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5 min LesezeitVeröffentlicht am 27.09.2021Immobilien & Finanzen

Grundrente 2021: Alle Fakten im Überblick

Eine Hand wirft Geldmünzen in ein Glas auf dem das Wort ''Pension'' abgebildet ist. Sie spart für ihre Grundrente.

Inhaltsverzeichnis

Veröffentlicht am 27.09.2021

Grundrente 2021: Alle Fakten im Überblick. Seit Januar gilt das neue Grundrentengesetz. Erfahren Sie alles zu Anspruch, Berechnung und Höhe der Grundrente 2021


„Wer jahrelang hart gearbeitet, Kinder erzogen, Angehörige gepflegt und Rentenbeiträge gezahlt hat, hat im Alter eine ordentliche Rente verdient“, schreibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Website. Und weiter: „Deswegen gibt es ab 2021 die Grundrente.“ Doch wer hat Anspruch auf die neue Grundrente und wie berechnet sie sich? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Was ist das Grundrentengesetz?

Am 1. Januar 2021 trat das Grundrentengesetz in Kraft, um Geringverdiener finanziell zu entlasten und ihnen eine angemessene Rente zuzusichern. Die Grundrente richtet sich an Menschen, die zwar jahrelang gearbeitet und in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt, aber unterdurchschnittlich schlecht verdient haben oder – zum Beispiel aufgrund von Kindererziehung, Krankheit oder Pflege von Angehörigen – Arbeitsausfälle hatten und dadurch weniger Rentenpunkte (Entgeldpunkte) sammeln konnten. Das neue Gesetz soll sie – im Gegensatz zu Menschen, die entweder nie oder nur sehr kurz in die Rentenversicherung eingezahlt haben – finanziell entlasten und ihnen eine höhere Rente garantieren.

Wer hat Anspruch auf Grundrente?

Prinzipiell richtet sich die Grundrente an Geringverdiener, die mindestens 33 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben – egal ob im angestellten Verhältnis, im Rahmen einer Berufsausbildung, in Selbstständigkeit, Kindererziehung oder Pflege. Wichtig: Der Verdienst muss unter 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland liegen – im Jahr 2021 liegt die Obergrenze bei monatlich 2.770 € brutto. Jedoch gibt es beim Verdienst nicht nur eine Ober-, sondern auch eine Untergrenze – wer also beispielsweise lediglich einen Mini Job ausgeübt hat, wird eventuell keinen Anspruch auf die Grundrente haben.

Anspruch auf die Grundrente hat, wer…

  • mindestens 33 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat (Anspruch auf die volle Grundrente gibt es ab 35 Beitragsjahren)
  • mindestens 1.039 € brutto monatlich verdient hat
  • maximal 2.770 € brutto monatlich verdient hat (80 % des Durchschnittseinkommens)
  • den maximalen Freibetrag von 1.250 € (Alleinstehende) bzw. 1.950 € (Ehepartner) monatlich nicht übersteigt
  • keine Nebeneinkünfte (Mieteinnahmen durch eigene Immobilie, Nebenjob) bezieht

Schätzungen zufolge werden rund 1,3 Millionen Rentner in Deutschland Anspruch auf die Grundrente haben.

Muss die Grundrente beantragt werden?

Nein, die Deutsche Rentenversicherung nimmt die Prüfung automatisch vor und hat bereits im Juli 2021 die ersten Rentenbescheide verschickt. Bei der Reihenfolge gilt: Ältere Versicherte werden bevorzugt. Die Auszahlungen erfolgen – unabhängig vom Bescheid – auch rückwirkend zum 1. Januar 2021.

Grundrente berechnen: So geht’s

Die Höhe der Grundrente richtet sich nach dem durchschnittlichen Einkommen in Deutschland sowie der Anzahl der jeweiligen Grundrentenzeiten. Durchschnittlich ist mit einem Grundrentenzuschlag von 75 € zu rechnen, der Maximalbetrag liegt aktuell bei 418 €.

Grundlage der Berechnung sind die Zeiten, in denen der Verdienst des Rentenempfängers mindestens 30 Prozent des durchschnittlichen Verdienstes ausgemacht hat. Pro Jahr, in dem diese Voraussetzungen erfüllt wurden, werden so genannte Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto angerechnet. Beim Mindestverdienst von 1.039 € wären dies 0,025 monatliche Entgeldpunkte (0,3 Punkte jährlich). Beim Maximalverdienst von 2.770 € wären es aktuell 0,06 Punkte monatlich bzw. 0,8 Punkte jährlich. Zu Berechnung der Grundrente werden die Entgeldpunkte zunächst verdoppelt (maximal 0,8 Punkte jährlich für 35 Jahre) und anschließend um 12,5 Prozent verringert. Jedoch gibt es auch hier einige Ausnahmen, die detailliert auf der Website des BMAS nachgelesen werden können.

Beispielrechnung:

Eine Rentnerin hat 39 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und insgesamt 60 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland bezogen. Dies entspricht 0,6 EP (Entgeldpunkte), die folglich auf 0,8 EP aufgestockt und anschließend um 12,5 Prozent reduziert werden. Daraus ergibt sich ein Grundrentenzuschlag von 0,175 EP.

35 Jahre x 0,175 EP x 34,19 (aktueller Rentenwert) = 209,41 € Grundrente

Ihre monatliche Rente beträgt 800 €. Zuzüglich Grundrente erhält sie dann monatlich 1.009,41 €

Immobilien-Teilverkauf statt Grundrente

Wer kein Recht auf Grundrente hat, dafür aber eine eigene Immobilie besitzt, kann zur Aufstockung des Einkommens auch über einen Immobilien-Teilverkauf über Engel & Völkers LiquidHome nachdenken. Bei diesem besonderen Modell der Verrentung werden maximal 50 Prozent des Objektes verkauft, Eigentümer erhalten aber ein Nießbrauchrecht und behalten 100 Prozent Nutzungsrechte. Das bedeutet, dass Sie – trotz Auszahlung der vereinbarten Teilverkaufssumme und Freisetzung von festgemauertem Kapital – lebenslang in Ihrem Zuhause wohnen bleiben, es frei gestalten, bei Bedarf vermieten und sogar von einer zukünftigen Wertsteigerung profitieren können. Ausführliche Informationen zum Immobilien-Teilverkauf finden Sie hier.

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