Veröffentlicht am 10.05.2021
In den vorzeitigen Ruhestand ab 63. Wer kann in Frührente gehen? Wieviele Beitragsjahre sind nötig? Wie hoch sind die Abschläge? Alles zum Vorruhestand.
Nicht jeder kann sich vorstellen, seinen Beruf bis zum Alter von 67 Jahren auszuüben – doch genau das sieht das Gesetz für alle ab 1964 Geborenen vor. Die Alternative: Der frühere Einstieg in den Ruhestand. Doch wer kann in Frührente gehen, mit welchen Abschlägen ist zu rechnen und wie viele Beitragsjahre sind nötig? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema Vorruhestand.
Das Eintritt in die Regelaltersrente liegt für die meisten Menschen mittlerweile bei 67 Jahren – ein langer Weg, wenn man sich seinen Ruhestand herbeisehnt. Wer früher in Rente gehen möchte, muss mit teilweise erheblichen und lebenslangen Abschlägen rechnen. Für die vorgezogene Altersrente ab 63 gibt es folgende Optionen:
Seit 2014 gibt es eine besondere Regelung: Arbeitnehmer mit 45 Beitragsjahren gelten als besonders langjährig Versicherte und können ihre Rente schon ab 63 Jahren ohne Abschläge beziehen. Möglich ist dies für alle Jahrgänge vor 1952 – bis zum Jahrgang 1964 erhöht sich das Eintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre. So ist für den Geburtsjahrgang 1957 zum Beispiel eine abschlagsfreie Frührente erst ab einem Alter von 65 Jahren und 11 Monaten möglich. Gut zu wissen: Besonders langjährig Versicherte müssen zwar keine Abschläge einkalkulieren, jedoch sammeln sie weniger Rentenpunkte, als wenn sie bis zum regulären Eintrittsalter arbeiten würden. Dies resultiert ebenfalls in einer etwas geringeren Rente und sollte bedacht werden.
Arbeitnehmer mit mindestens 35 Beitragsjahren wiederum gelten als langjährig Versicherte. Auch sie können mit 63 Jahren vorzeitig in Rente gehen, müssen dann jedoch mit erheblichen Abschlägen rechnen. Hier gilt: Wer vor 1949 geboren wurde und 35 Versicherungsjahre auf dem Konto hat, muss mit einem Abschlag von 7,2 Prozent leben. Jüngere Versicherte, die mit 63 in Frührente gehen, müssen sogar mit einem Abschlag von 14,4 Prozent leben, denn hier liegt die Eintrittsgrenze bei 67 Jahren.
Generell gilt für die Frührente: Für jeden Monat, den Arbeitnehmer früher in Rente gehen, werden 0,3 Prozent der Rente abgezogen. Bei einem Jahr entspricht dies 3,6 Prozent. Für Menschen mit Schwerbehinderung gelten Sonderregelungen.
Wer das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht hat und trotzdem in den Ruhestand gehen möchte, werden lebenslange Rentenabschläge fällig. Pro Jahr, in dem ein Arbeitnehmer eher aus dem Berufsleben ausscheidet, werden 3,6 Prozent von der Rente abgezogen. Es gibt auch die Option, die Abschläge mit einer Zahlung an die Rentenkasse auszugleichen. Ab einem Alter von 50 Jahren erteilt die Rentenversicherung Interessierten auf Anfrage Auskunft über die nötige Höhe der Ausgleichszahlung. Eine weitere Möglichkeit stellt das Lebensarbeitszeitkonto dar, auf dem Überstunden, Prämien oder Urlaubstage gesammelt und in Form eines Wertguthabens beim Arbeitgeber angespart werden können. Wer fleißig spart, kann bei anhaltender Anstellung und Versicherung freigestellt werden und eine Art Vorruhestand genießen.
Soll der Einstieg ins Rentenalter fließend gestaltet werden, können Arbeitnehmer ab einem Alter von 55 Jahren auch über eine Altersteilzeit nachdenken. Die Arbeitszeit wird um 50 Prozent reduziert, doch das Gehalt wird etwas aufgestockt. Der Arbeitgeber ist weiterhin für die Beitragszahlungen an die Rentenversicherung zuständig und der Arbeitnehmer kann sich langsam an seinen Ruhestand gewöhnen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Um eine Regelaltersrente zu erhalten, müssen Arbeitnehmer mindestens 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Wer darunter liegt und dennoch in den Ruhestand geht, kann sich die eingezahlten Beträge zurückzahlen lassen – erhält aber auch keine Rente. Eine Alternative wäre es, die fehlenden Monate oder Jahre durch eine Einmalzahlung auszugleichen.
Übrigens: Eine gute Option für Immobilieneigentümer, die ihre Rente aufstocken möchten, ist die Leibrente als Alternative zum klassischen Hausverkauf. Wer seine Immobilie weiterhin wie genutzt bewohnen und nutzen möchte, aber dennoch liquide Mittel daraus freisetzen möchte, kann zudem über einen Immobilien-Teilverkauf nachdenken. So lässt das monatliche Einkommen sich erheblich aufstocken, ohne dass im Alltag auf etwas verzichtet werden muss.
Ein großer Irrtum: Die gesetzliche Rente wird mit Eintritt ins Rentenalter automatisch ausgezahlt. Das ist nicht der Fall: Nur wer die Rente rechtzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt, wird die entsprechenden Zahlungen auch pünktlich auf seinem Konto haben. Da die Bearbeitung und Prüfung der Unterlagen Zeit braucht, sollten etwa 3 Monate einkalkuliert werden.
Wie hoch Ihre Rente ausfällt, hängt sowohl von der Länge der Betragsjahre als auch von Ihrem Alter bei Renteneintritt ab. Jeder Versicherte sammelt im Laufe seines Berufslebens so genannte Rentenpunkte, die sich einerseits nach dem Durchschnittsgehalt und andererseits nach dem individuellen Gehalt richten.
Das Durchschnittsgehalt lag 2020 bei 3.994 Euro brutto im Monat, was 100 Prozent beziehungsweise 1 Rentenpunkt entspricht. Verdienen Sie also 70 % des Durchschnittsgehaltes, sammeln Sie 0,7 Punkte im Jahr. Liegt Ihr Gehalt bei 150 % des Durchschnittsgehaltes, dann erhalten Sie 1,5 Punkte. Konkret bedeutet das laut diesem Beispiel: Bei einem monatlichen Gehalt von 1000 € brutto gäbe es lediglich 0,33 Rentenpunkte – hochgerechnet auf 45 Beitragsjahre wären das 453 € Rente im Monat.
Wer jedoch eine Frührente bezieht, muss Abschläge einkalkulieren. Wir erinnern uns: Für jeden Monat, den Arbeitnehmer früher in Rente gehen, werden 0,3 Prozent der Rente abgezogen. Im Jahr sind dies rund 3,6 Prozent.
Es steht Rentnern auch frei, einen Hinzuverdienst auszuüben, um die Rente aufzustocken. Wer ab 65 Jahren in den Ruhestand geht, muss hier keine Abschläge befürchten – für Frührentner unter 65 Jahren gibt es jedoch eine Grenze von 6300 Euro im Jahr.
Der vorige Abschnitt verdeutlicht, wie individuell die Rentenzahlungen ausfallen können. Um alle Faktoren zu berücksichtigen und einen möglichst genauen Wert zu erhalten, nutzen Sie am besten den Online-Rechner der Deutschen Rentenversicherung.
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