
Die Nutzungsgebühr - erklärt von Christian Kuppig
Veröffentlicht am 21.07.2022
Teilverkäufe von Immobilien sind eine Möglichkeit, Kapital freizusetzen und gleichzeitig rechtlich Eigentümer der Immobilie zu bleiben. Für die Bestellung des Nießbrauchs auf den von Engel & Völkers LiquidHome erworbenen Anteil wird eine Nutzungsgebühr erhoben. Dafür sind Sie im Gegenzug ausschließlicher und alleiniger Nutzer und Nutznießer der Immobilie und des Grundstückes.
In diesem Video erklärt Engel & Völkers LiquidHome-Geschäftsführer Christian Kuppig, wie es sich bei einem Teilverkauf mit der Nutzungsgebühr verhält und was es zu beachten gibt.

Kontakt
Möchten Sie mehr erfahren?
Wenn Sie neugierig geworden sind und mehr Informationen über das Teilverkaufsmodell von Engel & Völkers LiquidHome erhalten möchten, können Sie uns ganz einfach kontaktieren.
Kontaktieren Sie uns