Erfahren Sie mehr über Ihre Möglichkeiten und Rechte nach einem Teilverkauf: Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.
Ihre Bedürfnisse stehen für uns im Vordergrund. Darum helfen wir Ihnen nicht nur dabei, das volle Potenzial Ihres Eigenheimes auszuschöpfen. Wir beraten Sie auch nach Vertragsabschluss jederzeit gerne – natürlich nur, wenn Sie dies wünschen. Bis dahin gilt: Ob Sie Ihre Immobilie selbst bewohnen oder vermieten, bleibt dank Nießbrauchrecht ganz Ihnen überlassen. Planen Sie den Rückkauf oder den Verkauf weiterer Anteile (max. 50 %) oder entscheiden Sie sich für einen Gesamtverkauf Ihrer Immobilie, kontaktieren Sie uns gerne jederzeit.
Nach einem Teilverkauf Ihrer Immobilie ergeben sich verschiedene Aspekte, die es zu berücksichtigen gilt.
Neben der standardmäßigen Gebühr von 4,95 % p.a. des Auszahlungsbetrages sollten Sie auch mögliche jährliche Anpassungen dieser Gebühr berücksichtigen.
Überlegen Sie, wie sich diese Nutzungsgebühr auf Ihre langfristige Finanzplanung auswirkt, insbesondere im Hinblick auf Inflation und mögliche Einkommensveränderungen.
Es ist ratsam, die Details des Nießbrauchrechts zu verstehen, primär die damit verbundenen Rechte und Pflichten.
Nachdem Sie einen Teil Ihrer Immobilie verkauft haben, haben Sie jederzeit die Möglichkeit (solange das Nießbrauchrecht besteht), diesen Anteil von uns zurückzukaufen. Sollten Sie sich entscheiden, den verkauften Anteil zurückzuerwerben, um die Immobilie selbst zu übernehmen, wird ein neues Verkehrswertgutachten erstellt. Auf dessen Basis kann der Rückkauf dann jederzeit erfolgen. Um Ihr Rückkaufsrecht zu sichern, wird im Grundbuch eine sogenannte Rückauflassungsvormerkung eingetragen.
Kommt zu einem späteren Zeitpunkt ein erneuter Auszahlungswunsch auf, so ist auch dies möglich. Bis zu einer maximalen Beteiligung von 50 % können weitere Teilverkäufe durch Sie als Eigentümer an Engel & Völkers LiquidHome erfolgen.
Haben Sie irgendwann doch den Wunsch, sich von Ihrer Immobilie zu trennen, weil Sie sich beispielsweise verkleinern möchten, unterstützen wir Sie dabei. Im Falle eines gemeinsamen Verkaufes übernimmt Engel & Völkers LiquidHome die professionelle Vermarktung auf Basis eines erneuten Gutachtens. Gibt es eine Wertsteigerung, profitieren natürlich auch Sie davon. In diesem Fall wird der Verkaufserlös entsprechend den Anteilsverhältnissen zwischen Ihnen und Engel & Völkers LiquidHome aufgeteilt.
Immobilien-Teilverkauf
Die Nutzungsgebühr wird für die Bestellung des Nießbrauchs auf den von Engel & Völkers LiquidHome erworbenen Anteil erhoben. Dafür sind Sie im Gegenzug ausschließlicher und alleiniger Nutzer und Nutznießer der Immobilie und des Grundstückes.
Die Zahlung der Nutzungsgebühr ist ein wichtiger Bestandteil des Vertrages. Da auch Engel & Völkers LiquidHome für die Refinanzierung der Ankäufe ihre Verpflichtungen erfüllen muss, kann die Nutzungsgebühr im Fall des Verzugs des Teilverkäufers nicht unbefristet Bestand haben. Befindet sich der Teilverkäufer mit der Zahlung der Nutzungsgebühr in Höhe eines Betrags in Verzug, der die Nutzungsgebühr für drei Monate erreicht, und verstreicht eine schriftlich gesetzte Nachfrist von 90 Bankarbeitstagen fruchtlos, kann Engel & Völkers LiquidHome die Löschung des Nießbrauchs verlangen. Engel & Völkers LiquidHome erhält hierfür allerdings nicht im Vorwege eine Löschungsbewilligung vom Teilverkäufer. Der Nießbrauch wird auflösend bedingt vereinbart. Die Löschung des Nießbrauchs überwacht der beurkundende Notar und er darf diese nur durch sogenannte Eigenurkunde feststellen, wenn die Löschungsgründe unzweifelhaft nachgewiesen sind und der Teilverkäufer keine Nachweise für die vertragsgemäße Zahlung der Nutzungsgebühr liefert.
Ja, die Erben können den Anteil bevorrechtigt zurückkaufen. Zusätzlich kann ein "Ersatzrückkaufberechtiger" angegeben werden, der nicht zwingend der Erbe sein muss. Die Preisfindung ist analog zum Ankauf durch Engel & Völkers LiquidHome. Erneut würde Engel & Völkers LiquidHome einen zertifizierten und neutralen Gutachter beauftragen. Auf Basis des neuen Gutachtens können die Erben den Anteil zurückkaufen. Vertraglich wird bei einem Verkauf an Ihre Erben eine Abwicklungsvergütung i.H.v. 3% inkl. 19% Umsatzsteuer auf den Immobilienwert fällig.
Der Anteil, der sich in Ihrem Besitz befindet, kann auch weiterhin an Ihre Angehörigen vererbt werden. Ihre Erben können entscheiden, ob ein Gesamtverkauf der Immobilie angestoßen werden soll oder ob sie den Anteil von Engel & Völkers LiquidHome zurückkaufen möchten.
Das Modell des Teilverkaufs basiert auf der Annahme, dass sich der Wert der Immobilie, in die Engel & Völkers LiquidHome investiert, im Laufe der Jahre steigert. So kann die Immobilie durch den Rückkauf des veräußerten Anteils zum aktuellen Marktwert zurückerworben werden. Doch von der Wertsteigerung profitiert nicht nur das Unternehmen, sondern natürlich auch der Eigentümer selbst. Denn entscheidet er oder dessen Erben sich zusammen mit Engel & Völkers LiquidHome für den Gesamtverkauf des Hauses, partizipiert er bzw. seine Erben genauso wie Engel & Völkers LiquidHome an der Wertsteigerung der Immobilie.
Kontakt
Wenn Sie neugierig geworden sind und mehr Informationen über das Teilverkaufsmodell von Engel & Völkers LiquidHome erhalten möchten, können Sie uns ganz einfach kontaktieren.
Customer Care Team
Engel & Völkers LiquidHome