
Sanierungspflicht: Neue Richtlinien zur Energieeffizienz
Veröffentlicht am 17.04.2023
Die EU hat neue Richtlinien zur Energieeffizienz von Gebäuden vorgestellt. Wir erklären die neuen Vorschriften und ihre Auswirkungen auf Immobilieneigentümer in Deutschland.
Im März 2023 hat das Europäische Parlament in Brüssel eine grundlegende Entscheidung getroffen, die sich auf die Energieeffizienz von Gebäuden in den EU-Mitgliedstaaten auswirken wird. Die neue Richtlinie zur Sanierungspflicht hat das Ziel, den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren und damit den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern. Die Maßnahmen der Richtlinie betreffen vor allem ältere Gebäude, die einen hohen Energieverbrauch aufweisen. Eigentümer solcher Gebäude müssen in Zukunft verpflichtend Maßnahmen ergreifen, um den Energieverbrauch zu senken. Dazu gehören beispielsweise die Dämmung von Fassaden und Dächern, der Austausch alter Heizungsanlagen oder die Installation von Solaranlagen.
Welche Gebäude sind betroffen?
Nach Schätzungen sind etwa 75 Prozent aller Wohngebäude in Deutschland von dieser Regelung betroffen. Von der Sanierungspflicht ausgenommen sind voraussichtlich denkmalgeschützte Immobilien oder Gebäude, für die ein Denkmalschutz beantragt wurde.
Wie wird die Energieeffizienz eingestuft?
Für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen zur Energieeffizienz ist es notwendig, ein einheitliches Bewertungsverfahren für Immobilien innerhalb der EU zu etablieren. Derzeit werden in den Mitgliedsstaaten unterschiedliche Skalen gehandhabt. In Deutschland beispielsweise wird die Energieeffizienzklasse von Gebäuden auf einer Skala von A+ bis H angegeben. Künftig soll jedoch in ganz Europa die Energieeffizienz-Skala von A bis G gelten. Bis zum Jahr 2025 müssen alle EU-Mitgliedstaaten ihre Gebäude in diese entsprechende Skala einordnen. Die Einführung eines einheitlichen Maßstabs wird zukünftig eine transparentere und vergleichbare Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden in der EU ermöglichen.
Zeitplan der Sanierungspflicht
Der Zeitplan für die Umsetzung der Sanierungspflicht sieht eine Standardisierung schrittweise in den nächsten drei Jahrzehnten vor: Bis 2033 sollten demnach alle betroffenen Gebäude in der EU mindestens einen Energieeffizienzstandard der Klasse D erreichen. Bis 2040 sollen alle betroffenen Gebäude mindestens die Klasse C erreichen und bis 2050 die Klasse B. Die genauen Zeiträume und Umsetzungsbedingungen können jedoch in den einzelnen Mitgliedsstaaten variieren und müssen noch durch nationale Gesetzgebung umgesetzt werden.
Für Immobilieneigentümer in Deutschland bedeutet dies, dass sie bereits bis 2030 geeignete Sanierungsmaßnahmen ergreifen müssen, um den Energieeffizienzstandard ihrer Gebäude auf Klasse C zu erhöhen. Abhängig von der aktuellen Energieeffizienzklasse des Gebäudes können dies unterschiedliche Maßnahmen sein, wie zum Beispiel die Dämmung von Fassaden und Dächern, der Austausch alter Heizungsanlagen oder die Installation von Solaranlagen.
Welche Kosten kommen auf Eigentümer zu?
Insgesamt ist die Sanierungspflicht ein wichtiger Schritt in Richtung Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Sie stellt allerdings auch eine Herausforderung für Immobilieneigentümer dar, die finanzielle Mittel und organisatorischen Aufwand erfordert. Die Bundesregierung hat jedoch bereits die ersten Maßnahmen ergriffen, um Eigentümer bei der Umsetzung der Sanierung zu unterstützen. In diesem Zusammenhang ist auch eine kompetente Beratung durch Fachleute empfehlenswert, um die geeigneten Sanierungsmaßnahmen zu identifizieren und eine möglichst hohe Energieeffizienz zu erzielen. Denn nur so können langfristig Energiekosten eingespart und ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen können je nach Art und Umfang der Sanierung sehr unterschiedlich ausfallen. Die Bundesregierung hat bereits reagiert und ein Förderprogramm aufgelegt, das Eigentümer bei der Umsetzung einer energetischen Sanierung unterstützt. Über das KfW-Programm können zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen beantragt werden. Auch steuerliche Anreize sollen in Zukunft eine Rolle spielen.
Die neue Sanierungspflicht hat zudem Auswirkungen auf den gesamten Immobilienmarkt. Käufer und Mieter werden zukünftig vermehrt auf die Energieeffizienz von Gebäuden achten müssen und bereit sein, höhere Preise für energieeffiziente Immobilien zu zahlen. Auf der anderen Seite werden ältere Gebäude ohne energetische Sanierung an Attraktivität verlieren. Es ist zu beachten, dass es bei Verstößen gegen die Sanierungspflicht zu Sanktionen/Strafen gegen den Eigentümer kommen kann. Die Höhe der Sanktionen kann von Mitgliedsstaat zu Mitgliedsstaat unterschiedlich sein.
Fazit
Die Sanierungspflicht ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und zur Reduktion von Treibhausgasemissionen. Langfristig gesehen sind sie außerdem eine Maßnahme für energiesparendes Wohnen. Immobilieneigentümer in Deutschland sollten sich jedoch rechtzeitig über die Sanierungspflicht informieren und geeignete Maßnahmen ergreifen, um den Energieeffizienzstandard ihrer Gebäude zu erhöhen. Die Bundesregierung bietet hierbei verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten an, um den finanziellen Aufwand zu minimieren.
Wer sich auch in Zukunft zu diesem Thema informieren möchte, sollte die Seite der Bundesregierung im Auge behalten. Hier werden Neuigkeiten, die für Eigentümer interessant sein könnten, veröffentlicht: Bundesregierung: Aktuelles
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