftigen Personen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Pflegezeit oder Familienpflegezeit. Während dieser Zeit können sie ihre Arbeitszeit reduzieren oder ganz aussetzen, um sich um die Pflege und Betreuung zu kümmern. Dies soll die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf erleichtern.
Eine besondere rechtliche Fragestellung ergibt sich beim Elternunterhalt. Wenn die finanziellen Mittel einer pflegebedürftigen Person nicht ausreichen, um die Pflegekosten zu decken, können die Kinder in bestimmten Fällen zur Zahlung von Unterhalt herangezogen werden. Hier gelten jedoch gesetzliche Grenzen und Prüfungen der eigenen Leistungsfähigkeit.
Um die finanziellen Belastungen im Pflegefall abzumildern, können private Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Diese Versicherungen bieten ergänzende Leistungen zur gesetzlichen Pflegeversicherung an und können je nach Bedarf individuell angepasst werden.
Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es, eine Vertrauensperson zu bestimmen, die im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit wichtige Angelegenheiten regeln kann. Dazu gehören beispielsweise Finanzangelegenheiten, Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmung. Eine Vorsorgevollmacht sollte frühzeitig und in rechtlich korrekter Form erstellt werden.
In einer Patientenverfügung kann eine Person festlegen, welche medizinischen Maßnahmen sie im Falle einer schweren Erkrankung oder Entscheidungsunfähigkeit wünscht oder ablehnt. Dies gibt dem Patienten die Möglichkeit, seine eigenen Vorstellungen zu medizinischen Behandlungen festzuhalten und die Entscheidungen seiner Angehörigen im Vorfeld abzunehmen.
Mit einer Betreuungsverfügung wird eine Vertrauensperson benannt, die im Falle der eigenen Betreuungsbedürftigkeit als gesetzlicher Betreuer bestellt werden soll. Die Betreuungsverfügung gibt klare Anweisungen zur Betreuung und regelt die gewünschten Handlungsweisen und Entscheidungen im Sinne des Betroffenen.
Das Testament ist eine wichtige rechtliche Vorsorge, um den eigenen Nachlass zu regeln. Durch ein Testament wird festgelegt, wie das Vermögen nach dem eigenen Tod verteilt werden soll. Dies kann auch Regelungen für den Fall der Pflegebedürftigkeit enthalten, zum Beispiel die Ernennung eines Testamentsvollstreckers oder die Bestimmung eines Erben, der sich um Pflegeangelegenheiten kümmert.
Die Möglichkeit von Schenkungen zu Lebzeiten kann genutzt werden, um Vermögenswerte frühzeitig auf die nächsten Generationen zu übertragen. Hierbei können steuerliche Aspekte berücksichtigt werden, um die finanzielle Belastung im Pflegefall zu mindern. Es ist jedoch wichtig, sich vorher umfassend zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.
Im Falle des Ablebens einer Person regelt die gesetzliche Erbfolge, wer als Erbe gilt und welchen Anteil am Nachlass erhält. Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn keine anderslautende testamentarische Verfügung vorliegt. Sie legt fest, in welcher Reihenfolge Ehepartner, Kinder, Eltern und andere Verwandte erbberechtigt sind.
Nach dem Eintritt des Erbfalls müssen die Erben die Abwicklung der Erbschaft in Angriff nehmen. Dazu gehören die Bestandsaufnahme des Nachlasses, die Schuldenregelung, die Klärung offener Verträge und die Verteilung der Vermögenswerte. Die Abwicklung kann komplex sein und erfordert oft juristische Unterstützung, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
Lebensversicherungen spielen oft eine Rolle in der Erbschaft. Wenn der Verstorbene eine solche Versicherung besitzt, kann diese Teil des Nachlasses sein. Die Begünstigten der Lebensversicherung erhalten die Auszahlung, die in der Police festgelegt ist. Es ist wichtig, die entsprechenden Dokumente zu prüfen und gegebenenfalls mit den Versicherungsgesellschaften zusammenzuarbeiten, um den reibungslosen Übergang im Erbfall zu gewährleisten.
Das Pflegerecht und das Vorsorgerecht sind unverzichtbar, um die Rechte und Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen zu schützen und ihre Angehörigen rechtlich abzusichern. Die verschiedenen Rechte bei Pflegebedürftigkeit, von den Pflegegraden über Pflegeleistungen bis hin zum Elternunterhalt, sowie die Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge, wie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Testament und Schenkungen zu Lebzeiten, bieten eine wichtige Grundlage für eine sorgfältige Planung und Absicherung im Pflegefall. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit diesen Themen auseinanderzusetzen und gegebenenfalls professionellen rechtlichen Rat einzuholen, um die individuellen Bedürfnisse und Wünsche bestmöglich umzusetzen.
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