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3 min LesezeitVeröffentlicht am 08.04.2025

Was das Heizungsgesetz für Hauseigentümer bedeutet

Ein Mann sitzt auf dem Sofa und schaut in ein iPad.

Veröffentlicht am 08.04.2025

Die Vorgaben aus dem neuen Heizungsgesetz und dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellen viele Hauseigentümer vor große Herausforderungen. Besonders im höheren Alter stellt sich die Frage: Wie lassen sich die neuen Pflichten erfüllen – ohne das eigene Zuhause gesamt zu verkaufen?

Der Immobilien-Teilverkauf mit Engel & Völkers LiquidHome kann eine Möglichkeit sein, energetische Maßnahmen finanziell umzusetzen und dabei weiterhin im eigenen Haus zu wohnen.

Was schreibt das Heizungsgesetz vor?

  • Seit 1. Januar 2024: Neubauten dürfen nur noch Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie einbauen.
  • Ab Mitte 2028: Gilt diese Regel auch für neue Heizungen in bestehenden Gebäuden.
  • Übergangsregelungen und kommunale Wärmeplanung beeinflussen die Fristen.


Was gilt für Dämmung und andere Bauteile?

Das Gebäudeenergiegesetz enthält auch Vorgaben zur Dämmung – allerdings nicht als pauschale Pflicht für alle Eigentümer. Stattdessen gelten sogenannte "Anlass-bezogene Nachrüstpflichten". Das bedeutet: Wenn Sie bestimmte Arbeiten am Haus durchführen, müssen Sie energetische Standards einhalten.

Beispiele:

  • Wenn Sie das Dach oder die Fassade erneuern, muss eine fachgerechte Dämmung erfolgen.
  • Die oberste Geschossdecke muss nachträglich gedämmt werden, wenn sie zugänglich, aber ungedämmt ist.
  • Beim Eigentümerwechsel gelten ebenfalls Nachrüstpflichten – etwa für ungedämmte Heizungsrohre in unbeheizten Räumen.

Diese Vorgaben greifen nicht automatisch, sondern immer dann, wenn bestimmte bauliche Maßnahmen geplant oder notwendig werden.


Icon zeigt Haus mit Fragezeichen

Tipp: Eine qualifizierte Energieberatung hilft Ihnen, herauszufinden, welche Vorschriften konkret für Ihr Haus gelten – und welche staatlichen Förderungen Sie dafür nutzen können.


Icon zeigt Lautsprecher

Aktuelle politische Lage: Noch nicht endgültig entschieden

Das Gesetz ist in Kraft, steht aber politisch zur Diskussion. Union und SPD haben signalisiert, dass es in Teilen überarbeitet oder zurückgenommen werden könnte. Diese Unsicherheit erschwert vielen Eigentümern eine verlässliche Planung – auch wenn die Förderprogramme derzeit bestehen bleiben.



Herausforderung für ältere Hauseigentümer

Viele ältere Häuser sind schlecht gedämmt, mit alten Heizsystemen ausgestattet – das wird nun zur Herausforderung. Besonders für ältere Eigentümer bedeutet das oft eine große finanzielle Belastung.

Was, wenn Ihre Heizung bereits alt ist?

Das Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass Heizungen nach 30 Jahren Betriebsdauer in der Regel ausgetauscht werden müssen, insbesondere beim Eigentümerwechsel. Haben Sie eine Öl- oder Gasheizung aus den 1990er-Jahren oder älter, kann Handlungsbedarf bestehen. Je nach Fall gelten Übergangsfristen oder Härtefallregelungen. Eine individuelle Beratung durch Energieexperten wird dringend empfohlen, auch, um Förderungen optimal zu nutzen.


Ein Diagramm von einem Grundriss mit beschrifteten Linien.

Was tun, wenn das Geld fehlt?

Fördermittel im Überblick

30 % Grundförderung

20 % Bonus bei schneller Umsetzung

30 % Bonus bei niedrigem Einkommen → Bis zu 70 % Förderung möglich

So können Sie – je nach individueller Situation – Förderungen von bis zu 70 % der Investitionskosten erhalten und Ihre Sanierungsmaßnahmen gezielt finanziell entlasten.


Neben staatlicher Förderung bietet sich der Teilverkauf mit Engel & Völkers LiquidHome an:

  • Sie erhalten finanzielle Mittel – ohne Ihr gesamtes Zuhause zu verkaufen.
  • Sie behalten die Handhabe über Ihre Immobilie.
  • Das insolvenzfeste Nießbrauchrecht sichert dauerhaftes Wohn- oder Vermietungsrecht.

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Unser Tipp:

Nutzen Sie eine individuelle Beratung. Wir besprechen gemeinsam, wie ein Teilverkauf in Ihrer Situation aussehen könnte – diskret, einfach und auf Augenhöhe.


Wie viel Geld steckt in Ihrem Haus?

Berechnen Sie mit dem Teilverkaufsrechner von Engel & Völkers LiquidHome, welche Auszahlung Sie durch einen Teilverkauf erhalten könnten – einfach, unverbindlich und bequem von zu Hause aus.

Monatliche Nutzungsgebühr

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Sie behalten weiterhin zu 100% Entscheidungsrecht an Ihrer Immobilie.

Sie bleiben zu - Eigentümer. Engel & Völkers LiquidHome wird zu - Teileigentümer.


Fazit: Pflicht oder Chance? Sie entscheiden

Auch wenn das neue Gebäudeenergiegesetz zunächst wie eine Belastung wirken mag – es bietet zugleich eine Möglichkeit:

Durch gezielte Investitionen in moderne Technik und energetische Sanierung können Sie langfristig Energiekosten reduzieren, den Wohnkomfort steigern und von einer möglichen künftigen positiven Wertentwicklung Ihrer Immobilie profitieren.

Falls Ihnen aktuell die finanziellen Mittel fehlen, um notwendige Maßnahmen umzusetzen, kann ein Immobilien-Teilverkauf mit Engel & Völkers LiquidHome eine Lösung sein.

So behalten Sie die Handhabe über Ihre Immobilie, bleiben durch das insolvenzfeste Nießbrauchrecht dauerhaft im eigenen Zuhause – und erhalten gleichzeitig die finanzielle Freiheit, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen oder individuelle Wünsche zu verwirklichen.

KONTAKT

Möchten sie mehr erfahren ?

Wenn Sie neugierig geworden sind und mehr Informationen über das Teilverkaufsmodell von Engel & Völkers LiquidHome erhalten möchten, können Sie uns ganz einfach kontaktieren.

Zwei Mitarbeiter sitzen am Schreibtisch. Der Mann schaut runter, die Frau schaut in den Bildschirm ihres Computers.

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