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Die Immobilienrente - Gewohnte Umgebung, neue Möglichkeiten

Immobilienrente

Gewohnte Umgebung, neue Möglichkeiten

Wer so lange wie möglich in seiner vertrauten Umgebung wohnen bleiben und trotzdem Kapital daraus freisetzen möchte, kann in der Immobilienrente eine gute Lösung finden. Immobilien sind für viele Menschen mehr als ein Zuhause – sie machen auch einen wesentlichen Teil der Altersvorsorge aus. Doch wie profitiert man beispielsweise von einem Wertzuwachs, wenn das Vermögen sprichwörtlich eingemauert ist? Eine Option ist die Immobilienrente. Das Prinzip: Eigentümer verkaufen einen Teil oder ihre gesamte Immobilie, erhalten den Kaufpreis als Einmalzahlung oder in Form von monatlichen, vierteljährlichen bzw. jähr­lichen Rentenzahlungen.

Der wohl größte und wichtigste Unterschied zum klassischen Verkauf: Durch das im Grundbuch eingetragene Wohnrecht dürfen Eigentümer trotz Verrentung bis zu ihrem Ableben in ihrem Zuhause wohnen bleiben. Im Alltag ändert sich dadurch nicht viel. Durch das freigesetzte Kapital kann das alltägliche Leben jedoch wesentlich angenehmer gestaltet werden.

Für wen ist eine Immobilienrente geeignet?

Die Immobilienrente ist für Menschen geeignet, die nicht auf ein klassisches Hypothekendarlehen zurückgreifen können oder wollen. Je nach Modell ist eine Verrentung für Eigentümer ab 60 Jahren möglich und bietet die Option, Kapital aus der Immobilie freisetzen zu können – etwa für die Verwirklichung eines Lebens­traumes, die Investition in ein kostspieliges Hobby oder die Erhöhung des Lebensstandards. Im Ruhestand steht vielen Eigentümern mehr Freizeit zur Verfügung – und die soll bestmöglich genutzt werden. Teure Freizeitaktivitäten, größere Reisen oder Umbauten am Haus sind mit einer niedrigen Rente jedoch oft nicht möglich. So schön es auch ist, in den eigenen vier Wänden zu leben – wer im Alltag jeden Cent umdrehen muss, büßt langfristig an Lebensqualität ein. Im Gegensatz zum Komplettverkauf oder zur Aufnahme eines Kredites bietet die Verrentung einen wesentlichen Vorteil: Eigentümer können nicht nur Kapital aus ihrer Immobilie freisetzen, sondern behalten auch ein lebenslanges Wohnrecht.

Wohnrecht oder Nießbrauchrecht? Der feine Unterschied

Niessbrauch

Die Modelle im Überblick

Grundsätzlich haben sich drei gängige Modelle der Immobilienrente in Deutschland etabliert: Leibrente, Nießbrauch und Teilverkauf. Der größte Unterschied zwischen Leibrente und Nießbrauch: Während Eigentümer beim ersten Modell lediglich ein Wohnrecht behalten, ihre Immobilie also beispielsweise nicht weitervermieten können, ist dies mit einem Nießbrauchrecht möglich.

Beide Modelle haben gemeinsam, dass die Immobilie komplett den Eigentümer wechselt. Beim Teilverkauf hingegen werden in der Regel maximal 50 Prozent der Immobilie veräußert – der Verkäufer erhält einen entsprechenden Teilverkaufspreis, darf das komplette Objekt wie bisher ­nutzen und zahlt dafür eine monatliche Nutzungsgebühr. Auf den nächsten Seiten werden wir detaillierter auf ­jedes Modell eingehen und die Unterschiede beleuchten.

Was versteht man unter Nießbrauchrecht?

Das Nießbrauchrecht ähnelt dem Wohnrecht, bietet Immobilienbesitzern aber noch wesentlich mehr Vorteile. Wollen sie aus ihrer Immobilie ausziehen, behalten sie als wirtschaftlicher Eigentümer weiterhin die Nutzungsrechte. Das bedeutet, dass die entsprechenden Räume beispielsweise vermietet werden und die Einnahmen daraus genutzt werden können. Wichtig: Das Nießbrauchrecht muss durch einen Notar beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden.

Im Gegenzug dafür sind Nießbraucher auch für die Instandhaltung der Immobilie verantwortlich und haben mehr Pflichten. Beim Wohnrecht hingegen ist bei einem Auszug keine Vermietung möglich. Dafür trägt der neue Eigentümer aber auch die meisten Kosten, zum Beispiel für Reparaturen.

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