Veröffentlicht am 25.04.25
Wenn sich Wege trennen – und das Zuhause gemeinsam teilverkauft wurde
Für viele Ehepaare ist das eigene Haus oder die Wohnung nicht nur ein Ort voller Erinnerungen, sondern auch ein fester Bestandteil der Altersvorsorge. Manche entscheiden sich gemeinsam, einen Teil des Hauses zu verkaufen. Etwa um finanzielle Mittel zu erhalten, Verbindlichkeiten zu begleichen oder individuelle Wünsche zu erfüllen. Doch was passiert, wenn es zur Trennung oder Scheidung kommt?
Sie durchlaufen eine Trennung oder Scheidung und haben gemeinsam einen Teilverkauf vorgenommen? In diesem Blogbeitrag erklären wir, welche Optionen jetzt bestehen.
Bei einem gemeinsamen Teilverkauf steht beiden Ehepartnern in der Regel gemeinsam das insolvenzfeste Nießbrauchrecht zu, auch im Falle einer Trennung oder Scheidung. Das bedeutet: Beide dürfen das Zuhause weiterhin selbst nutzen oder vermieten. Solange keine abweichende Regelung getroffen wird.
Nach einer Trennung gibt es mehrere Möglichkeiten, wie mit dem teilverkauften Zuhause umgegangen werden kann:
Ein Partner bleibt im Haus wohnen
In vielen Fällen zieht ein Ehepartner aus, während der andere in der Immobilie bleibt. Dann sollte eine Einigung getroffen werden, wie künftig mit dem Nießbrauchrecht und der Nutzungsgebühr umgegangen wird.
Im Rahmen einer einvernehmlichen Vereinbarung kann z. B. geregelt werden, dass nur der im Haus verbleibende Partner die monatlichen Zahlungen übernimmt. Eine solche Anpassung muss vertraglich vereinbart werden.
Wichtig:
Beide haften weiterhin gemeinsam für die Nutzungsgebühr. Auch, wenn nur eine Person das Haus nutzt.
Möchten beide nicht mehr in der Immobilie wohnen, kann der Gesamtverkauf der Immobilie über das Engel & Völkers Netzwerk angestoßen werden, mit dem Ziel, einen aus Ihrer Sicht optimalen Kaufpreis zu erreichen.
In diesem Fall wird das Haus ganz verkauft und der Verkaufserlös zwischen den Ex-Partnern aufgeteilt. Entsprechend der getroffenen Vereinbarungen.
Alternativ zu einem späteren Gesamtverkauf kann auch ein Rückkauf der verkauften Anteile erfolgen. Auf diese Weise bleibt die Immobilie beispielsweise innerhalb der Familie – etwa durch eine Übernahme durch Kinder oder Enkel – erhalten.
Darüber hinaus besteht grundsätzlich die Möglichkeit, das Haus auch zwischenzeitlich zu vermieten. Dies kann sowohl an außenstehende Personen als auch an Angehörige oder andere nahestehende Menschen erfolgen. So bleibt Ihr Zuhause im familiären Umfeld und kann weiterhin sinnvoll genutzt werden.
Die monatliche Nutzungsgebühr ist ein zentraler Bestandteil des Teilverkaufs. Sie wird gezahlt, solange das Haus genutzt wird. Unabhängig davon, ob eine oder beide Personen darin wohnen. Bei Ehepaaren, die gemeinsam verkauft haben, haften beide Parteien gemeinsam.
Was heißt das konkret?
Hinweis:
Wird die Nutzungsgebühr nicht gezahlt, kann das Nießbrauchrecht entfallen. Daher ist es wichtig, frühzeitig eine tragfähige Lösung zu finden.
Eine Scheidung ist ein großer Schritt, auch was das gemeinsame Zuhause betrifft. Mit einem Teilverkauf über Engel & Völkers LiquidHome bleiben Sie handlungsfähig. Ob Rückkauf, Nutzung oder Gesamtverkauf: Die Entscheidung liegt bei Ihnen, in Abstimmung mit Ihrem ehemaligen Partner oder Ihrer ehemaligen Partnerin.
Unser Tipp:
Lassen Sie sich frühzeitig beraten und binden Sie Ihre rechtlichen Vertreter ein. So behalten Sie die Kontrolle über Ihr Zuhause – auch in einer neuen Lebensphase.
Engel & Völkers LiquidHome steht Ihnen vertrauensvoll zur Seite.
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