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5 min LesezeitVeröffentlicht am 19.02.2025Immobilien & Finanzen

Grundrente: Alle Fakten im Überblick

Eine Hand wirft Geldmünzen in ein Glas auf dem das Wort ''Pension'' abgebildet ist. Sie spart für ihre Grundrente.

Inhaltsverzeichnis

Veröffentlicht am 19.02.2025

Grundrente: Alle Fakten im Überblick. Seit Januar 2021 gilt das neue Grundrentengesetz. Erfahren Sie alles zu Anspruch, Berechnung und Höhe der Grundrente

„Wer jahrelang hart gearbeitet, Kinder erzogen, Angehörige gepflegt und Rentenbeiträge gezahlt hat, hat im Alter eine ordentliche Rente verdient“, schreibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Website. Und weiter: „Deswegen gibt es ab 2021 die Grundrente.“ Doch wer hat Anspruch auf die neue Grundrente und wie berechnet sie sich? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Was ist das Grundrentengesetz?

Am 1. Januar 2021 trat das Grundrentengesetz in Kraft, um Geringverdiener finanziell zu entlasten und ihnen eine angemessene Rente zuzusichern. Die Grundrente richtet sich an Menschen, die zwar jahrelang gearbeitet und in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt, aber unterdurchschnittlich schlecht verdient haben oder – zum Beispiel aufgrund von Kindererziehung, Krankheit oder Pflege von Angehörigen – Arbeitsausfälle hatten und dadurch weniger Rentenpunkte (Entgeldpunkte) sammeln konnten. Das neue Gesetz soll sie – im Gegensatz zu Menschen, die entweder nie oder nur sehr kurz in die Rentenversicherung eingezahlt haben – finanziell entlasten und ihnen eine höhere Rente garantieren.

Wer hat Anspruch auf Grundrente?

Die Grundrente richtet sich an Geringverdiener, die mindestens 33 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Dazu zählen Beiträge aus:

  • Angestelltenverhältnissen,
  • Berufsausbildung,
  • Selbstständigkeit,
  • Kindererziehung oder
  • Pflege von Angehörigen.

Einkommensgrenzen für die Grundrente

  • Mindestverdienst: 1.039 € brutto monatlich
  • Maximalverdienst: 2.770 € brutto monatlich (80 % des Durchschnittseinkommens)
  • Freibetrag: 1.250 € für Alleinstehende, 1.950 € für Ehepaare

Schätzungen zufolge haben rund 1,3 Millionen Rentner in Deutschland Anspruch auf die Grundrente.

Muss die Grundrente beantragt werden?

Nein, die Deutsche Rentenversicherung nimmt die Prüfung automatisch vor und hat bereits im Juli 2021 die ersten Rentenbescheide verschickt. Bei der Reihenfolge gilt: Ältere Versicherte werden bevorzugt. Die Auszahlungen erfolgen – unabhängig vom Bescheid – auch rückwirkend zum 1. Januar 2021.

Grundrente berechnen: So geht’s

Die Höhe der Grundrente richtet sich nach dem durchschnittlichen Einkommen in Deutschland sowie der Anzahl der jeweiligen Grundrentenzeiten. Durchschnittlich ist mit einem Grundrentenzuschlag von 75 € zu rechnen, der Maximalbetrag liegt aktuell bei 418 €.

Grundlage der Berechnung sind die Zeiten, in denen der Verdienst des Rentenempfängers mindestens 30 Prozent des durchschnittlichen Verdienstes ausgemacht hat. Pro Jahr, in dem diese Voraussetzungen erfüllt wurden, werden so genannte Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto angerechnet. Beim Mindestverdienst von 1.039 € wären dies 0,025 monatliche Entgeldpunkte (0,3 Punkte jährlich). Beim Maximalverdienst von 2.770 € wären es aktuell 0,06 Punkte monatlich bzw. 0,8 Punkte jährlich. Zu Berechnung der Grundrente werden die Entgeldpunkte zunächst verdoppelt (maximal 0,8 Punkte jährlich für 35 Jahre) und anschließend um 12,5 Prozent verringert. Jedoch gibt es auch hier einige Ausnahmen, die detailliert auf der Website des BMAS nachgelesen werden können.

Grundrente Beispielrechnung:

Eine Rentnerin hat 39 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und insgesamt 60 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland bezogen. Dies entspricht 0,6 EP (Entgeldpunkte), die folglich auf 0,8 EP aufgestockt und anschließend um 12,5 Prozent reduziert werden. Daraus ergibt sich ein Grundrentenzuschlag von 0,175 EP.

35 Jahre x 0,175 EP x 34,19 (aktueller Rentenwert) = 209,41 € Grundrente

Ihre monatliche Rente beträgt 800 €. Zuzüglich Grundrente erhält sie dann monatlich 1.009,41 €

Änderungen und Neuerungen für 2025

Anhebung der Freibeträge

Seit 2025 gelten neue Einkommensfreibeträge:

  • Alleinstehende: 1.437 € monatlich
  • Ehepaare: 2.243 € monatlich

Anpassung der Grundrente

Die Deutsche Rentenversicherung prüft regelmäßig die Höhe des Zuschlags. Einkommensänderungen können dazu führen, dass sich der Betrag erhöht oder verringert.

Immobilien-Teilverkauf statt Grundrente

Wer keinen Anspruch auf Grundrente hat, aber eine eigene Immobilie besitzt, kann mit einem Immobilien-Teilverkauf über Engel & Völkers LiquidHome finanzielle Mittel freisetzen. Dabei können bis zu 50 % der Immobilie verkauft werden. Hausbesitzer behalten jedoch ein insolvenzsicheres Nießbrauchrecht und können ihre Immobilie weiterhin selbst bewohnen oder vermieten.

Dies bietet eine sichere Möglichkeit, das eigene Vermögen nutzbar zu machen und die finanzielle Freiheit zu erhöhen.

Icon zeigt einen Warndreieck

Hinweis: Alle Angaben basieren auf dem Stand von Februar 2025. Offizielle Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung oder dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

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