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Scheidung mit Immobilie: Teilverkauf als Lösung

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Andra Schoolmann
Andra Schoolmann
Redaktion

5 Min. LesezeitVeröffentlicht am 13.06.2025

Engel & Völkers LiquidHome unterstützt Hauseigentümer in besonderen Lebenssituationen. Eine dieser Situationen ist die Trennung oder Scheidung. Wenn ein gemeinsames Zuhause betroffen ist, wird es oft emotional und finanziell herausfordernd. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie ein Teilverkauf hilfreich sein kann – vorausgesetzt, alle Parteien sind sich einig.


Eine faire Lösung in schwierigen Zeiten

Trennung oder Scheidung bedeuten nicht nur emotionale Belastung, sondern oft auch finanzielle Herausforderungen. Besonders wenn eine gemeinsame Immobilie vorhanden ist, stellt sich schnell die Frage: Was passiert mit der Immobilie? Ein Immobilien-Teilverkauf über Engel & Völkers LiquidHome kann eine Lösung sein – wenn sich beide Parteien einig sind.

Icon zeigt Familie in seinem Zuhause

Zitat einer Kundin:

„Durch den Teilverkauf konnte ich meinen ehemaligen Partner auszahlen. Ich durfte mit unseren Kindern im Haus bleiben – das war für uns alle sehr wichtig.“

– Claudia S., 56 Jahre, Berlin


Was ist bei einer Trennung mit einer Immobilie möglich?

  • Auszahlung des Partners: Wenn ein Partner in der Immobilie wohnen bleiben möchte, kann der andere mit Hilfe eines Teilverkaufs ausgezahlt werden.
  • Verbleib im gewohnten Umfeld: Besonders für Familien mit Kindern ist es hilfreich, wenn das Zuhause erhalten bleibt – sei es, weil es sich um das Elternhaus handelt, das seit Generationen im Familienbesitz ist, oder weil die Umgebung emotional ans Herz gewachsen ist.
  • Transparente Klärung der Besitzverhältnisse: Im Rahmen des Teilverkaufs wird die Eigentümerstruktur eindeutig geregelt.

Was muss beachtet werden?

1. Zustimmung aller Partner erforderlich

Ein Teilverkauf ist nur möglich, wenn alle im Grundbuch eingetragenen Eigentümer zustimmen. Das gilt auch, wenn eine Partei nicht am Verkauf selbst beteiligt ist – ohne die Zustimmung aller Eigentümer kann kein Teilverkauf stattfinden.

2. Klärung im Notartermin

Der Eigentümer, der ausgezahlt wird, kann – muss aber nicht – vollständig aus dem Grundbuch gelöscht werden. Das hängt von der getroffenen Einigung ab. Die Änderung wird vom Notar durchgeführt und alle Parteien, die im Grundbuch eingetragen sind, müssen beim Notartermin anwesend sein und diesem somit zustimmen.

3. Nutzung des Hauses durch den verbleibenden Partner

Die Beteiligten legen gemeinsam fest, wer das insolvenzsichere Nießbrauchrecht erhält. Dieses besondere Nutzungsrecht erlaubt es einer Person, ein Haus weiterhin zu bewohnen oder zu vermieten – auch wenn sie nicht Eigentümer ist.

Das bedeutet: Er kann die Immobilie weiterhin selbst bewohnen oder auch vermieten. Für die Nutzung wird eine monatliche Nutzungsgebühr fällig.

Diese sollte in die finanzielle Planung einbezogen werden, da sie regelmäßig gezahlt werden muss.

4. Rückkauf ist jederzeit möglich

Der Teilverkäufer kann den verkauften Anteil jederzeit zurückkaufen – beispielsweise, wenn das Haus später wieder vollständig in Familienhand übergehen soll.

5. Begrenzte Restschuld

Wichtig ist: Die bestehende Restschuld auf dem Haus darf nicht zu hoch sein. Die Restschuld muss im Zuge des Teilverkaufs vollständig abgelöst werden. Die Summe dafür wird direkt von der Auszahlungssumme abgezogen. Zusätzlich muss sichergestellt sein, dass die Auszahlungssumme ausreicht, um die gewünschte Zahlung an den Ex-Partner zu leisten.

Beispiel aus der Praxis

Familie M. aus Baden-Württemberg stand vor einer Scheidung. Beide Partner standen im Grundbuch. Der Vater wollte ausziehen, die Mutter mit den Kindern im Haus bleiben.

Durch den Teilverkauf konnte die Mutter den Vater auszahlen – ganz ohne einen Kredit aufnehmen zu müssen. Beide Elternteile einigten sich einvernehmlich auf eine faire Lösung. Der Vater wurde aus dem Grundbuch ausgetragen, die Mutter erhielt ein insolvenzsicheres Nießbrauchrecht und zahlt seither eine feste monatliche Nutzungsgebühr.

Mann guckt nachdenklich aus dem Fenster
Icon zeigt Herz

Besonders für die Kinder war dieses einvernehmliche Vorgehen der Eltern ein großer Gewinn:

Sie konnten im vertrauten Zuhause bleiben, ihr Alltag blieb stabil – ein wichtiger Halt in einer familiären Umbruchsituation.


Wann ist der Teilverkauf besonders sinnvoll?

  • Bei einer gütlichen Trennung oder Scheidung
  • Wenn ein Partner im Haus wohnen bleiben möchte
  • Wenn eine familienfreundliche Lösung gesucht wird
  • Wenn die Auszahlungssumme die Restschuld deckt
  • Wenn eine Auszahlung ohne Schuldenaufnahme gewünscht ist
  • Wenn ein Partner nicht mehr ein gemeinsames Haus besitzen möchte

Wann ist ein Teilverkauf bei einer Scheidung nicht möglich?

  • Wenn einer der eingetragenen Eigentümer nicht zustimmt
  • Wenn die Restschuld zu hoch ist oder die Auszahlungssumme nicht ausreicht, um den Ex-Partner vollständig auszuzahlen
Icon zeigt Sprechblase

Jede Scheidungssituation ist anders. Deshalb ist stets eine individuelle Prüfung durch die Experten von Engel & Völkers LiquidHome notwendig, um die Möglichkeiten und Grenzen eines Teilverkaufs realistisch einzuschätzen.


Perspektivisch planen: Wenn der Gesamtverkauf der Immobilie absehbar ist

Nicht jede Entscheidung muss für immer gelten. Der Teilverkauf kann auch eine Brücke für die nächsten Jahre sein – etwa wenn klar ist, dass Sie nur noch eine bestimmte Zeit im Haus bleiben möchten.

Ein typisches Beispiel:

Die Kinder sind noch für einige Jahre schulpflichtig. Mittelfristig denken Sie jedoch über einen Umzug oder einen kompletten Neuanfang nach – in diesem Zusammenhang möchten Sie Ihr Haus zu gegebener Zeit verkaufen.

Den Gesamtverkauf der Immobilie können Sie später über das Engel & Völkers Netzwerk anstoßen, mit dem Ziel, einen für Sie bestmöglichen Verkaufspreis zu erzielen.


Ihre Vorteile:

  • Sie gewinnen finanzielle Mittel, um beispielsweise Ihren Partner auszuzahlen, laufende Verpflichtungen zu begleichen oder schon heute in Ihre Zukunft zu investieren.
  • Sie bleiben vorerst im vertrauten Zuhause.
  • Wenn der Zeitpunkt passt, kann die Immobilie komplett verkauft werden.
  • Beim Gesamtverkauf profitieren Sie von der Reichweite und Expertise des Engel & Völkers Netzwerks, das über umfassende Erfahrung auf dem Immobilienmarkt verfügt.
  • Sie erhalten beim späteren Gesamtverkauf den aktuellen Marktwert Ihres Anteils, abzüglich der vereinbarten Gebühren.

Icon zeigt ein Haus mit Pfeil

Zitat eines Kunden:

„Ich wusste, dass ich in fünf Jahren ohnehin verkaufen werde. Aber mit dem Teilverkauf konnte ich jetzt schon für Klarheit sorgen. Und später verkaufen wir gemeinsam mit Engel & Völkers.“

– Markus D., 62 Jahre, Hamburg


Fazit: Gemeinsam entscheiden, klar regeln

Ein Teilverkauf mit Engel & Völkers LiquidHome kann eine faire, transparente und pragmatische Lösung bei Trennung oder Scheidung sein – vor allem dann, wenn beide Partner an einer einvernehmlichen Regelung interessiert sind. So kann finanzielle Flexibilität geschaffen werden, ohne das Zuhause gleich ganz zu verlieren.

Sie möchten mehr erfahren?

Sprechen Sie mit unseren Experten. Wir beraten Sie gern vertraulich und individuell zu Ihren Möglichkeiten – ganz gleich, ob Sie einen Teilverkauf in Erwägung ziehen oder direkt einen Gesamtverkauf planen. Auch für Letzteres stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite.


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Zwei Mitarbeiter sitzen am Schreibtisch. Der Mann schaut runter, die Frau schaut in den Bildschirm ihres Computers.

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