Veröffentlicht am 21.02.2022
Vieles ändert sich im Jahr 2022 für Senioren. Wir erläutern Ihnen, welche Anpassungen rund um das Thema Rente auf Sie zukommen.
Die Rente gehört wohl zu einem der meistdiskutierten politischen Themen Deutschlands. Jedes Jahr gibt es Reformen der ein oder anderen Art. Auch in diesem Jahr stehen einige Neuerungen der Rente an. Welche Reformen für das Jahr 2022 beschlossen wurden und was diese Änderungen für Sie bedeuten, haben wir Ihnen im folgenden Beitrag zusammengefasst.
Die gute Nachricht zuerst: 2022 wird die Rente steigen. Eine Anpassung des Rentensatzes wurde bereits Anfang des Jahres beschlossen. Dies teilte der Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) der Deutschen Presse Agentur mit. Letztes Jahr blieb im Westen Deutschlands die Erhöhung des Rentensatzes unverhofft aus. Laut dem Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung handelt es sich dabei um eine Steigerung um 5,35 Prozent im Westen und um 6,12 Prozent im Osten. Dies führt zu einer Erhöhung des Rentenwerts von 34,19 Euro auf 36,02 Euro und erhöht den Rentenwert (Ost) von 33,47 Euro auf 35,52 Euro. Mehr Rente soll es demnach ab Juli 2022 geben.
Rentner und Rentnerinnen können sich also diesen Sommer über den neuen Beschluss freuen. Bei einer monatlichen Rente von 1.700 Euro bedeutet die Erhöhung um sechs Prozent rund 100 Euro mehr im Monat.
Ein wichtiges Thema für Menschen, die noch vor dem Ruhestand stehen: Das Renteneintrittsalter steigt, wie jedes Jahr, in diesem Jahr weiter an. So liegt es seit dem 01.01.2022 für Menschen, die im Jahr 1957 geboren wurden, bei 65 Jahren und 11 Monaten. Im Jahre 2020 lag das reguläre Eintrittsalter noch bei 64,2 Jahren. Auch in Zukunft wird mit einem stetigen Anstieg gerechnet. Im Jahre 2031 könnte die Altersgrenze schon bei 67 Jahren liegen. Einige Wirtschaftsinstitute fordern die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 69 Jahren.
Die Vorteile der Corona-Pandemie lassen sich wohl an einer Hand abzählen. Doch von einer dieser positiven Veränderungen können Frührentner profitieren: Die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze wird um ein weiteres Jahr verlängert. So wurde die Grenze im letzten Jahr von 6.300 Euro auf 46.060 Euro erhöht - eine Verordnung, die uns auch im Jahr 2022 erhalten bleibt.
Der Grund dafür ist, dass viele Unternehmen an vermehrten Personalausfällen durch hohe Infektionsraten leiden. Mit der Anhebung der Hinzuverdienstgrenze besteht die Option, Menschen aus dem Ruhestand zurückzuholen - eine Win-win-Situation, denn arbeitswillige Senioren mussten vor Anpassung der Hinzuverdienstgrenze eine Kürzung ihrer Rente befürchten. Es ist aber davon auszugehen, dass dieser Beschluss spätestens 2024 wieder rückgängig gemacht werden wird.
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Es wird davon ausgegangen, dass in etwa jeder vierte Rentner Steuern bezahlen muss. Meist handelt es sich hier aber um Rentner, die Zusatzeinkünfte einnehmen aus z.B. Vermietungen von Immobilien. Trotz erhöhter Rente ändert sich bei den meisten Menschen demnach wenig an der Steuerbelastung. Dank sei dem Grundfreibetrag, welcher seit Anfang 2022 für Alleinstehende 9.984 Euro beträgt.
Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt dieses Jahr um einen Prozentpunkt. Im vorherigen Jahr lag er bei 81 Prozent, 2022 erhöht er sich auf 82 Prozent. Doch diese Anpassung betrifft nur Neurentner. Menschen, die vor Beginn dieses Jahres in Rente gegangen sind, betrifft diese Änderung der Besteuerung nicht. Für sie gilt weiterhin der zuvor festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag.
Sie verfügen über Wohneigentum und möchten Ihre gesetzliche Rente aufbessern? Mit einem Teilverkauf geht das sogar steuerfrei. Die Immobilienrente ist eine tolle Option für Menschen, dessen Geld sich in den Mauern Ihrer Immobilie versteckt.
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Selbstverständlich müssen auch Rentner ihre monatlichen Abgaben an die Sozialversicherungen leisten. Von der monatlichen Bruttorente gehen zum einen die Beträge der Kranken- und Pflegeversicherung ab. Durschnittlich gehen in etwas 11% von der Rente ab. Nun verändert sich 2022 der Zuschlag der Pflegeversicherung für kinderlose Rentner. Dieser steigt nun von 0,25 auf 0,35 Prozent. Bei dem Beitrag für die Pflegeversicherung für Menschen mit Kindern ändert sich nichts. Auch bei dem Beitrag für die gesetzliche Krankenkasse ändert sich dieses Jahr nichts.
Ein Thema, welches eventuell weniger wichtig ist für Sie, aber etwas, was Sie vielleicht mit Ihren Enkeln besprechen können: Der Höchstbeitrag zur freiwilligen Rentenversicherung sinkt in diesem Jahr von 1320,60 Euro auf 1311,30 Euro im Monat. Jeder Bürger, der 16 Jahre oder älter ist und seinen Wohnsitz in Deutschland hat, kann freiwillig in die Rentenkasse einzahlen, auch wenn er nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigt ist. Versicherungspflichtig wird man normalerweise ab dem Zeitpunkt, zu dem ein offizielles Angestelltenverhältnis eingegangen wird.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen die Neuerungen, die in diesem Jahr anstehen, etwas näher bringen. Ihr Steuerberater beantwortet sicherlich gerne, ob sich in Ihrem individuellen Fall etwas mit Blick auf die Rente ändert. Auch im Internet finden Sie einige Seiten mit hilfreichen Erläuterungen und Rechnern.
Weitere Informationen zum Thema Rente finden Sie zudem in diesen Artikeln:
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