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Beteiligung an Investitionsmaßnahmen

Wir unterstützen Sie ab sofort bei gesetzlich erforderlichen Maßnahmen, etwa der Investition in energieeffiziente Heizsysteme, sowie bei der Verschönerung Ihrer Immobilie

Eine Frau streicht eine Wand in einer grauen Farbe. Ihr Mann steht hinter ihr an einer Leiter und hält die Farbe.

Beteiligung an Investitionsmaßnahmen während der Partnerschaft

Wir möchten mit unserem Zuschuss- und Wertsteigerungsmodell dazu beitragen, dass

  • Sie den bestmöglichen Lebensstandard in Ihrem Zuhause genießen können.
  • Sie Ihre Immobilie energieeffizienter gestalten können.
  • der Wert Ihrer Immobilie erhalten bleibt oder steigt.

Hier stellen wir Ihnen unsere innovativen Modelle zur Unterstützung Ihrer Immobilienprojekte vor: das Zuschuss- und das Wertsteigerungsmodell.


Wertsteigerungsmodell

Dieses Modell ermöglicht es Ihnen, durch gezielte Maßnahmen direkt an der Wertsteigerung Ihrer Immobilie teilzuhaben. Die Durchführung dieser Maßnahmen erfolgt vollständig eigenfinanziert. Ausgenommen hiervon sind bewegliche Gegenstände, z. B. Photovoltaikanlagen und Küchen.

Die Investitionsmaßnahmen müssen außerdem Kosten von mind. 10.000,00 € verursachen und zu einer gutachterlich festgestellten Wertsteigerung führen.

Zeitlicher Ablauf

Sie informieren uns in Textform, zusammen mit entsprechenden Angeboten von Fachunternehmen, über die geplanten Investitionsmaßnahmen.

Ein zertifizierter Sachverständiger erstellt ein Gutachten, das die voraussichtliche Wertsteigerung durch die geplanten Investitionsmaßnahmen aufzeigt.

Nach Vorliegen des Gutachtens erteilen wir unsere Zustimmung zur Durchführung der Maßnahmen.

Das von Ihnen beauftragte Fachunternehmen setzt die Maßnahmen um. Sie tragen die Kosten für die Investitionsmaßnahmen selbst. Nach Erbringung der Maßnahmen übermitteln Sie uns das Abnahmeprotokoll, die Schlussrechnung und einen Zahlungsnachweis.

Bei einem Verkauf der Immobilie profitieren Sie zusätzlich von der Wertsteigerung. Nachdem der Mindestrückfluss abgezogen wurde, berechnen wir den Ihnen zustehenden Anteil am Verkaufserlös basierend auf unserem Anteil am Eigentum. Haben wir beispielsweise 50 % der Immobilie erworben, erhalten Sie 50 % der durch die Investitionsmaßnahmen erzielten Wertsteigerung. Dadurch kommt Ihnen die gesamte Wertsteigerung der Investitionsmaßnahmen zugute.

Ein Kundenberater steht mit zwei Kunden vor der Immobilie. Alle schauen sich Dokumente an.

Zuschussmodell

Unabhängig von Ihrer Wahl des Wertsteigerungsmodells haben Sie unter Umständen Zugang zu unserem Zuschussmodell. Dieses bietet finanzielle Unterstützung für außergewöhnliche Instandhaltungsmaßnahmen und außerordentliche öffentliche Lasten.

Zeitlicher Ablauf

Sie informieren uns in Textform, zusammen mit entsprechenden Angeboten von Fachunternehmen, über die geplanten außergewöhnlichen Instandhaltungen und /oder außerordentlichen öffentlichen Lasten.

Ein zertifizierter Sachverständiger erstellt ein Gutachten, bei energierelevanten Maßnahmen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans „iSFP“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle „BAFA“. Der Sachverständige wird die durch die Maßnahmen voraussichtlich zu erzielende Wertsteigerung ermitteln, die vorliegenden Angebote in sein Konzept einarbeiten und diese ggf. um alternative Maßnahmen ergänzen.

Nach Vorliegen des Gutachtens können Sie bei uns die Zustimmung zur Durchführung der Maßnahmen beantragen. Wir müssen unsere Zustimmung innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt des Gutachtens erteilen und dürfen diese nur aus wichtigem Grund versagen, etwa wenn Maßnahmen nicht der vom Sachverständigen dokumentierten Ausführungsart entsprechen. Mit unserer Genehmigung zur Durchführung der Maßnahmen unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.

Dem Angebot können Sie unter anderem entnehmen:

  • Höhe des Zuschusses (der Zuschuss wird anhand des Miteigentumsanteils berechnet).
  • um welchen Betrag sich die monatliche Nutzungsgebühr nach Zahlung des Zuschusses erhöhen wird.
  • Höhe des Zinssatzes für den Zuschuss.
  • welcher „10-Jahres-Swap“ für den Zuschuss zugrunde gelegt wird.

Nachdem Sie unsere Zustimmung bzw. unser Angebot erhalten haben, können Sie frei entscheiden, ob Sie die Maßnahmen mit Hilfe unseres Zuschusses umsetzen möchten – gegen Erhöhung der Nutzungsgebühr.

Auch zu diesem Zeitpunkt können Sie noch auf unser Wertsteigerungsmodell ausweichen, ohne eine erhöhte Nutzungsgebühr zu zahlen. Sie haben die Wahl.

Sofern Sie sich für unser Zuschussmodell entscheiden, schicken Sie uns die unterschriebene Bestätigung über die Annahme unseres Zuschussangebotes innerhalb von 6 Wochen zu.

Das von Ihnen beauftragte Fachunternehmen setzt die Maßnahmen um. Nach Erbringung der Maßnahmen übermitteln Sie uns das Abnahmeprotokoll sowie die Schlussrechnung.

Der Zuschuss wird ausbezahlt, sobald Sie uns die Zahlung des auf Sie entfallenden Kostenanteils nachgewiesen haben. Ihre Nutzungsgebühr passt sich ab dem Zeitpunkt der Auszahlung des Zuschusses entsprechend an.

Eine Frau geht im Garten mit einer Gießkanne rum.

Investitionsmaßnahmen

Bei den Maßnahmen unterscheiden wir zwischen außerordentlichen öffentlichen Lasten, außergewöhnlichen Instandhaltungen und wertsteigernden Maßnahmen. Im Folgenden stellen wir Beispiele für diese Arten von Maßnahmen vor und erläutern, welches unserer Modelle jeweils Anwendung findet.

Außergewöhnliche Instandhaltungen

Diese Maßnahmen beziehen sich auf Sanierungen, die über die alltägliche Wartung und Unterhaltung einer Immobilie hinausgehen. Diese sind meist zur Erhaltung des Gebäudes unaufschiebbar und nicht lediglich komfortsteigernd.

✔ Wertsteigerungsmodell

✔ Zuschussmodell

Ein Diagramm von einem Grundriss mit beschrifteten Linien.
Außerordentliche öffentliche Lasten

Dies sind Kosten, die von der öffentlichen Hand auferlegt werden und sich auf ein Grundstück beziehen. Sie fallen nicht regelmäßig an, sondern nur bei bestimmten, oft größeren Maßnahmen.

✔ Wertsteigerungsmodell

✔ Zuschussmodell

Ein Diagramm von einem Grundriss mit beschrifteten Linien.
Wertsteigernde Maßnahmen

Maßnahmen zur Wertsteigerung ermöglichen es Ihnen, den bestmöglichen Lebensstandard in Ihrem Zuhause zu genießen, Ihre Immobilie energieeffizienter zu gestalten und deren Wert zu steigern.

✔ Wertsteigerungsmodell

Ein Diagramm von einem Grundriss mit beschrifteten Linien.

Das müssen Sie außerdem wissen

Es gibt wesentliche Informationen, die für alle Eigentümer von Bedeutung sind, um das Beste aus ihren Investitionen herauszuholen und überraschende Kosten zu vermeiden.

Dieser Abschnitt bietet einen Überblick über zusätzliche Fakten.

  • Die Kosten der Beauftragung des Sachverständigen, nach Abzug etwaiger gewährter Förderungen, tragen Verkäufer und Käufer im Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile.
  • Verkäufer und Käufer verpflichten sich zur gemeinsamen Beantragung staatlicher Zuschüsse, wie beispielsweise Förderungen für energetische Sanierungen. Die ausgezahlten Förderungen werden entsprechend den Miteigentumsanteilen verteilt.
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Sie sind weiterhin jederzeit berechtigt, auf eigene Kosten und ohne unsere Zustimmung Investitionsmaßnahmen vorzunehmen. Sobald Sie Investitionsmaßnahmen ohne entsprechende Antragstellung und damit auch ohne eine entsprechende Wertermittlung durch einen Sachverständigen vornehmen, haben Sie keinen Anspruch auf die Anwendung des Wertsteigerungs- oder Zuschussmodells.

Kontakt

Möchten Sie mehr erfahren?

Wenn Sie neugierig geworden sind und weitere Informationen über die oben genannten Modelle erhalten möchten, können Sie uns ganz einfach kontaktieren.

Das Team von Engel & Völkers LiquidHome

Customer Relationship Team

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Große Elbstraße 59, 22767 Hamburg

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