Die notarielle Beurkundung ist ein im deutschen Recht verankerter Vorgang, der für bestimmte Rechtsgeschäfte, insbesondere im Immobilienbereich, erforderlich ist.
Die notarielle Beurkundung ist ein im deutschen Recht verankerter Vorgang, der für bestimmte Rechtsgeschäfte, insbesondere im Immobilienbereich, erforderlich ist.
Die notarielle Beurkundung ist gesetzlich vorgeschrieben bei:
Für eine erste Orientierung stellt die Bundesnotarkammer einen Gebührenrechner zur Verfügung. Da jeder Fall individuell ist, kann der genaue Betrag vom Rechnerergebnis abweichen. Zusätzliche Kosten, beispielsweise für Grundbuchänderungen, können ebenfalls anfallen.
Vor dem Beurkundungstermin erhalten Verkäufer und Käufer den Vertragsentwurf zur Prüfung. Ein Vorgespräch klärt offene Fragen. Damit der Notartermin reibungslos ablaufen kann, benötigt der Notar verschiedene Unterlagen:
Die Kosten der Notare sind gesetzlich geregelt. Grundlage ist das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Der Notar ist verpflichtet, genau die vorgeschriebenen Gebühren zu erheben – nicht mehr und nicht weniger (§ 17 Abs. 1 Satz 1 Bundesnotarordnung).
Das GNotKG stellt ein sozial ausgewogenes Gebührensystem sicher. Die Höhe der Notarkosten richtet sich ausschließlich nach dem Wert des Geschäfts, zum Beispiel dem Kaufpreis der Immobilie. Der Aufwand, die Anzahl der Gespräche oder die Komplexität beeinflussen die Höhe der Gebühr nicht.
Die Gebühr umfasst:
Die Höhe der Notarkosten ist transparent geregelt. Der Notar ist verpflichtet, die Kosten nachvollziehbar darzustellen. Sollten dennoch Unklarheiten bestehen, können Kostenschuldner die Berechnung gerichtlich überprüfen lassen.
Beim Immobilien-Teilverkauf übernimmt Engel & Völkers LiquidHome in der Regel die Notarkosten. Die Kosten für die Löschung eventuell bestehender Grundschulden trägt der Verkäufer selbst. Die genaue Aufteilung der Kosten wird individuell im Vertrag festgehalten.
Engel & Völkers LiquidHome ist Ihr erfahrener Partner, wenn es um den Immobilien-Teilverkauf geht. Gerade hier spielt die notarielle Beurkundung eine entscheidende Rolle. Denn: Beim Teilverkauf sind besondere Regelungen notwendig, um Ihre Interessen als Eigentümer optimal zu schützen.
Wichtig zu wissen: Der Notar ist immer eine unabhängige Person und steht keiner Partei – weder Ihnen noch Engel & Völkers LiquidHome – näher. Seine Aufgabe ist es, neutral zu prüfen und sicherzustellen, dass alle Vereinbarungen rechtssicher und verständlich sind.
Da der Immobilien-Teilverkauf spezielle rechtliche Regelungen beinhaltet, arbeiten wir bevorzugt mit Notaren zusammen, die mit den Besonderheiten dieses Modells bestens vertraut sind.
Beim Teilverkauf Ihrer Immobilie sorgen wir dafür, dass alle wichtigen Punkte rechtssicher festgehalten werden:
Sie behalten das Recht, Ihr Zuhause weiterhin selbst zu bewohnen oder zu vermieten. Dieses Nutzungsrecht wird als insolvenzfester Nießbrauch im Grundbuch eingetragen.
Die Miteigentümervereinbarung legt klar fest, welche Rechte und Pflichten Sie und Engel & Völkers LiquidHome als Miteigentümer haben – etwa zur Instandhaltung oder Verwaltung Ihrer Immobilie.
Sie können jederzeit den veräußerten Anteil zurückkaufen. Nach Ihrem Ableben können Ihre Ersatzrückkaufsberechtigten ebenfalls von diesem vertraglich gesicherten Rückkaufsrecht Gebrauch machen.
Prüfung und Löschung bestehender grundbuchlicher Belastungen wie Grundschulden oder Hypotheken
Eintragung aller Vereinbarungen ins Grundbuch
Der Notar erstellt einen ausführlichen Vertragsentwurf. Alle wichtigen Punkte – Nießbrauchrecht, Rückkaufsrecht, Miteigentümervereinbarung – sind darin enthalten. Der Notar erläutert Ihnen den Entwurf verständlich
Sie erhalten den Vertragsentwurf frühzeitig zur Prüfung. Offene Fragen können Sie mit dem Notar oder einem eigenen Berater besprechen.
Beim Termin liest der Notar den Vertrag vollständig vor, erklärt ihn Schritt für Schritt und beantwortet Ihre Fragen. Erst wenn Sie alles verstanden haben, wird der Vertrag unterschrieben und rechtsgültig.
Der Notar veranlasst die Eintragungen im Grundbuch – insbesondere das insolvenzfeste Nießbrauchrecht sowie notwendige Löschungen oder Änderungen
Beim Immobilien-Teilverkauf übernimmt Engel & Völkers LiquidHome in der Regel die Notarkosten. Die Kosten für die Löschung eventuell bestehender Grundschulden trägt der Verkäufer selbst. Die genaue Aufteilung der Kosten wird individuell im Vertrag festgehalten.
Monatliche Nutzungsgebühr
Sie erhalten
Sie behalten weiterhin zu 100% Entscheidungsrecht an Ihrer Immobilie.
Sie bleiben zu - Eigentümer. Engel & Völkers LiquidHome wird zu - Teileigentümer.
Die notarielle Beurkundung ist der Schlüssel für einen rechtssicheren und transparenten Teilverkauf Ihrer Immobilie. Fordern Sie jetzt Ihr persönliches Angebot an – wir begleiten Sie kompetent und vertrauensvoll auf dem Weg zu mehr finanzieller Flexibilität.
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte dieses Ratgebers ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken dienen. Während wir uns bemühen, die Informationen aktuell und korrekt zu halten, übernehmen wir keine Verantwortung oder Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden. Dieser Ratgeber ersetzt keine professionelle Beratung. Wir empfehlen Ihnen, für spezifische Anliegen oder rechtliche Fragestellungen stets qualifiziertes Fachpersonal zu konsultieren.
Über 50.000 Personen haben bereits mit Engel & Völkers LiquidHome Kontakt aufgenommen, um mehr Informationen über den Immobilien-Teilverkauf zu erhalten.
Kontakt
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Customer Care Team
Engel & Völkers LiquidHome
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