Veröffentlicht am 29.03.2021
Die wichtigsten Hausversicherungen für Eigentümer. Welche Versicherungen sind wichtig? Was kostet eine Gebäudeversicherung und was deckt sie ab?
Wer Immobilieneigentum besitzt, kommt um eine Wohngebäudeversicherung nicht herum – diese ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern schützt Besitzer auch in vielen Fällen vor finanziellen Schäden. Welche Versicherungen für Hausbesitzer ebenfalls wichtig sind, welche Schäden versichert sind, was beachtet werden sollte und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen: Ein Überblick rund ums Thema Hausversicherungen.
Von der Steuer können nur solche Versicherungen abgesetzt werden, die der persönlichen Absicherung und Vorsorge dienen. Dies gilt für Privathaftpflicht, Unfallversicherung, Pflegeversicherung und Privatpflege, nicht aber für die Wohngebäudeversicherung einer selbstgenutzten Immobilie. Wird das Eigentum vermietet, zum Beispiel nach einem Immobilien-Teilverkauf, können die Beiträge in einigen Fällen über die „Betriebsausgaben zur Vermietung und Verpachtung“ abgerechnet und auf den Mieter umgelegt werden.
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Eigentümer von Immobilien – ob Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus, für den Eigenbedarf oder als Mietobjekt – sind nicht nur für den Erhalt Ihres Besitzes, sondern auch für die entsprechende Versicherung verantwortlich. Das ist auch gut so: Besteht kein ausreichender Versicherungsschutz, drohen nicht nur immense Kosten, sondern im schlimmsten Fall sogar ein Verlust des Hauses und der finanzielle Ruin. Denn wenn Eigentümer nicht über ausreichend Mittel verfügen, um die Reparatur der Schäden aus eigener Tasche zu zahlen, bleibt nichts als ein Verkauf oder eine Pfändung. Insbesondere dann, wenn die Immobilie der Altersvorsorge dienen soll, ist eine umfassende Hausversicherung also unumgänglich. Versicherung ist jedoch nicht gleich Versicherung: Von Hausrat über Elementarschaden bis hin zur Haftpflicht gibt es verschiedene Policen, die zum Standardschutz gehören.
1. Was beinhaltet die Versicherung?
Prüfen Sie immer genau, welche Personen, Gegenstände, Gebäudeteile und Schäden mitversichert sind – oder eben nicht. Hier gibt es, je nach Anbieter, gravierende Unterschiede.
2. Passt die Versicherungssumme?
Bei einer Unterversicherung kann der Anbieter die Kostenübernahme verweigern. Prüfen Sie also, ob die Versicherungssumme auch wirklich zum Wert des Hauses und den darin befindlichen fest eingebauten Objekten passt. Noch besser: Vereinbaren Sie mit Ihrem Versicherer den Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung sowie eine Versicherung zum „gleitenden Neuwert“ – dann sind Sie auch gegen Kostensteigerungen abgesichert.
3. Werden alle Bedingungen erfüllt?
Ganz wichtig: In Bundesländern mit Rauchmelderpflicht sollten Eigentümer diese auch wirklich an den dafür vorgeschriebenen Stellen installieren – andernfalls kann die Versicherung die Kostenübernahme im Schadensfall ebenfalls verweigern.
4. Ändern sich die Umstände?
Wechselt der Eigentümer, muss die Versicherung sofort informiert werden. Auch alle Umbaumaßnahmen, ein zeitweiser Leerstand der Immobilie oder einzelner Räume sowie die gewerbliche Nutzung gelten als „gefahrenerhöhender Umstand“ und müssen der Versicherung umgehend gemeldet werden.
Die Versicherungen für Gebäude sind so vielfältig, dass man schnell den Überblick verliert. Wir verraten, welche Policen wirklich Sinn machen.
Die Wohngebäudeversicherung, auch Hausversicherung oder Gebäudeversicherung genannt, ist für jeden Hausbesitzer gesetzlich vorgeschrieben und überaus sinnvoll – denn sie schützt den Eigentümer im Schadensfall vor schweren finanziellen Folgen. Abgedeckt sind üblicherweise folgende Schäden:
Kosten: Da die Kosten von sehr vielen Faktoren abhängen und stark schwanken, gehen wir unter dem Punkt „Gebäudeversicherung: Kosten“ näher darauf ein.
Die Elementarschadenversicherung, auch erweiterte Naturgefahrenversicherung genannt, ist in einigen Wohngebäude- und Hausratversicherungen bereits inkludiert bzw. kann nur in Form eines Zusatzes zu einer bestehenden Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Prüfen Sie daher, ob in Ihrer Police eine Elementarschadenversicherung enthalten ist.
Diese Zusatzversicherung greift bei Schäden durch Extremwetter. Während Vulkanausbrüche, Lawinen und Erdbeben hierzulande eher unwahrscheinlich sind, gibt es in Deutschland sehr wohl starke Stürme, Frost und Starkregen, der zu Hochwasser, Überschwemmungen und vollgelaufenen Kellerräumen führen kann. Ohne Elementarschadenversicherung haben Eigentümer ein Problem – denn hier greift die einfache Hausversicherung nicht.
Kosten: Zusätzlich zur Hausversicherung etwa 30 Euro - 100 Euro im Jahr
Die Privathaftpflicht gehört zum Standard und ist auch für Hausbesitzer, die ihre Immobilie selbst nutzen, elementar. Stellen Sie sich vor, ein Gast rutscht auf dem frisch gewischten und noch glatten Boden in Ihrer Wohnung aus und verletzt sich, ein Gegenstand stürzt von Ihrem Balkon und trifft einen Passanten oder ein Eiszapfen fällt vom Dach und beschädigt ein Auto – in diesen Fällen sind Sie als Eigentümer verantwortlich. Wer keine Versicherung hat, muss tief in die Tasche greifen. Wer eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, ist auf der sicheren Seite. Gut zu wissen: Ehepartner und minderjährige Kinder sind mitversichert.
Anders sieht es aus, wenn Sie Ihre Immobilie nicht selbst nutzen: Vermieter müssen eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen.
Kosten: Durchschnittlich 30 Euro - 100 Euro im Jahr
Wie die Wohngebäudeversicherung, greift auch die Hausratversicherung bei Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel, Wasserschäden und Überspannung. Auch bei Einbruchdiebstahl werden die Kosten erstattet – jedoch nicht immer der ursprüngliche Kaufpreis, sondern der aktuelle Neupreis. Die Hausratversicherung bezieht sich nicht auf das Gebäude selbst, sondern auf die darin befindlichen Gegenstände: Möbel, Kleidung und Schmuck, Hausgeräte und anderes Inventar. Wichtig: Die Versicherungssumme muss zum jeweiligen Wert passen, der sich im Haus oder der Wohnung befindet – bei Unterversicherung wird nicht der volle Schaden erstattet.
Kosten: Richtet sich nach der Versicherungssumme, der Selbstbeteiligung und dem Anbieter. Bei einer Versicherungssumme von 70.000 Euro können Sie grob mit 150 Euro im Jahr rechnen.
Streitigkeiten kann es überall geben – und manchmal lassen sich diese nicht einfach lösen. Beim Rechtsstreit zwischen Immobilieneigentümern und Behörden oder Nachbarn kann eine Rechtsschutzversicherung sehr viel größeren Ärger vermeiden.
Kosten: Durchschnittlich 150 Euro - 250 Euro im Jahr
Wer komplett abgesichert sein möchte, kann zusätzlich zur Hausversicherung noch einen Haus- und Wohnungsschutzbrief abschließen. Ob Sie sich aussperren und schnell einen Schlüsseldienst brauchen, ein Abfluss verstopft ist und dringend ein Klempner benötigt wird, die Heizungsanlage im Winter plötzlich ausfällt oder es einen Schädlingsbefall gibt: Diese Versicherung greift immer dann, wenn Notfälle auftreten. Wie die erweiterte Naturgefahrenversicherung, handelt es sich hierbei um einen Zusatz der klassischen Haus- oder Hausratversicherung.
Kosten: Zusätzlich zur Hausversicherung etwa 20 Euro - 60 Euro im Jahr
Die Kosten einer Wohngebäudeversicherung hängen von vielen Faktoren ab und können nicht pauschalisiert werden. Dazu gehören beispielsweise die Bauweise, Lage, Nutzung, Ausstattung und Dachart einer Immobilie. Laut Stiftung Warentest (Finanztest-Ausgabe 03/21) betragen die Kosten für eine sehr gut bewertete Gebäudeversicherung mit Elementarschutz bei einem Neubau in Dresden jährlich zwischen 291 Euro und 1.245 Euro. Die Kosten für eine 20 Jahre alte Bestandsimmobilie in Dresden liegt zwischen 412 und 2.405 Euro – eine enorm große Spanne, die zeigt: Es lohnt sich, verschiedene Policen zu vergleichen. Doch auch der Wert 1914 spielt bei der Berechnung eine große Rolle.
Wohngebäudeversicherung: Wert 1914
Um die Höhe der Versicherungsbeiträge zu ermitteln, wird der so genannte Wert 1914 von den Versicherungen herangezogen. Der Grund: Im Jahr 1914 waren die Baupreise in Deutschland zum letzten Mal vor der Inflation stabil – der Wert 1914 gibt an, wie hoch der Neubauwert einer Immobilie zu dieser Zeit in Goldmark war. In Kombination mit dem aktuellen Baupreisindex, der jährlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wird, lässt sich der aktuelle Neubauwert einer Immobilie in Euro näherungsweise errechnen.
Die Formel lautet wie folgt: Neubauwert = Wert 1914* aktueller Baupreisindex / 100
Beispiel: Eine Immobilie hat einen Wert 1914 von 25.000 Goldmark und der Baupreisindex 2021 liegt bei 1.568,3. Die Rechnung lautet also: 25.000 * 1.568,3 / 100 = 392.075 Euro
Von der Steuer können nur solche Versicherungen abgesetzt werden, die der persönlichen Absicherung und Vorsorge dienen. Dies gilt für Privathaftpflicht, Unfallversicherung, Pflegeversicherung und Privatpflege, nicht aber für die Wohngebäudeversicherung einer selbstgenutzten Immobilie. Wird das Eigentum vermietet, zum Beispiel nach einem Immobilien-Teilverkauf, können die Beiträge in einigen Fällen über die „Betriebsausgaben zur Vermietung und Verpachtung“ abgerechnet und auf den Mieter umgelegt werden.
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