Veröffentlicht am 18.10.2021
Katasterplan: alle Fakten auf einen Blick. Was ist ein Liegenschaftskataster? Was kostet ein Katasterauszug? Und wofür gibt es den Katasterplan?
Der Katasterplan gehört zu den wichtigsten Unterlagen beim Immobilienverkauf. Der Katasterplan gibt als Karte maßstabsgetreu die Belegenheiten einer jeden Gemeinde wieder. Er enthält Informationen zu sämtlichen Flurstücken einer Gemeinde, deren Grundstücken und auch deren Bebauung. Der Katasterplan ist unterstützende Unterlage bei der Wertermittlung von Immobilien und wird vom sog. „Kataster- und Vermessungsamt“ verwaltet.
Der Begriff Kataster ist abgeleitet vom französischen Wort cadastre und bedeutet so viel wie Register. Der Katasterplan enthält wichtige Informationen für Grundstückseigentümer, Bauherren, Kreditinstitute und Immobilienunternehmen. Aus dem Katasterplan können Sie maßstabsgetreu festgehaltene Gebiete und insbesondere deren Bebauung und Beschaffenheit in Form einer Karte entnehmen. Sobald sich Beschaffenheiten einer Fläche oder eines Grundstückes in einer Gemeinde verändern, wird dies auch der jeweiligen Finanzverwaltung mitgeteitl, sodass auch etwaige steuerliche Veränderungen berücksichtigt werden können.
Der Katasterplan von Deutschland umfasst beispielsweise die gesamte (bebaute und unbebaute) Fläche in Form einer grafischen Darstellung mit Details zu Lage, Aufteilung und Grenzen aller Grundstücke sowie der darauf stehenden und von den jeweils zuständigen Behörden genehmigten Gebäude. Erfasst werden jedoch immer nur Gebäude mit Fundament.
Als Liegenschaften werden sämtliche Flurstücke und und Grundstücke einer Gemeinde bezeichnet Unerheblich ist, ob diese jeweiligen Flächen bebaut oder unbebaut sind. Im Liegenschaftskataster wird ihre Lage, ihre Bebauung und ihre Nutzung beschrieben. Dazu wird das Liegenschaftskataster in drei Teile gegliedert:
Katasterkartenwerk: Dieses beinhaltet sämtliche Karten aller Flurstücke mit allen Grundstücksverläufen und deren Bebauung.
Katasterbuchwerk: Das Katasterbuchwerk beinhaltet eine vollständige Übersicht aller Gemarkungen, Flure und Flurstücke einer Gemeinde. Dieses wird auch als „Liegenschaftsbuch“ bezeichnet. Im Liegenschaftsbuch oder auch Katasterbuchwerk sind die Lagebezeichnungen, Größen und Nutzungsarten der Grundstücke und Flächen verzeichnet.
Katasterzahlenwerk: Hier werden alle alle zu den Flurstücken und Flächen erfassten amtlichen Messungen der jeweiligen Vermessungsämter aber auch der jeweiligen Vermssungsämter selbst erfasst und vermerkt. Dieses Zahlenwerk bildet die Grundlage für die in den Grundbüchern eingetragenen Flächen.
Der Katasterauszug ist eine amtliche Erweiterung des Grundbuchauszuges. Aus dem Kataster können immer unterschiedliche Auszüge abgefrodert werden, so z.B. di Liegenschaftskarte, der Eigentümernachweis und der Bestandsnachweis. In einer Liegenschaftskarte finden sich im Besonderen Informationen zu:
Katasterplan, Katastermappe, Liegenschaftskarte oder Flurkarte: Je nach Region gibt es unterschiedliche Begrifflichkeiten, die alle dasselbe meinen. Der Lageplan gehört jedoch nicht zu den Synonymen – dahinter verbirgt sich eine andere Unterlagen. Der Lageplan bezieht sich auf bestimmte Liegenschaften und ist wesentlich detaillierter. So finden sich hier auch spezifische Angaben zum Eigentümer und zum zugehörigen Grundbuch.
Der Katasterplan wird vom Kataster- und Vermessungsamt verwaltet. Die Zuständigkeiten der Behörde reichen vom Vermessen von Flächen und Grundstücken über die fortlaufende Aktualisierung der entsprechenden Daten bis hin zur Ausstellung von Grundbuchauszügen, Bebauungsplänen und Katasterauszügen.
Änderungen im Kataster werden z. B. dann erforderlich, wenn Neubauten entstehen, Grundstücke und Flächen geteilt oder zusammengelegt werden. Die Kosten für die Anpassungen tragen in der Regel die jeweiligen Bauherren oder Eigentümer.
Beim „klassischen Hausverkauf“ ist ein Auszug aus dem Katasterplan ebenso notwendig wie beim Immobilien-Teilverkauf, beim Verkauf mit Leibrente oder Nießbrauchrecht sowie bei der Beantragung eines Immobiliendarlehens.
Die im Katasterauszug enthaltenen Informationen werden insbesondere für die Wertermittlung und das entsprechende Gutachten verwendet.
Das Liegenschaftskataster wird vom zugehörigen Kataster- und Vermessungsamt geführt.
Während Flurkarten jederzeit von jedem Bürger eingesehen werden können, ist für personenbezogene Daten (z. B. Eigentums- oder Bestandsnachweise) der Nachweis eines berechtigten Interesses notwendig.
Für das Einsehen von Katasterauszügen fallen Gebühren an, die je nach Art und Bundesland variieren. Sie liegen etwa zwischen 10 und 60 Euro. Ein Antrag kann online bei der zuständigen Behörde gestellt werden.
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