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Nach dem Immobilien-Teilverkauf: Was Sie jetzt wissen müssen.

Erfahren Sie mehr über Ihre Möglichkeiten und Rechte nach einem Teilverkauf: Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.

Zwei Kunden stehen vor ihrem Haus

Wir sind für Sie da – Auch nach Vertragsabschluss

Ihre Bedürfnisse stehen für uns im Vordergrund. Darum helfen wir Ihnen nicht nur dabei, das volle Potenzial Ihres Eigenheimes auszuschöpfen. Wir beraten Sie auch nach Vertragsabschluss jederzeit gerne – natürlich nur, wenn Sie dies wünschen. Bis dahin gilt: Ob Sie Ihre Immobilie selbst bewohnen oder vermieten, bleibt dank Nießbrauchrecht ganz Ihnen überlassen. Planen Sie den Rückkauf oder den Verkauf weiterer Anteile (max. 50 %) oder entscheiden Sie sich für einen Gesamtverkauf Ihrer Immobilie, kontaktieren Sie uns gerne jederzeit.

Inhaltsverzeichnis


Ihre Möglichkeiten und Ansprüche im Anschluss an einen Teilverkauf

Nach einem Teilverkauf Ihrer Immobilie ergeben sich verschiedene Aspekte, die es zu berücksichtigen gilt.

Monatliche Nutzungsgebühr

Neben der standardmäßigen Gebühr von 4,95 % p.a. des Auszahlungsbetrages sollten Sie auch mögliche jährliche Anpassungen dieser Gebühr berücksichtigen.

Überlegen Sie, wie sich diese Nutzungsgebühr auf Ihre langfristige Finanzplanung auswirkt, insbesondere im Hinblick auf Inflation und mögliche Einkommensveränderungen.

Es ist ratsam, die Details des Nießbrauchrechts zu verstehen, primär die damit verbundenen Rechte und Pflichten.


Späterer Rückkauf

Nachdem Sie einen Teil Ihrer Immobilie verkauft haben, haben Sie jederzeit die Möglichkeit (solange das Nießbrauchrecht besteht), diesen Anteil von uns zurückzukaufen. Sollten Sie sich entscheiden, den verkauften Anteil zurückzuerwerben, um die Immobilie selbst zu übernehmen, wird ein neues Verkehrswertgutachten erstellt. Auf dessen Basis kann der Rückkauf dann jederzeit erfolgen. Um Ihr Rückkaufsrecht zu sichern, wird im Grundbuch eine sogenannte Rückauflassungsvormerkung eingetragen.


Weiterer Teilverkauf

Kommt zu einem späteren Zeitpunkt ein erneuter Auszahlungswunsch auf, so ist auch dies möglich. Bis zu einer maximalen Beteiligung von 50 % können weitere Teilverkäufe durch Sie als Eigentümer an Engel & Völkers LiquidHome erfolgen.


Gemeinsamer Verkauf

Haben Sie irgendwann doch den Wunsch, sich von Ihrer Immobilie zu trennen, weil Sie sich beispielsweise verkleinern möchten, unterstützen wir Sie dabei. Im Falle eines gemeinsamen Verkaufes übernimmt Engel & Völkers LiquidHome die professionelle Vermarktung auf Basis eines erneuten Gutachtens. Gibt es eine Wertsteigerung, profitieren natürlich auch Sie davon. In diesem Fall wird der Verkaufserlös entsprechend den Anteilsverhältnissen zwischen Ihnen und Engel & Völkers LiquidHome aufgeteilt.


Immobilien-Teilverkauf

So bewerten Teilverkäufer unseren Service

  • Ein Ehepaar sitzt auf einer Bank und ihr Labrador sitzt zwischen ihnen. Sie freuen sich über ihren Teilverkauf.

    Wir lieben unser großzügiges Haus mit Garten in toller Lage

    “Hier möchten wir als Rentner weiterleben. Dank des Teilverkaufs können wir uns diesen Wunsch erfüllen – ohne unsere finanziellen Rücklagen opfern zu müssen.”

    - Malvine B. und Dr. Eberhard B.


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  • Ein Ehepaar sitzt auf dem Sofa und hält ein Foto ihrer Immobilie in den Händen.

    Eine Immobilie mit Familiengeschichte

    “Alte Bilder sind nur ein kleiner Ausschnitt von der Vergangenheit. Im Moment haben wir uns kleine Änderungen und Ziele vorgenommen, denn wir fangen jetzt ganz neu an.”

    - Ehepaar T. aus Siegen


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  • Ein Teilverkaufskunde blickt auf seine Immobilie.

    Durch den Teilverkauf kann ich mir im Rentenalter noch viele Dinge leisten

    “Ich nutze die finanzielle Freiheit um mit meiner Partnerin weitere Länder und kennenzulernen und unser Leben zu genießen. All das konnte ich mir jetzt erst durch den Teilverkauf leisten.”

    - Herbert K.


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Fragen nach dem Immobilien-Teilverkauf

Warum zahle ich eine Nutzungsgebühr?

Die Nutzungsgebühr wird für die Bestellung des Nießbrauchs auf den von Engel & Völkers LiquidHome erworbenen Anteil erhoben. Dafür sind Sie im Gegenzug ausschließlicher und alleiniger Nutzer und Nutznießer der Immobilie und des Grundstückes.


Was passiert, wenn ich die Nutzungsgebühr für den Nießbrauch nicht zahlen kann?

Die Zahlung der Nutzungsgebühr ist ein wichtiger Bestandteil des Vertrages. Da auch Engel & Völkers LiquidHome für die Refinanzierung der Ankäufe ihre Verpflichtungen erfüllen muss, kann die Nutzungsgebühr im Fall des Verzugs des Teilverkäufers nicht unbefristet Bestand haben. Befindet sich der Teilverkäufer mit der Zahlung der Nutzungsgebühr in Höhe eines Betrags in Verzug, der die Nutzungsgebühr für drei Monate erreicht, und verstreicht eine schriftlich gesetzte Nachfrist von 90 Bankarbeitstagen fruchtlos, kann Engel & Völkers LiquidHome die Löschung des Nießbrauchs verlangen. Engel & Völkers LiquidHome erhält hierfür allerdings nicht im Vorwege eine Löschungsbewilligung vom Teilverkäufer. Der Nießbrauch wird auflösend bedingt vereinbart. Die Löschung des Nießbrauchs überwacht der beurkundende Notar und er darf diese nur durch sogenannte Eigenurkunde feststellen, wenn die Löschungsgründe unzweifelhaft nachgewiesen sind und der Teilverkäufer keine Nachweise für die vertragsgemäße Zahlung der Nutzungsgebühr liefert.


Können meine Erben den Anteil von Engel & Völkers LiquidHome zurückkaufen?

Ja, die Erben können den Anteil bevorrechtigt zurückkaufen. Zusätzlich kann ein "Ersatzrückkaufberechtiger" angegeben werden, der nicht zwingend der Erbe sein muss. Die Preisfindung ist analog zum Ankauf durch Engel & Völkers LiquidHome. Erneut würde Engel & Völkers LiquidHome einen zertifizierten und neutralen Gutachter beauftragen. Auf Basis des neuen Gutachtens können die Erben den Anteil zurückkaufen. Vertraglich wird bei einem Verkauf an Ihre Erben eine Abwicklungsvergütung i.H.v. 3% inkl. 19% Umsatzsteuer auf den Immobilienwert fällig.


Kann ich meine Immobilie nach dem Teilverkauf vererben?

Der Anteil, der sich in Ihrem Besitz befindet, kann auch weiterhin an Ihre Angehörigen vererbt werden. Ihre Erben können entscheiden, ob ein Gesamtverkauf der Immobilie angestoßen werden soll oder ob sie den Anteil von Engel & Völkers LiquidHome zurückkaufen möchten.


Was ist beim Rückkauf des verkauften Anteils zu beachten?

Das Modell des Teilverkaufs basiert auf der Annahme, dass sich der Wert der Immobilie, in die Engel & Völkers LiquidHome investiert, im Laufe der Jahre steigert. So kann die Immobilie durch den Rückkauf des veräußerten Anteils zum aktuellen Marktwert zurückerworben werden. Doch von der Wertsteigerung profitiert nicht nur das Unternehmen, sondern natürlich auch der Eigentümer selbst. Denn entscheidet er oder dessen Erben sich zusammen mit Engel & Völkers LiquidHome für den Gesamtverkauf des Hauses, partizipiert er bzw. seine Erben genauso wie Engel & Völkers LiquidHome an der Wertsteigerung der Immobilie.

Kontakt

Möchten Sie mehr erfahren?

Wenn Sie neugierig geworden sind und mehr Informationen über das Teilverkaufsmodell von Engel & Völkers LiquidHome erhalten möchten, können Sie uns ganz einfach kontaktieren.

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Customer Care Team

Engel & Völkers LiquidHome

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Adresse

Große Elbstraße 59, 22767 Hamburg

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