Veröffentlicht am 14.09.2021
Die notarielle Beurkundung: Sie möchten ein Haus verkaufen oder eine Immobilie erwerben? Alles zu Ablauf und Kosten der notariellen Beurkundung.
Wer eine Immobilie kauft oder verkauft, muss die Eigentumsverhältnisse am Grundstück im Grundbuch ändern und den Vertrag notariell beurkunden lassen. Der Notar fungiert als neutrale Partei und sorgt dafür, dass der Abschluss des Kaufvertrages für beide Seiten zufriedenstellend abläuft.
Wir erklären, wer die Kosten für den Notar trägt, wie hoch diese gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren ausfallen und wie die notarielle Beurkundung abläuft. Final gehen wir gesondert auf die notarielle Beurkundung im Falle des Teilverkaufs Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung ein.
Eine notarielle Beurkundung wird für verschiedene Rechtsgeschäfte benötigt, insbesondere für Rechtsvorgänge rund um Immobilien, so auch für den Immobilienverkauf – denn erst mit der Beurkundung durch einen Notar werden die zur Änderung im Grundbuch nötigen Anträge rechtswirksam und vollziehbar.
Eine notarielle Beurkundung wird für verschiedene Rechtsgeschäfte benötigt, insbesondere für Rechtsvorgänge rund um Immobilien, so auch für den Immobilienverkauf – denn erst mit der Beurkundung durch einen Notar werden die zur Änderung im Grundbuch nötigen Anträge rechtswirksam und vollziehbar.
Die Notar- und Grundbuchkosten sind weder willkürlich festzulegen noch verhandelbar. Sie richten sich nach dem Wert der Immobilie. Generell gilt: Während bei einer notariellen Beurkundung eines Kaufvertrages die doppelte Gebühr berechnet wird, fällt für die Beurkundung einer Grundschuld eine einfache Gebühr (basierend auf der Höhe der Grundschuld) an. Für Betreuungs- und Vollzugstätigkeiten wird die Hälfte der Gebühr erhoben. Bei einer Immobilie mit einem Kaufpreis von 200.000 Euro sollten insgesamt etwa 3.000 bis 5.000 Euro in die Kostenplanung einberechnet werden.
Die Notarkosten sind vom Käufer zu zahlen. Sie lassen sich jedoch im Rahmen der jährlichen Steuererklärung beim Finanzamt als Werbungskosten geltend machen. Die Gebühren für das Löschen einer bereits bestehenden Grundschuld oder Rechten Dritter (z. B. ein eingetragenes Wohnrecht) müssen jedoch – falls nicht anders vereinbart – vom Verkäufer übernommen werden. Wichtig: Bei Nichtzahlung durch den Käufer haftet der Verkäufer auf Grund gesetzlicher Vorgaben immer ebenfalls für die Notar- und Grundbuchkosten mit.
Beim Immobilien-Teilverkauf werden maximal 50 Prozent des Eigentums an Engel & Völkers LiquidHome als „stillen Teilhaber“ verkauft, um festgemauertes Kapital aus den eigenen vier Wänden freizusetzen.
Durch die Bestellung und Eintragung eines Nießbrauchrechtes zugunsten des Teilverkäufers im Rahmen der notariellen Kaufvertrags-Beurkundung bleibt der Teilverkäufer wirtschaftlicher Eigentümer. Die Immobilie kann unverändert lebenslang selbst bewohnt oder vermietet werden. Gleichzeitig kann der Teilverkäufer neue finanzielle Freiheit genießen. Engel & Völkers LiquidHome kümmert sich in diesem Fall um die Beauftragung eines Notars, veranlasst das Aufsetzen des Kaufvertrages und übernimmt sämtliche Notar- und Grundbuchkosten im Zusammenhang mit dem Teilverkaufsvertrag.
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