Veröffentlicht am 01.06.2022
Finanzjournalistin Jessica Schwarzer erläutert in ihrem Gastbeitrag, was sie am Konzept des Immobilien-Teilverkaufs überzeugt.
Eine Immobilie ist eine große Investition. Die größte, die die meisten Menschen in ihrem Leben jemals tätigen. Es ist einfach sehr viel Geld, das wir in unsere Wohnung oder unser Haus stecken. Aber so ein Eigenheim ist schon eine tolles Sache - vor allem emotional. Und natürlich ist es absolut erstrebenswert, im Alter mietfrei zu wohnen. Zumal die Immobilienpreise (und Mieten) in den vergangenen Jahren stark gestiegen sind. So eine Immobilie kann also eine wirklich gute Anlage und vor allem Altersvorsorge sein.
Kann sie sein, muss sie aber nicht. Was tun, wenn die Rente nicht reicht, um den gewohnten Lebensstandard halbwegs zu halten? Wenn einfach nicht genügend Geld auf dem Konto landet (oder ist), um finanziell sorgenfrei zu leben? Mitunter kann die Immobilie dann sogar zur Belastung werden, etwa wenn sie barrierefrei umgebaut werden muss, wenn Modernisierungen zwingend notwendig sind. All das sind Gründe, warum ich lange Jahre eher skeptisch auf diese Anlageklasse geschaut habe.
Aber Stopp! Es gibt eine sehr gute und noch dazu sehr einfache Lösung für dieses Problem: den Immobilien-Teilverkauf. Wie der Name schon sagt, verkaufen wir einen Teil unserer Immobilie. Aber im Grunde „behalten“ wir sie doch, denn wir bleiben zu 100 Prozent wirtschaftlicher Eigentümer. Es bleibt unser Haus oder unsere Wohnung, aber wir haben neue Liquidität für notwendige Renovierungen, Modernisierungen und Umbauten. Oder wir erfüllen uns Wünsche und Träume. Denn mit dem Geld aus dem Teilverkauf können wir natürlich tun und lassen, was wir möchten.
Doch wie geht das in der Praxis? Wie viel Geld soll es sein, wie viel Immobilie wollen wir verkaufen? Als Eigentümer entscheiden wir selbst, welchen Anteil wir an Engel & Völkers LiquidHome verkaufen möchten. Bis zu 50 Prozent des Immobilienwertes können ausgezahlt werden – mindestens aber 100.000 Euro. Grundlage dafür ist der aktuelle Verkaufswert der Immobilie. Für das im Grundbuch eingetragene insolvenzfeste Nießbrauchrecht wird eine monatliche Nutzungsgebühr erhoben, ähnlich wie eine anteilige Miete.
Das Wichtigste für uns: Das wirtschaftliche Eigentum bleibt nach wie vor bei uns als Teilverkäufer. Spannend außerdem: Wir können den verkauften Anteil jederzeit zum aktuellen Verkehrswert zurückkaufen, auch unsere Erben haben diese Möglichkeit später. Außerdem ist ein Gesamtverkauf an Dritte auf Wunsch des Teilverkäufers jederzeit möglich. Wir bleiben also wirtschaftlicher Eigentümer und vor allem maximal flexibel - und liquide durch den Teilverkauf.
Mich überzeugt das Konzept. Natürlich bleibt eine Immobilien eine ziemlich große Investition. Aber mit der Möglichkeit eines Teilverkaufs wird sie im Alter nicht zum sprichwörtlichen Klotz am Bein.
Autorin: Jessica Schwarzer, Finanzjournalistin und Vorsitzende des Verbraucherbeirats von Engel & Völkers LiquidHome
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